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    Neues BGH-Urteil zur Erstattung von zu Unrecht geleisteten Renovierungsarbeiten

    geschrieben am 6. Mai 2011

    Erstattungsansprüche von Mietern für die Kosten von Renovierungsarbeiten der Wohnräume bei Auszug verjähren bereits nach 6 Monaten, so lautet das Urteil der Karlsruher Richter des Bundesgerichtshofes (BGH).

    BGH-Urteil: Die Frist für Erstattungsansprüche von geleisteten Renovierungsarbeiten beträgt 6 Monate. Foto: Karl-Heinz Laube  / pixelio.de

    BGH-Urteil: Die Frist für Erstattungsansprüche von geleisteten Renovierungsarbeiten beträgt 6 Monate. Foto: Karl-Heinz Laube / pixelio.de

    Viele Mietverträge enthalten noch immer die Klausel über die durch den Mieter zu leistenden Schönheitsreparaturen bei Kündigung der Wohnräume. Zu diesen Schönheitsreparaturen zählen gemeinhin Tapezieren, Streichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden sowie der Heizkörper, der Türen und Fenster. Dass diese Forderungen von Seiten der Vermieter oftmals unrechtmäßig sind, und im Gegenteil der Vermieter für die Instandhaltung der Wohnung verantwortlich ist, wissen bislang viele Mieter nicht.

    Bereits vor zwei Jahren hatte der BGH entschieden, dass Mieter, die beim Auszug zu Unrecht renoviert haben, von ihrem Vermieter eine Kostenrückerstattung für die Renovierungsarbeiten verlangen können (BGH VIII ZR 302 /07). Das neue Urteil des BGH regelt nun den Zeitraum, binnen dem die Mieter diese Kostenansprüche an den Vermieter erheben können. So urteilte das BGH, dass die Erstattungsansprüche 6 Monate nach Auszug verjähren (BGH VIII ZR 195 / 10). [mehr » ]



    Bundesgerichtshof unterstützt das Recht von Fernwärmekunden

    geschrieben am 12. April 2011

    Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt das Recht der Fernwärmekunden und fordert eine transparente Darstellung der Kosten. Aus den Lieferverträgen der Energieversorger muss deutlich werden, warum Mieter und Wohnungsunternehmen höhere Energiekosten zahlen sollen.

    Fernwärme: BGH stärkt Rechte der Verbraucher

    Fernwärme: BGH stärkt Rechte der Verbraucher. Foto: Markus Kräft /pixelio.de

    Fernwärmekunden können sich nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs gegen undurchsichtige Preiserhöhungen wehren. Der BGH hatte am vergangenen Mittwoch in Karlsruhe entschieden, dass Fernwärmekunden das Recht besitzen, „offensichtliche“ Abrechnungsfehler zu verweigern und Preisanpassungsklauseln nicht zu akzeptieren. Beanstandet wurde zudem eine Koppelung der Preisanpassung bei Fernwärme an die Ölpreisentwicklung. [mehr » ]



    Phantommieten auch bei möblierter Wohnung unzulässig

    geschrieben am 3. März 2011 mit einem Kommentar

    Erneut wurde beim Bundesgerichtshof über eine Mietminderung wegen der Flächenunterschreitung einer Wohnung entschieden. Diesmal war eine möblierte Wohnung zu klein - und obwohl der Vermieter kreativ argumentrierte, gaben die Richter dem Mieter recht.

    Der Bundesgerichtshof urteilt über Mietminderung bei Flächenunterschreitungen

    Der Bundesgerichtshof urteilt über Mietminderung bei Flächenunterschreitungen

    Schon öfter standen ähnliche Fälle zur Debatte, die Urteile des BGH muteten oftmals wie reine Einzelfallentscheidungen an. Eine klare Linie ist zumindest nicht zu erkennen. Besonderheit des aktuellen Falles ist, dass es sich um eine möblierte Mietwohnung handelt. Seit 2006 wohnt der Kläger in der vollständig möblierten und mit Hausrat ausgestatteten Wohnung des Beklagten. Zu der monatlich zu zahlenden Kaltmiete von 560 € kamen noch ein Heizkostenvorschuss von 15 € und ein Stromkostenvorschuss von 25 € dazu. [mehr » ]



    BGH: Mieterhöhung auch ohne Ankündigung zulässig

    geschrieben am 3. März 2011

    Für Mieterhöhungen im Zuge einer Sanierung ist es zukünftig entscheidend, dass die Maßnahme tatsächlich durchgeführt wurde. Eine vorherige Ankündigung ist nicht nötig, wie der Bundesgericht jüngst entschied. Der Mieterbund kritisiert das Urteil.

    Fahrstuhl eingebaut: Vermieter kann trotz fehlender Ankündigung Miete erhöhen. Michael Bührke / pixelio.de

    Fahrstuhl eingebaut: Vermieter kann trotz fehlender Ankündigung Miete erhöhen. Michael Bührke / pixelio.de

    Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied heute über einen Rechtsstreit zwischen Vermieter und Mieter bezüglich einer Modernisierungsmaßnahme. Die Sachlage ist weit komplizierter, als man annehmen könnte, denn offensichtlich kommt es nicht mehr darauf an, ob die Maßnahme angekündigt wurde oder nicht.
    Ein Vermieter stritt in Berlin mit seiner 86-jährigen Mieterin um eine Mieterhöhung, die er aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen erhoben hatte. Der Kläger wollte in seiner Immobilie einen Fahrstuhl einbauen lassen und hatte seine Mieter darüber auch informiert. Die beklagte Mieterin legte daraufhin Widerspruch gegen die Modernisierung ein, woraufhin der Vermieter von der Modernisierungsankündigung zurücktrat. [mehr » ]



    Verwertungskündigung: BGH stärkt Vermieterrechte

    geschrieben am 10. Februar 2011

    Will ein Vermieter einen veralteten Wohnblock abreissen und an dessen Stelle eine neue Wohnsiedlung errichten, darf er die bisher dort lebenden Mieter kündigen. Die Vorraussetzungen einer Verwertungskündigung seien in diesem Falle erfüllt, meint der BGH. Beim Mieterbund stößt das Urteil auf Kritik.

    Der Bundesgerichtshof stärkt die Vermieterrechte

    Der Bundesgerichtshof stärkt die Vermieterrechte

    Der BGH hat die Rechte der Vermieter gestärkt. In einem Verfahren um die Kündigung eines Mietes im Zuge der Abrissmaßnahme eines kompletten Wohnblockes in Hamburg Ried bekam der Eigentümer der Wohnsiedlung höchstinstanzlich Recht. Dieser hatte die Mieter gekündigt, um den Wohnblock abzureissen und an gleicher Stelle einen öffentlich geförderten Neubau zu errichten. [mehr » ]



    Mietrecht: Keine Eigenbedarfskündigungen durch Personenhandelsgesellschaften

    geschrieben am 2. Februar 2011 mit 2 Kommentaren

    Personenhandelsgesellschaften können nicht wie Gesellschaften bürgerlichen Rechts wegen Eigenbedarfs ihrer Gesellschafter ein Mietverhältnis kündigen. Der BGH entschied in Revision in einem Rechtsstreit um die Wirksamkeit einer Eigenbedarfskündigung zugunsten des Mieters.

    BGH: Eigenbedarfskündigungen durch nicht möglich. Foto: Peter Kirchhoff / pixelio.de

    BGH: Eigenbedarfskündigungen durch Personenhandelsgesellschaften nicht möglich. Foto: Peter Kirchhoff / pixelio.de

    Bei den Vermietern handelt es sich um ein Ehepaar, welches Kommanditisten sowie Gesellschafter einer Komplementär-GmbH sind. Der Ehemann ist darüber hinaus Geschäftsführer der GmbH. Als Begründung der Kündigung des Mietverhältnisses wurde Eigenbedarf der beiden 69 und 74 Jahre alten Gesellschafter angegeben. Die Mieterin wohnt seit 2001 in der vermieteten 5-Zimmer-Wohnung der Kläger.

    Nun entschied der Bundesgerichtshof zugunsten der Mieterin. Sie hatte die Kündigung nicht akzeptiert, woraufhin die Vermieter Räumungslage einreichten. Gegen das folgende Urteil der Zivilkammer 11 des Landgerichts Hamburg legten die Vermieter Revision ein. [mehr » ]



    Rechnung nicht gezahlt: Abgeklemmter Strom kein Mietminderungsgrund

    geschrieben am 31. Januar 2011 mit einem Kommentar

    Wird der Stromzähler einer Wohnung ausgebaut, weil deren Mieter die Stromrechnung nicht bezahlt hat, ist dies kein zur Mietminderung berechtigender Mangel. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe klargestellt.

    Bundesgerichtshof: Selbstverschuldeter Mangel rechtfertigt keine Mietminderung.

    Bundesgerichtshof: Selbstverschuldeter Mangel rechtfertigt keine Mietminderung.

    Dem Rechtsstreit ging ein Konflikt zwischen Mieter, Vermieter sowie einem Stromversorgungsunternehmen voraus. Dieses stellte dem Mieter wegen nicht bezahlter Stromrechnungen den Strom ab. Zwar zahlte der Mieter die geforderte Summe nach, beglich die Kosten für Sperrung bzw. Entsperrung in Höhe von 89,50 Euro allerdings nicht. Wegen der offenen Forderungen baute der Versorger schlussendlich den Stromzähler der Wohnung komplett aus, weshalb ein Wechsel zu einem anderen Stromanbieter nicht möglich war. Der Mieter kürzte daraufhin die Wohnungsmiete wegen des „Mangels“ um 50 Prozent. [mehr » ]



    Mieter müssen Wohnung beim Auszug nicht weiß streichen

    geschrieben am 26. Januar 2011

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte der Mieter beim Thema Schönheitsreparaturen gestärkt. Demnach müssen Mieter die Wohnung vor dem Auszug nicht komplett weiß Streichen, sie muss lediglich in einem Zustand zurückgegeben werden, der eine rasche Weitervermietung ermöglicht.

    Lila oder Weiß? Hauptsache wiedervermietungsfähig, urteilt der BGH

    Lila oder Weiß? Hauptsache wiedervermietungsfähig, urteilt der BGH

    Über den Zustand einer Mietwohnung bei der Rückgabe gibt es trotz zahlreicher Gerichtsurteile unterschiedliche Ansichten zwischen Mietern und Vermietern. Zumindest über die Farbwahl dürfte es künftig deutlich weniger Streit geben: Die Karlsruher Richter des BGH haben klargestellt, dass Vertragsklauseln, die ein Streichen der kompletten Wohnung mit der Farbe Weiß vorschreiben, die Gestaltungsfreiheit des Mieters zu stark einschränken und unangemessen benachteiligen und daher ungültig sind. Der Mieter muss in einem solchen Fall überhaupt nicht renovieren. [mehr » ]



    Nebenkostenabrechnung darf nachträglich korrigiert werden

    geschrieben am 20. Januar 2011

    Mieter, die Nebenkostenrückzahlung erhalten haben, sollten sich nicht zu früh freuen. Der Vermieter darf die Abrechnung innerhalb eines Jahres korrigieren und eventuelle Gutschriften zurückfordern. Das stellte der Bundesgerichtshof in einem Urteil klar.

    Vermieter dürfen Nebenkostenabrechnung nachträglich korrigieren. Foto: knipseline / pixelio.de

    Vermieter dürfen Nebenkostenabrechnung nachträglich korrigieren. Foto: knipseline / pixelio.de

    Vermieter dürfen die Betriebs- und Heizkostenabrechnung innerhalb der einjährigen Abrechnungsfrist korrigieren, auch wenn dies zum Nachteil des Mieters ist. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.01.2011 hervor. Vorausgegangen war ein Streit um eine nachträgliche Korrektur einer Nebekostenabrechnung durch den Vermieter. Dieser buchte eine Gutschrift nach der Abrechnungskorrektur wieder zurück. [mehr » ]



    Schrottimmobilien: Badenia hat Aufklärungspflicht verletzt

    geschrieben am 12. Januar 2011

    Geprellte Anleger von „Schrottimmobilien“ können seit dem gestrigen Urteil des BGH gegen die Badenia auf Schadensersatz hoffen. Die Bausparkasse hatte nach Ansicht der Richter ihre Aufklärungspflicht verletzt, indem sie ihren Kunden die gesamte Höhe der Provisionszahlungen verschwieg.

    Geprellte Anleger: Schadensersatz für Schrottimmobilien

    Geprellte Anleger: Schadensersatz für Schrottimmobilien

    Der verhandelte Sachverhalt reicht in die 1990er Jahre zurück, als sogenannte „Schrottimmobilien“ über freie Vermittler an tausende von Anlegern verkauft worden sind. Statt gesparter Steuern und garantierter Mieteinnahmen saßen die Anleger jedoch auf Immobilien fest, die kaum noch Mieter hatten und sich zunehmend als Verlustgeschäft entpuppten.

    In den verhandelten Fällen übernahm die Badenia Bausparkasse die Finanzierung der Objekte per Bausparvertrag, verschwieg nach Ansicht der BGH aber die exakte Höhe der an die Vermittler gezahlten Vertriebsprovisions - und täuschte die Anleger somit arglistig. [mehr » ]