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    Mietzahlung: Samstag gilt nicht als Werktag

    geschrieben am 14. Juli 2010

    Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Mieter gestärkt. Muss die Miete bis zum dritten Werktag eines Monats bezahlt werden, ist der Samstag nicht als Werktag zu berücksichtigen, wie aus dem aktuellen Urteil hervorgeht.

    BGH: Der Sonnabend zählt nicht mit

    BGH: Der Sonnabend zählt nicht mit

    Wem es schwer fällt, die Mietüberweisung jeden Monat pünktlich zu tätigen, dem dürfte das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs gelegen kommen. Dieser hat jetzt entschieden, dass in Fällen, in denen sich die Miete spätestens am dritten Werktag des Monats auf dem Konto des Vermieters befinden muss, der Samstag nicht mitzählt. In den beiden vorliegenden Fällen hatten die Vermieter jeweils aufgrund von Zahlungsverzug den Mietern fristlos gekündigt. Die Überweisung war im ersten Fall am 5. Februar 2008, im zweiten am 5. Dezember 2006 eingegangen – beides Dienstage. Die Vermieter waren jeweils der Meinung, die Mieten seien zu spät gezahlt worden, da der Samstag bei der Zahlungsfrist als Werktag zähle und damit der Freitag der erste und der Dienstag der vierte Werktag des Monats gewesen sei. [mehr » ]



    BGH-Urteil, Solarförderung und offene Immobilienfonds: Immobilien-News und Themen KW 27-2010

    geschrieben am 11. Juli 2010 mit einem Kommentar

    Einbau von Solarheizungen wird wieder gefördert. Der Haushaltsausschuss im Bundestag hat eine im April dieses Jahres verhängte Sperre von Fördermitteln für den Einbau von Solarheizungen in Höhe von 115 Millionen Euro aufgehoben. Diese hatte dazu geführt, dass der Fördertopf für Solarwärmeanlagen bereits im Mai erschöpft und die Nachfrage für Solarheizungen radikal gesunken war. [Bundesverband Solarwirtschaft]

    Denkmalschutz ist wichtiger als Solaranlagen. Auf einem denkmalgeschützten Haus darf nicht einfach eine moderne Photovoltaikanlage installiert werden, wie aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts in Neustadt an der Weinstraße hervorgeht. So war die Errichtung einer Solaranlage auf einem sogenannten Quereinhaus im Landkreis Kusel und damit die Klage eines Hauseigentümers von den Richtern abgelehnt worden. [Haufe]

    Offene Immobilienfonds: Anleger ziehen Milliarden ab. Aufgrund der vom Bundesfinanzministerium geplanten Gesetzesänderungen in der Fondsbranche sind Anleger nach wie vor nervös. Die offenen Immobilienfonds kämpfen mit enormen Mittelabflüssen von bis zu 1,4 Milliarden Euro. [Spiegel]

    Prozesskostenhilfe für Wohnungseigentümergesellschaften. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs kann einer WEG Prozesskostenhilfe bewilligt werden, wenn diese gegen eines ihrer Mitglieder Beitragsforderungen gerichtlich geltend machen will. Im konkreten Fall hatte eine WEG einen Eigentümer ermächtigt, den Zahlungsrückstand in Höhe von über 18.000 Euro einzuklagen. Für das Gerichtsverfahren beantragte dieser die Bewilligung von Prozesskostenhilfe. [Haufe]



    BGH verurteilt „arglistige Täuschung“ beim Verkauf von Schrottimmobilien

    geschrieben am 30. Juni 2010 mit 2 Kommentaren

    Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Bausparkasse Badenia zu einer Schadensersatzzahlung an eine Kundin verurteilt. Diese hatte bei der Bausparkasse einen Kredit für den Kauf einer Eigentumswohnung aufgenommen. Nach Auffassung der Richter war sie von der Vertriebsgesellschaft arglistig getäuscht worden, indem ihr Angaben über Provisionszahlungen nicht wahrheitsgetreu mitgeteilt wurden.

    BGH: Badenia muss Schadensersatz zahlen

    BGH: Badenia muss Schadensersatz zahlen

    Wer eine hohe Provision vor dem Anleger gezielt versteckt, muss den Schaden ersetzen und akzeptieren, wenn eine Rückabwicklung des Geschäfts gefordert wird, da es sich in einem solchen Fall um vorsätzliche Täuschung handele. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hat die Bausparkasse Badenia eine Käuferin einer sogenannten Schrottimmobilie arglistig getäuscht. So befanden die Richter jetzt in einem Urteil, dass die Klägerin von der Karlsruher Bausparkasse nicht über die genauen Provisionen der zuständigen Vermittlerfirma Heinen & Biege informiert worden war. Die Bank sei deshalb verpflichtet, der Frau Schadensersatz zu zahlen. [mehr » ]



    Falsche Wohnfläche: Quadratmeterzahl muss nicht im Mietvertrag stehen

    geschrieben am 24. Juni 2010

    Wenn die tatsächliche Fläche einer Wohnung von der im Mietvertrag genannten deutlich abweicht, kann die Miete gemindert werden. Das gilt sogar dann, wenn die Quadratmeterzahl im schriftlichen Mietvertrag gar nicht explizit erwähnt wird. Bereits eine Vereinbarung vor Vertragsabschluss reicht für eine Mietminderung aus, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat.

    Die Wohnung ausmessen kann Geld sparen.

    Die Wohnung ausmessen kann Geld sparen.

    Wenn Mieter zum Zollstock greifen und ihre Wohnung vermessen, erleben sie häufig eine böse Überraschung: Oft ist ihre Wohnung in Wirklichkeit deutlich kleiner als im Mietvertrag oder Grundriss angegeben. Wenn sich die Abweichung in Grenzen hält, müssen die Mieter mit ihrer kleineren Wohnung leben, doch wenn der Vermieter bei der Berechnung der Wohnfläche zu kreativ nach oben aufgerundet hat, drohen ihm finanzielle Einbußen. [mehr » ]



    Mietspiegel einer vergleichbaren Nachbargemeinde reicht für Mieterhöhung aus

    geschrieben am 17. Juni 2010

    Selbst wenn ein qualifizierter Mietspiegel vorhanden ist, reicht ein einfacher Mietspiegel als Grundlage für eine Mieterhöhung aus. Auch ein Mietspiegel einer benachbarten Gemeinde kann dafür ausreichen, wie aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervorgeht.

    BGH erleichtert Mieterhöhungen

    BGH erleichtert Mieterhöhungen

    Das gestrige Urteil des Karlsruher Bundesgerichtshofs (BGH) dürfte für Aufatmen bei vielen klammen Gemeinden gesorgt haben. Sie müssen auch in Zukunft nicht die Kosten und Mühen für die Erstellung eines Mietspiegels auf sich nehmen, wenn vergleichbare Nachbargemeinden dies bereits getan haben. [mehr » ]



    BGH: Mieter können Schönheitsreparaturen in Eigenregie vornehmen

    geschrieben am 10. Juni 2010

    Der do-it-yourself Gedanke ist nicht nur passionierten Heimwerkern vorbehalten, auch tausende Mieter bringen ihre Wohnung in Eigenregie auf Vordermann. Der Vermieter kann ihnen das auch nicht verbieten, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe nun urteilte. Anderslautende Vertragsklauseln seien ungültig, so die Richter.

    Schönheitsreparaturen in Eigenregie können nicht untersagt werden.

    Schönheitsreparaturen in Eigenregie können nicht untersagt werden.

    Millionen Hobbydekorateure können aufatmen: Als Mieter dürfen sie auch weiterhin die sogenannten Schönheitsreparaturen wie Tapezieren oder Wände streichen in Eigenregie oder mit Hilfe von Freunden ausführen. Das geht aus einem am gestrigen Mittwoch gefällten Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Der Wohnungseigentümer kann die Mieter nicht dazu verpflichten, diese Arbeiten von einem professionellen Handwerker durchführen zu lassen. [mehr » ]



    BGH: Typengutachten reicht zur Mieterhöhung

    geschrieben am 20. Mai 2010

    Gute Nachrichten für Vermieter kommen vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Wohneigentümer können eine Erhöhung der Miete auch mit einem Sachverständigengutachten begründen, das sich statt auf die Wohnung des Mieters auf eine vergleichbare Wohnung bezieht. Während der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) das Urteil begrüßt, kommt vom Mieterbund Kritik.

    Typengutachten reicht aus: BGH erleichtert Mieterhöhungen.

    Typengutachten reicht aus: BGH erleichtert Mieterhöhungen.

    Die formellen Anforderungen an die Begründung einer Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete sind auch durch ein als Typengutachten bezeichnetes Sachverständigengutachten erfüllt, wie die Karlsruher Richter in einem Urteil entschieden. Dieses Gutachten bezieht sich nicht auf die Wohnung des Mieters, sondern auf in Größe und Ausstattung vergleichbaren Wohnungen. [mehr » ]



    BGH stärkt Vermieterrechte im Streit um fehlerhafte Betriebskostenabrechnung

    geschrieben am 14. Mai 2010 mit 4 Kommentaren

    Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe stärkte in einem Urteil die Rechte der Vermieter: Ein gleichbleibender Fehler in der Betriebskostenabrechnung muss Jahr für Jahr neu reklamiert und damit immer wieder neu geltend gemacht werden. Der Deutsche Mieterbund beklagt eine Benachteiligung der Mieter und bezeichnet die Entscheidung als „nicht nachvollziehbar“.

    Nebenkosten: Mieter müssen fehlerhafte Abrechnungen immer wieder reklamieren.

    Nebenkosten: Mieter müssen fehlerhafte Betriebskostenabrechnungen immer wieder reklamieren.

    Hat ein Wohnungsmieter Zweifel an einzelnen Punkten seiner Betriebskostenabrechnung, muss er Beanstandungen innerhalb der dafür vorgesehenen einjährigen Frist beim Vermieter einreichen. Das gilt auch, wenn der Mieter in den Vorjahren den immer gleichen Fehler des Vermieters in der Betriebskostenabrechnung regelmäßig reklamiert hätte, wie jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil entschieden hat. [mehr » ]



    BGH erleichtert fristlose Kündigung bei Mietrückstand

    geschrieben am 14. Mai 2010 mit 2 Kommentaren

    Der Bundesgerichtshof hat das Recht von Vermietern zur fristlosen Kündigung bei Zahlungsverzug des Mieters gestärkt. Demnach reiche ein Mietrückstand des Mieters durch geminderte Monatsmieten über einen längeren Zeitraum als Kündigungsgrund, so die Karlsruher Richter.

    Im verhandelten Fall hatten die Mieter zwischen März 2004 bis Oktober 2007 meist nur einen Teilbetrag der eigentlich fälligen Miete gezahlt. Der Vermieterin akzeptierte die Mietminderung in der von den Mietern geltend gemachten Höhe allerdings nicht und kündigte das Mietverhältnis daraufhin in einem Schreiben fristlos wegen Zahlungsverzuges. Ingesamt summierten sich die Rückstände laut Vermieterin auf 5.303,27 €. [mehr » ]



    Bundesgerichtshof: Gas nicht mehr an Ölpreis gekoppelt

    geschrieben am 24. März 2010 mit 3 Kommentaren

    Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil die Rechte der Gaskunden gestärkt. Die Gaspreise für Privatverbraucher dürfen nicht mehr ausschließlich an die Entwicklung des Ölpreises gekoppelt werden. Die Richter sahen in der Preiskopplung eine unangemessene Benachteiligung der Kunden, die nun auf Rückzahlungen hoffen können.

    Gaspreise: Zukünftig nicht mehr ausschließlich an Ölpreis gebunden.

    Gaspreise: Zukünftig nicht mehr ausschließlich an Ölpreis gebunden.

    Gute Nachrichten für deutsche Verbraucher: Die Karlsruher Richter des Bundesgerichtshofs haben nun in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die Gaspreise nicht mehr unmittelbar an den Ölpreis gekoppelt werden dürfen.

    In den beiden zu verhandelnden Fällen hatten die Rheinenergie AG und die Stadtwerke Dreieich Gaspreise an die Preise für besonders leichtes Heizöl gebunden. Nachdem eine Verbraucherorganisation und mehrere Privatkunden geklagt hatten, wurden die Gaspreisklauseln nun für nicht wirksam erklärt. [mehr » ]