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    Verstöße gegen die EnEV können Eigentümer teuer zu stehen kommen

    geschrieben am 16. September 2011

    Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 sieht vor, dass bestimmte Sanierungsarbeiten, z.B. die Wärmedämmung von Dachgeschossen, bereits bis Ende des Jahres 2011 durchgeführt werden müssen. Bei einigen Immobilieneigentümern besteht also Handlungsbedarf. Der Verbund Privater Bauherren (VPB) warnt nun vor Bußgeldern, die Eigentümern bei Verstößen gegen die EnEV drohen.

    Energetische Sanierung: Bei Verstößen gegen die EnEV drohen Bußgelder. Foto: Verband Privater Bauherren (VPB)

    Energetische Sanierung: Bei Verstößen gegen die EnEV drohen Bußgelder. Foto: Verband Privater Bauherren (VPB)

    Mithilfe der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) hat die Bundesregierung eine Vielzahl von Regelungen eingeführt, die bei einem Neubau oder der Sanierung von Altbauten eingehalten werden müssen. Dabei reichen die Bestimmungen von der Installation der Heiztechnik über die Konstruktion und Bauweise von Dächern oder Fassaden bis hin zum Energieausweis. Damit die Projekte Neubau und Sanierung für Bauherren und Immobilienbesitzer keine finanzielle Pleite mit sich bringen, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB) vor Bußgeldbescheiden, die drohen, wenn die Regelungen der EnEV missachtet werden. [mehr » ]



    Klimaschutz - In Berlin soll Sanierung Pflicht werden

    geschrieben am 23. Juli 2009

    In kaum einem anderen Land wird der Klimaschutz so groß geschrieben wie in Deutschland. Für viele sind die Maßnahmen der Regierung aber nicht genug oder werden zu langsam vorangetrieben. Mit einem neuen Klimaschutzgesetz soll jetzt Berlin mit gutem Beispiel vorangehen und einen neuen Maßstab für den Einsatz erneuerbarer Energien setzen. Hausbesitzer sollen künftig vor der Entscheidung stehen: Sanieren oder zahlen.

    Der Einbau von Sonnenkollektoren oder Biomasseanlagen soll für Berliner Hausbesitzer Pflicht werden, dafür sollen Klimaanlagen und Boiler verschwinden. Das klingt alles sehr sinnvoll und wünschenswert - aber ein Aspekt sorgt für Diskussionen: Wer nicht saniert, muss mit nicht zu unterschätzenden Bußgeldern rechnen. [mehr » ]



    Ist der Energieausweis ein Flop?

    geschrieben am 12. Januar 2009 mit 3 Kommentaren

    Seit dem 1. Januar ist er Pflicht für alle Wohngebäude: der Energieausweis. Bislang ist dieser aber aus Sicht der Verbraucherzentrale und des Mieterbundes weitgehend ohne Wirkung geblieben. Beide Verbände fordern nun Änderungen an dem Papier.

    Das eingeführte Pflichtpapier soll Bewohnern eine Orientierung über den Energieverbrauch –und bedarf in einem Gebäude geben. Viele Eigentümer und Mieter – aber auch Aufsichtsbehörden – hätten bislang aber keinerlei Ahnung von der Pflicht zum Energieausweis, so die Verbraucherzentrale.

    Laut dem Deutschen Mieterbund sind dringend Änderungen in dem zugrundeliegenden Gesetz nötig. Aktuell  bestehen zwei Möglichkeiten laut Gesetz, den Energieausweis zu erstellen: entweder den Bedarfsausweis oder den Verbrauchsausweis. Laut DMB sage aber der Verbrauchsausweis nichts über das Objekt aus.  So führen leerstehende oder nicht geheizte Wohnungen zu einem besonders günstigen Energie-Verbrauchsausweis. Dies könne dem Nachmieter oder Käufer dieser Wohnung keinerlei Aussagekraft und Orientierung geben. Daher fordern beide Verbände die Abschaffung dieser Option.

    Der von den Verbänden präferierte Bedarfsausweis ist dagegen eine detailliertere und zudem von Fachleuten erstellte Lösung. Preislich liegt er mit mehr als 200 Euro aber deutlich höher als der Verbrauchsausweis, den es online schon für 20 – 50 Euro gibt. Kann ein Energieausweis nicht vorgelegt werden oder ist falsch ausgestellt, so drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro. Zuständig hierfür sind die Bauaufsichtsbehörden in den Kreisen und Kommunen. Laut Verbraucherzentrale weiß allerdings circa die Hälfte der Behörden gar nichts von einer Zuständigkeit.


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    Letzte Ausfahrt Energieausweis

    geschrieben am 19. November 2008 mit 2 Kommentaren

    Der Countdown läuft: Ab dem 1.1.2009 müssen alle Vermieter und Verkäufer älterer Wohnimmobilien potenziellen Käufern oder Mietern einen gültigen Energieausweis vorlegen.

    Wer diesen nicht vorweisen kann, dem drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Derzeit gibt es aber keinen konkreten Bußgeldkatalog, so eine Sprecherin des Deutschen Anwaltsverein DAV.

    Fakt ist aber, dass nicht jeder Einblick in den Energieausweis bekommt. Nur ernsthaft Interessierte haben ein Anrecht auf einen Blick in das Dokument. Außerdem gilt die Energieausweisregelung nur für neu zu vermietende oder zu verkaufende Objekte, d.h. aktuelle Mieter einer Immobilie können nicht rückwirkend den Energieausweis für ihr Objekt verlangen. Keinen Energieausweis brauchen im Übrigen alle Immobilienbesitzer, die weder vermieten, verkaufen oder verpachten und ihr Objekt selbst nutzen.

    Die Ausweispflicht gilt ab dem 1.1.2009 für alle Häuser, die nach 1965 gebaut wurden. Vermieter und Verkäufer von Wohnimmobilien, die vor 1965 erbaut wurden, müssen den Ausweis bereits seit dem 1.7.2008 vorweisen.