geschrieben am 28. Dezember 2011
Langfristige Lieferverträge mit Energielieferanten sind in den meisten Fällen unwirksam, da sie den Verbraucher unangemessen benachteiligen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes hervor.

BGH kippt langfristige Lieferverträge mit Energieversorgern. Foto: piu700 / pixelio.de
Die Klägerin ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft, die Beklagte ein Energiedienstleistungsunternehmen. Die Beklagte schloss am 17. September 2002 einen vorformulierten Wärmelieferungsvertrag mit der Rechtsvorgängerin der Klägerin. In dem Vertrag ist die Geltung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) vereinbart. Weiter sieht der Vertrag vor, dass der Heizraum und die Heizstation, in denen die Wärme erzeugt wird, vom Kunden gestellt und von der Beklagten für 1 €/Jahr gepachtet werden und dass der Kunde die Kosten der baulichen Instandhaltung und künftig notwendig werdende Ersatzinvestitionen zu tragen hat. Die Laufzeit des Vertrages ist mit 10 Jahren vereinbart. Die Klägerin hält diese Laufzeitvereinbarung für unwirksam und hat den Vertrag zum 31. August 2007 gekündigt. Das Amtsgericht hat der auf Feststellung der Vertragsbeendigung zum 31. August 2007 gerichteten Klage mit der Maßgabe stattgegeben, dass der Vertrag zum 31. Dezember 2007 endet. Auf die Berufung der Beklagten hat das Kammergericht die Klage abgewiesen.
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Von immobilo_mb
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geschrieben am 16. August 2011
Vereinbarungen zur Verlängerung der Betriebskostenabrechnung über einen Zeitraum von 12 Monaten hinaus sind nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zulässig, solange sie sowohl dem Vermieter als auch dem Mieter keine schwerwiegenden Nachteile einbringen. Wenn also die Vereinbarung den gleichen Zweck verfolgt, sind abweichende Vereinbarungen nach dem BGH auch rechtens.

Urteil des BGH zur Verlängerung der Btriebskostenabrechnung über einen Zeitraum von 12 Monaten. Foto: Thorben Wengert / pixelio.de
Der Abrechnungszeitraum für die Betriebskostenabrechnung darf einmalig über den gesetztlich vorgeschriebenen Zeitraum von 12 Monaten verlängert werden, jedoch nur, wenn die Vereinbarung einen Vorteil sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter impliziert. Dies Urteilte der Bundesgerichtshof (BHG). Ins Rollen wurde der geschilderte Sachverhalt durch den Mieter einer Wohnung gebracht, der sich mit dem Testamentvollstrecker des Vermieters über die Nachzahlung von Betriebskosten auseinandergesetzt hat, nachdem der Vermieter im Jahr 2009 verstorben war.
Einen Monat vor dem Tod des Vermieters erteilte der damalige Testamentvollstrecker und Betreuer dem Mieter der Wohnung eine Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum vom 01.06.2007 bis 31.12.2008, da der Betreuer zuvor mit dem Mieter eine einmalige Verlängerung des Abrechnungszeitraums von 12 auf 19 Monate vereinbart hatte. Grund für diese Verlängerung war die erst dadurch möglich gewordene Umstellung auf eine kalenderjährliche Abrechnung. [mehr » ]
Von immobilo_theresa
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geschrieben am 6. Mai 2011
Erstattungsansprüche von Mietern für die Kosten von Renovierungsarbeiten der Wohnräume bei Auszug verjähren bereits nach 6 Monaten, so lautet das Urteil der Karlsruher Richter des Bundesgerichtshofes (BGH).

BGH-Urteil: Die Frist für Erstattungsansprüche von geleisteten Renovierungsarbeiten beträgt 6 Monate. Foto: Karl-Heinz Laube / pixelio.de
Viele Mietverträge enthalten noch immer die Klausel über die durch den Mieter zu leistenden Schönheitsreparaturen bei Kündigung der Wohnräume. Zu diesen Schönheitsreparaturen zählen gemeinhin Tapezieren, Streichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden sowie der Heizkörper, der Türen und Fenster. Dass diese Forderungen von Seiten der Vermieter oftmals unrechtmäßig sind, und im Gegenteil der Vermieter für die Instandhaltung der Wohnung verantwortlich ist, wissen bislang viele Mieter nicht.
Bereits vor zwei Jahren hatte der BGH entschieden, dass Mieter, die beim Auszug zu Unrecht renoviert haben, von ihrem Vermieter eine Kostenrückerstattung für die Renovierungsarbeiten verlangen können (BGH VIII ZR 302 /07). Das neue Urteil des BGH regelt nun den Zeitraum, binnen dem die Mieter diese Kostenansprüche an den Vermieter erheben können. So urteilte das BGH, dass die Erstattungsansprüche 6 Monate nach Auszug verjähren (BGH VIII ZR 195 / 10). [mehr » ]
Von immobilo_katharina
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geschrieben am 20. Januar 2011
Hat ein Vermieter öffentliche Fördermittel für die Instandsetzung seiner Immobilie erhalten, muss er dies bei einem Mieterhöhungsverlangen nicht in jedem Falle angeben. Die Wirksamkeit der Mieterhöhung hänge davon nicht ab, urteilte der Bundesgerichtshof.

Öffentliche Fördermittel: Müssen bei Mieterhöhungen nicht unbedingt angegeben werden
Im verhandelten Fall hatte die Mieterin einer Wohnung in Berlin-Mitte die Zustimmung zu einem Mieterhöhungsverlangen ihres Vermieters verweigert. Nach Ansicht des Mieters sei die Mieterhöhung unwirksam, da der Vermieter erhaltene öffentliche Fördergelder nicht aufgeführt hatte. Beide Seiten konnten sich nicht einigen, der Streit landete vor Gericht.
Auf den Fördermitteleinsatz kommt es an
Die besagten öffentlichen Fördermittel hatte der Vorbesitzer der Immobilie bereits im Jahr 1999 als Zuschüsse für die Finanzierung von Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten erhalten. [mehr » ]
Von immobilo_mb
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geschrieben am 19. November 2010
Der Gasversorger EWE muss seinen Kunden zu viel gezahltes Geld wegen überhöhter Gaspreise in vollem Umfang zurückerstatten. Ein ausgehandelter Kompromiss, der geringere Zahlungen vorsah, wurde von einigen Kunden nicht akzeptiert – doch EWE ziert sich trotz des letztinstanzlichen Urteiles weiter.

Gasversorger EWE muss Kunden zu viel gezahltes Geld zurückerstatten
Nicht nur die Strom-, sondern auch die Gaspreise wurden in den vergangenen Jahren ständig erhöht und manch ein Energiekunde fragt sich, womit sich diese Erhöhungen eigentlich rechtfertigen lassen. Vor dem Amtsgericht Aurich klagten drei Gaskunden gegen Niedersachsens größten Gasversorger wegen Preiserhöhungen von April und August im Jahr 2008. [mehr » ]
Von immobilo_madlen
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geschrieben am 5. November 2010 mit einem Kommentar
Die Wasser-Grundgebühren für leer stehende Wohnungen dürfen nicht auf die restlichen Mieter umgelegt werden, wie der BGH entschied. Entsprechende Klauseln seien unwirksam, da sie für die Mieter eine nicht hinnehmbare Mehrbelastung bedeuten.

BGH-Urteil: Mieter müssen bei Wohnungsleerstand keine Wassergebühren zahlen
Die Wohnnebenkosten sind ein notwendiges Übel für Mieter und Hausbesitzer. Doch nicht jede Gebühr darf auf die Mieter umgelegt werden. Im Falle der Wasserkosten entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil nun zugunsten der Mieter: werden in einem Gebäude mehrere Wohnungen nicht genutzt, so ist es unzulässig dennoch die gesamten Grundgebühren auf die restlichen Mieter umzulegen. [mehr » ]
Von immobilo_madlen
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geschrieben am 15. Oktober 2010 mit 3 Kommentaren
Der Bundesgerichtshof stärkt erneut die Rechte der Mieter: Will ein Vermieter eine seiner Wohnungen für den Eigenbedarf nutzen, muss er den Mietern eine vergleichbare Wohnung zur Verfügung stellen. Tut er das nicht, ist die Kündigung der Mieter unwirksam.

Der Bundesgerichtshof stärkt erneut die Mieterrechte
Wenn ein Vermieter seine Wohnung früher oder später für den Eigenbedarf nutzen möchte, kann er die Mieter nicht einfach so vor die Tür setzen. Laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter innerhalb der Kündigungsfrist eine ähnliche Wohnung im gleichen Haus oder in der gleichen Wohnanlage anzubieten. Zudem müssen detaillierte Angaben beispielsweise zu Größe oder Ausstattung für die betreffende Wohnung gemacht werden. [mehr » ]
Von immobilo_madlen
in Mieten, Rechtliches
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geschrieben am 14. Oktober 2010 mit 3 Kommentaren
Vermieter müssen für die Kautionen ihrer Mieter ein insolvenzfreies Konto einrichten, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden hat. Mieter sind im Fall einer Insolvenz des Vermieters somit gegen den Verlust ihrer Kaution abgesichert.

Vermieter müssen für Mietkautionen seperate Konten eröffnen Foto: Thorben Wengert
Wer heute eine Wohnung mieten will, kommt an hohen Mietkautionen von bis zu drei Nettokaltmieten praktisch nicht mehr vorbei. Doch nicht nur die oft vierstellige Summe selbst ist ein Ärgernis, oft wird das Geld durch den Vermieter nicht richtig angelegt. Und Zinsen im Promillebereich sind dabei noch das kleinere Problem – oft sehen die Mieter ihr Geld bei einer Zahlungsunfähigkeit des Vermieters überhaupt nicht wieder, da es in die Insolvenzmasse eingeht. [mehr » ]
Von immobilo_madlen
in Geld / Finanzierung, Mieten
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geschrieben am 25. Juli 2010
Erneuerbare Energien wieder vom Staat gefördert. Seit dem 12. Juli gibt es vom Staat wieder Geld für alle, die ihre Heizung modernisieren wollen – zumindest, wenn es sich dabei um erneuerbare Energien handelt. Ursprünglich war deren Förderung am 3. Mai gestoppt worden, jetzt nimmt das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) mit veränderten Förderkriterien wieder Anträge entgegen. [Stiftung Warentest]
BGH: Bewohner einer Bergbauregion erhalten kein Schmerzensgeld. Wer in einer Bergbauregion wohnt, hat zwar Ansprüche auf Entschädigungen für Haus- und Grundstücksschäden, jedoch nicht auf Schmerzensgeld. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klage einer Saarländerin abgewiesen, die vom Bergbaugewerbe 4.000 Euro Schmerzensgeld wegen Schlafstörungen und Angstzuständen verlangt hatte. Aktenzeichen: V ZR 142/09 [Focus]
Solaranlagen sind erstklassige Anlagen. Laut Stiftung Warentest sind Solaranlagen in vielerlei Hinsicht lohnenswert. So werfen sie trotz der Förderungskürzung eine gute Rendite ab und können eine lukrative Kapitalanlage darstellen. Der Grund: Der Staat garantiert eine langfristige Abnahme des Sonnenstroms zu festen Preisen. [Focus] [mehr » ]
Von immobilo_marie
in Wochen-Themen
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geschrieben am 14. Juli 2010
Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Mieter
gestärkt. Muss die Miete bis zum dritten Werktag eines Monats bezahlt werden, ist der Samstag nicht als Werktag zu berücksichtigen, wie aus dem aktuellen Urteil hervorgeht.

BGH: Der Sonnabend zählt nicht mit
Wem es schwer fällt, die Mietüberweisung jeden Monat pünktlich zu tätigen, dem dürfte das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs gelegen kommen. Dieser hat jetzt entschieden, dass in Fällen, in denen sich die Miete spätestens am dritten Werktag des Monats auf dem Konto des Vermieters befinden muss, der Samstag nicht mitzählt. In den beiden vorliegenden Fällen hatten die Vermieter jeweils aufgrund von Zahlungsverzug den Mietern fristlos gekündigt. Die Überweisung war im ersten Fall am 5. Februar 2008, im zweiten am 5. Dezember 2006 eingegangen – beides Dienstage. Die Vermieter waren jeweils der Meinung, die Mieten seien zu spät gezahlt worden, da der Samstag bei der Zahlungsfrist als Werktag zähle und damit der Freitag der erste und der Dienstag der vierte Werktag des Monats gewesen sei. [mehr » ]
Von immobilo_marie
in Mieten, Rechtliches
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