geschrieben am 16. September 2011
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 sieht vor, dass bestimmte Sanierungsarbeiten, z.B. die Wärmedämmung von Dachgeschossen, bereits bis Ende des Jahres 2011 durchgeführt werden müssen. Bei einigen Immobilieneigentümern besteht also Handlungsbedarf. Der Verbund Privater Bauherren (VPB) warnt nun vor Bußgeldern, die Eigentümern bei Verstößen gegen die EnEV drohen.

Energetische Sanierung: Bei Verstößen gegen die EnEV drohen Bußgelder. Foto: Verband Privater Bauherren (VPB)
Mithilfe der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) hat die Bundesregierung eine Vielzahl von Regelungen eingeführt, die bei einem Neubau oder der Sanierung von Altbauten eingehalten werden müssen. Dabei reichen die Bestimmungen von der Installation der Heiztechnik über die Konstruktion und Bauweise von Dächern oder Fassaden bis hin zum Energieausweis. Damit die Projekte Neubau und Sanierung für Bauherren und Immobilienbesitzer keine finanzielle Pleite mit sich bringen, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB) vor Bußgeldbescheiden, die drohen, wenn die Regelungen der EnEV missachtet werden. [mehr » ]
Von immobilo_katharina
in Bauen, Energie
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geschrieben am 23. Juli 2009
In kaum einem anderen Land wird der Klimaschutz so groß geschrieben wie in Deutschland. Für viele sind die Maßnahmen der Regierung aber nicht genug oder werden zu langsam vorangetrieben. Mit einem neuen Klimaschutzgesetz soll jetzt Berlin mit gutem Beispiel vorangehen und einen neuen Maßstab für den Einsatz erneuerbarer Energien setzen. Hausbesitzer sollen künftig vor der Entscheidung stehen: Sanieren oder zahlen.
Der Einbau von Sonnenkollektoren oder Biomasseanlagen soll für Berliner Hausbesitzer Pflicht werden, dafür sollen Klimaanlagen und Boiler verschwinden. Das klingt alles sehr sinnvoll und wünschenswert - aber ein Aspekt sorgt für Diskussionen: Wer nicht saniert, muss mit nicht zu unterschätzenden Bußgeldern rechnen. [mehr » ]
Von immobilo_mi
in Allgemeines, Geld / Finanzierung, News
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geschrieben am 19. November 2008 mit 2 Kommentaren
Der Countdown läuft: Ab dem 1.1.2009 müssen alle Vermieter und Verkäufer älterer Wohnimmobilien potenziellen Käufern oder Mietern einen gültigen Energieausweis vorlegen.
Wer diesen nicht vorweisen kann, dem drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Derzeit gibt es aber keinen konkreten Bußgeldkatalog, so eine Sprecherin des Deutschen Anwaltsverein DAV.
Fakt ist aber, dass nicht jeder Einblick in den Energieausweis bekommt. Nur ernsthaft Interessierte haben ein Anrecht auf einen Blick in das Dokument. Außerdem gilt die Energieausweisregelung nur für neu zu vermietende oder zu verkaufende Objekte, d.h. aktuelle Mieter einer Immobilie können nicht rückwirkend den Energieausweis für ihr Objekt verlangen. Keinen Energieausweis brauchen im Übrigen alle Immobilienbesitzer, die weder vermieten, verkaufen oder verpachten und ihr Objekt selbst nutzen.
Die Ausweispflicht gilt ab dem 1.1.2009 für alle Häuser, die nach 1965 gebaut wurden. Vermieter und Verkäufer von Wohnimmobilien, die vor 1965 erbaut wurden, müssen den Ausweis bereits seit dem 1.7.2008 vorweisen.
Von rdhead
in Rechtliches
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