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    Mieterhöhungen und Steuerrückzahlung: Immobilien-News und Themen KW 34-2010

    geschrieben am 29. August 2010 mit einem Kommentar

    Mieterbund: Bundesrat soll Wohngeldkürzung stoppen. Der Deutsche Mieterbund (DMB) hält die von der Bundesregierung geplanten Wohngeldkürzungen in Höhe von rund 130 Mio. Euro für falsch und hofft auf ein Eingreifen des Bundesrats. Die Bundesregierung dürfe diesen bei der Entscheidung nicht übergehen, denn Gesetze, die die Länder direkt betreffen und die Kommunen finanziell belasten könnten, müssten nach Meinung des DMB-Direktors Lukas Siebenkotten allein aus rechtlichen und politischen Gründen in der Länderkammer beraten werden. [Der Westen]

    Haus & Grund empfiehlt Heizölkauf. Die Eigentümergemeinschaft Haus & Grund rät Eigentümern von Ölheizungen, noch schnell ihre Tanks aufzufüllen, auch wenn der Winter noch nicht ganz vor der Tür steht. Der Verband befürchtet nämlich schnell steigende Heizölpreise, wenn die Konjunktur wie prognostiziert weiter Fahrt aufnimmt. Aktuell kostet ein Liter leichtes Heizöl bei einer Abnahme von 3.000 Litern 64 Cent. [Haus & Grund] [mehr » ]



    Schornsteinfeger-Monopol: Verfassungsgericht bestätigt Neuregelung

    geschrieben am 9. März 2010 mit 2 Kommentaren

    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Lockerung des Schornsteinfegermonopols bestätigt – indem sie die Beschwerde mehrerer Handwerker und Betriebe gar nicht erst zur Entscheidung zugelassen hat. Die Ofenreiniger müssen sich jetzt endgültig auf mehr Wettbewerb einstellen.

    Schornsteinfeger bekommen Konkurrenz - endgültig.

    Schornsteinfeger bekommen Konkurrenz - endgültig.

    Es gibt Dinge, die waren schon immer so und ändern sich scheinbar nie. Geheimlogen bestimmen den Lauf der Welt, die englische Fussball-Nationalmannschaft kann kein Elfmeterschießen gewinnen und die Schornsteinfeger haben ihr Monopol. Und während Ersteres nie bewiesen wurde und Zweiteres wohl noch lange anhält, ist Letzteres seit einiger Zeit arg ins Wanken geraten.

    2003 strengte die EU wegen der starren Regeln im Schornsteinfegergewerbe ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland an, das 2008 endgültig in einem „Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens“ mündete. [mehr » ]



    Klavierspiel am Sonntag ist nicht automatisch eine Ruhestörung

    geschrieben am 11. Dezember 2009

    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat mit einer Entscheidung die Rechte von Heimmusiker-Familien gestärkt und entschieden, dass Üben an Sonn- und Feiertagen nicht automatisch eine Ruhestörung darstellt. Vorausgegangen war eine Geldbuße für eine 16jährige Schülerin.

    Belästigung für Nachbarn? Musikalische Kinder.

    Belästigung für Nachbarn? Musikalische Kinder.

    Das Urteil der Karlsruher Richter wird bei von musizierenden Familien geplagten Nachbarn nicht auf Begeisterung stoßen: Das sonntägliche Üben auf dem Klavier ist nicht per se eine Ruhestörung. Das BVerG hob Urteil des Amtsgerichts Tiergarten auf, dass eine Schülerin wegen einer „erheblichen Ruhestörung“ zu einer Geldstrafe von 50 Euro verurteilt hat.

    Der Entscheidung vorausgegangen war ein Nachbarschaftsstreit zwischen einer achtköpfigen, musikbegeisterten Familie und einem Nachbarn des von der Familie bewohnten Reihenhauses in Staaken. Der Konflikt entbrannte, als eine Tochter ihre tägliche Übungsstunde abhielt - an einem Sonntag. [mehr » ]



    Immobilienwirtschaft nicht glücklich über Lissabon-Vertrag

    geschrieben am 1. Juli 2009 mit einem Kommentar

    Die Europäische Verfassung ist kläglich gescheitert. Ihr Nachfolger, der Reformvertrag, hat es auch nicht gerade leicht. Jetzt hat er grünes Licht vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bekommen und es herrscht allgemeine Freude in der deutschen Politiklandschaft. Die Immobilienwirtschaft allerdings sieht keinen Grund zum Feiern - sie fürchtet, dass sie durch den Lissabon-Vertrag die europäische “Regelungswut” zu spüren bekommt.

    Am Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass der Lissabon-Vertrag mit dem Deutschen Grundgesetz vereinbar ist. Der Reformvertrag ersetzt die Europäische Verfassung, die zuvor von mehreren Mitgliedsstaaten abgelehnt wurde. Er sieht vor, dass Entscheidungen innerhalb der EU erleichtert und das Parlament gestärkt werden. Laut Bundesverfassungsgericht müsse beim Erlass europäischer Vorschriften allerdings die Parlamentsbeteiligung der einzelnen Mitgliedsstaaten gestärkt werden. So sollen Bundestag und Bundesrat mehr Mitspracherecht bekommen. Das dürfte der Immobilienwirtschaft engegenkommen - genug ist es ihr aber nicht. [mehr » ]



    Sperrbezirke sind rechtens und bleiben für Prostitution tabu

    geschrieben am 20. Mai 2009

    Städte dürfen weiterhin die Prostitution in bestimmten Gebieten verbieten. Dies hat das  Bundesverfassungsgericht angesichts der Beschwerde eines Mannheimer Bürgers gegen die bestehende Sperrbezirksordnung entschieden.

    BVG: Kein Rotlichtviertel im Sperrbezirk.

    BVG: Kein Rotlichtviertel im Sperrbezirk.

    Nach Ansicht des BVG sind Sperrbezirksverordnungen somit weiterhin gerechtfertigt, da sie dem Schutz besonders sensibler Gebiete mit einem hohen Anteil an Wohnungen, Schulen, Kindergärten, Kirchen und sozialen Einrichtungen vor „milieubedingter Unruhe“ durch Prostitution dienen.

    Der Kläger wollte eine Wohnung zur Prostitution nutzen, bekam aber von der Mannheimer Stadtverwaltung mit Hinweis auf den Sperrbezirk keine Genehmigung. Mit der Argumentation, daß Prostitution seit dem “Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostitution” aus dem Jahre 2001 nicht mehr sittenwidrig sei, zog er gegen diese Entscheidung vor Gericht.

    Bereits das zuerst angerufene Verwaltungsgericht lehnte die Klage und auch eine mögliche Berufung ab, weshalb der Mannheimer Verfassungsbeschwerde einlegte. Die Richter des BVG haben die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommenstellten und stellten klar, daß es in den Sperrbezirksverordnungen gar nicht um die Frage der Sittenwidrigigkeit, sondern viel mehr um Gründe wie den Jugendschutz und die Wahrung des öffentlichen Anstandes gehe, die eine solche Einschränkung der Berufsfreiheit aus Gründen des Gemeinwohls rechtfertigen. Sperrbezirke seien nur dann bedenklich, wenn sie „der Durchsetzung von verschiedenen Moralvorstellungen“ dienten.