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    BGH senkt Hürden für Eigenbedarfskündigung

    geschrieben am 8. Juli 2011

    Eine Kündigung wegen Eigenbedarf führt häufig zu Zweifel und Streit, da Mieter sich aufgrund der plötzlichen Kündigung benachteiligt fühlen und die Notwendigkeit des „Eigenbedarfs“ oftmals in Frage stellen. Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs stärkt nun die Position des Vermieters.

    BGH stärkt Vermieterposition bei Kündigungen wegen Eigenbedarf. Foto: Thorben Wengert  / pixelio.de

    BGH stärkt Vermieterposition bei Kündigungen wegen Eigenbedarf. Foto: Thorben Wengert / pixelio.de

    Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs flattert bei Mietern zuweilen unvorhersehbar in Haus und so manch einer stürzt aufgrund der Tatsache, sich nun eine neue Bleibe suchen zu müssen, in eine echte Krise. Kein Wunder, dass sich Mieter gegen diese Art der Kündigung oft zur Wehr setzen. So geschehen auch in München, wo ein Vermieter und ein Mieter über die Wirksamkeit der Eigenbedarfskündigung stritten. [mehr » ]



    Kündigung der Wohnung: Mieter haben keinen Anspruch auf Einhaltung der Formalien

    geschrieben am 11. Januar 2011 mit 2 Kommentaren

    Bei einer Kündigung wegen Eingebedarfs sollten Mieter nicht in jedem Fall einen Anwalt einschalten – das könnte teuer werden und den Auszug sogar beschleunigen. Selbst bei einer formaljuristisch unwirksamen Kündigung müssen die Mieter die Anwaltskosten zahlen, wie der BGH entschieden hat.

    BGH: Keine Anwaltskostenerstattung trotz unwirksamer Wohnungskündigung Foto: Peter Kirchhoff / pixelio.de

    BGH: Keine Anwaltskostenerstattung trotz unwirksamer Wohnungskündigung Foto: Peter Kirchhoff / pixelio.de

    Wegen eben jener Kosten zogen Mieter und Vermieter vor Gericht. Der Vermieter einer Potsdamer Wohnung hatte seinem Mieter wegen Eigenbedarfs gekündigt, ohne die Gründe dafür zu erklären. Daraufhin schaltete der Mieter einen Anwalt ein, der die Kündigung in einem Schreiben an den Vermieter als unwirksam zurückwies. Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs müsse ordnungsgemäß begründet werden, da sie ansonsten unwirksam sei. [mehr » ]



    Wohnhaus mit drei Wohnungen: Vermieter können nicht einfach kündigen

    geschrieben am 19. November 2010

    Der Gesetzgeber hat vor einer Wohnungskündigung wegen Eigenbedarfs hohe Hürden gesetzt. So gibt es kein Sonderkündigungsrecht für selbstbewohnte Häuser mit drei Wohnungen – selbst wenn eine davon eine nicht genutzte Kellerwohnung ist, wie der BGH in einem Urteil klarstellte. Der Mieterbund begrüßt die Entscheidung.

    Bei Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen gilt das einfache Kündigungsrecht nicht.

    Bei Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen gilt das Sonderkündigungsrecht nicht.

    Vermieter können Mieter in von ihnen selbst bewohnten Gebäuden nur unter bestimmten Bedinungen wegen Eigenbedarfs aus ihren Wohnungen klagen. Der Bundesgerichtshof (BGH) präzisierte entsprechende Regelungen mit einem Urteil. [mehr » ]



    BGH: Eigenbedarfskündigung durch Dramatisieren nicht unwirksam

    geschrieben am 23. April 2010

    Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe stärkt die Rechte von Vermietern: Eine Eigenbedarfskündigung muss aufgrund von unzutreffenden Angaben des Vermieters nicht zwangsläufig als unwirksam erklärt werden.

    Erst vor einigen Tagen hatte der Bundesgerichtshof einer 85-jährigen Frau das Recht zugesprochen, ihrem Mieter zu kündigen, damit ihre Nichte einziehen könne. Der Betroffene hatte geklagt, da die Vermieterin den Eigenbedarf damit auf eine Verwandte übertragen hatte. Der BGH entschied, die Kündigung sei berechtigt, da Kinder von Geschwistern als nahe Verwandte gelten und eine Eigenbedarfskündigung somit auch für sie gerechtfertigt sei. [mehr » ]



    Vermieter darf wegen Eigenbedarf für Nichte kündigen

    geschrieben am 28. Januar 2010 mit einem Kommentar

    Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karsruhe hat die Rechte von Wohnungseigentümern gestärkt. Vermieter dürfen ihren Mietern nun auch wegen Eigenbedarf für entfernte Verwandte wie Nichten oder Neffen kündigen. Die Vermieterlobby kann sich freuen, der Mieterbund ist wenig begeistert.

    BGH: Eigenbedarfskündigung auch für Nichten möglich.

    BGH: Eigenbedarfskündigung auch für Nichten möglich.

    Im verhandelten Fall war eine 85-jährige Wohnungseigentümerin in eine Seniorenresidenz umgezogen und hatte ihre Wohnung in Baden-Baden ab September 2004 an die Beklagte vermietet. Nach wenigen Jahren übertrug die kinderlose Seniorin das Wohneigentum in vorweggenommener Erbfolge auf die Tochter ihrer Schwester, die sich wiederum verpflichtete, im Haushalt zu helfen und die häusliche Grundpflege der älteren Dame zu übernehmen. Die ersten Klagen der Vermieter wegen Eigenbedarfs blieben allerdings sowohl vor dem Amtsgericht als auch in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Baden-Baden ohne Erfolg. [mehr » ]



    Kündigung wegen Eigenbedarfs - 103-jährige darf in ihrer Wohnung bleiben

    geschrieben am 14. August 2009

    Dass sie es auf ihre alten Tage noch einmal in die bundesweiten Schlagzeilen schafft, hätte sie wohl nicht gedacht - und wahrscheinlich auch gern darauf verzichtet. Der Fall einer 103-jährigen Frau aus Stuttgart, deren Vermieter ihr wegen Eigenbedarfs die Wohnung kündigen wollte, erregte Aufsehen, Unverständnis und Empörung - gut für die Mieterin: Der Vermieter wird die Kündigung vorerst nicht durchsetzen.

    Die letzten 50 Jahre ihres Lebens hat die alte Dame in ihrer Wohnung verbracht. Jetzt ist sie schwer krank, wird von ihrem 65-jährigen Sohn gepflegt. Ende 2008 wartete urplötzlich die Kündigung im Briefkasten - Eigenbedarf, der Vermieter möchte die Wohnung selbst beziehen. Der Sohn ist entsetzt, sucht Hilfe beim Mieterverein - und die Geschichte nimmt ihren Lauf. [mehr » ]



    Eigentümer GbR: Kein Kündigungsschutz für Mieter

    geschrieben am 17. Juli 2009

    Wenn eine Miet- in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde, musste man als Mieter bisher keine Angst vor einer schnellen Kündigung haben - nach dem gestrigen Urteil des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe gilt das jetzt nur noch mit Einschränkungen: Handelt es sich bei dem Käufer um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), ist eine Eigenbedarfskündigung zulässig.

    Im verhandelten Fall hatte sich eine Münchnerin geweigert, ihre Wohnung zu räumen, nachdem die GbR, die zuvor das Wohnanwesen erworben hatte, ihr wegen Eigenbedarfs eines der ingesamt acht Gesellschafter gekündigt hatte. Die Frau berief sich dabei auf das Gesetz, demzufolge der Mieter nach Umwandlung seiner Wohnräume in eine Eigentumswohnung Kündigungsschutz genießt. Der BGH gab jetzt nicht ihr, sondern der GbR Recht. [mehr » ]



    Die Top 10 der skurrilsten Mietrechts-Urteile

    geschrieben am 16. Juli 2009 mit 9 Kommentaren

    Das Wort “Mietrecht” kann bei dem ein oder anderen schnell ein deutliches Gefühl von Langeweile hervorrufen. Dabei gehört tatsächlich viel mehr dazu als eine trockene Aneinanderreihung von Paragraphen. Besonders, wenn Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter vor Gericht enden, kann es durchaus unterhaltsam werden - sowohl aufgrund teils absurder Beschwerden oder Forderungen als auch dank höchst interessanter Urteile. Die immobilo-Redaktion hat ihre Top Ten der skurrilsten und lustigsten Fälle gekürt. [mehr » ]



    Schadensersatz für Mieter bei vorgetäuschtem Eigenbedarf

    geschrieben am 9. April 2009

    Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat in einem aktuellen Urteil die Rechte von Mietern gestärkt. Laut BGH können diese den Vermieter auf Schadensersatz verklagen, täuscht dieser einen Eigenbedarf seines vermieteten Objekts an.

    Diese neue Regelung der obersten Zivilrichter gilt auch in dem Fall, wenn eine Kündigung wegen des angemeldeten Eigenbedarfs schlussendlich als unwirksam gelte, sollten dem Vermieter formale Fehler in dem Schreiben unterlaufen sein. (Az.: VIII ZR 231/07)

    Die Richter mussten in dem vorliegenden Fall über eine Berliner Mieterin urteilen, die aus ihrer Wohnung ausziehen musste, weil der Vermieter ihr mehrmals aufgrund von Eigenbedarf gekündigt hatte und mit Räumung der Wohnung drohte. Der Vermieter wollte das Wohnobjekt kurz nach Auszug der Mieterin verkaufen, zog dieses Angebot aber wieder zurück. Die Mieterin klagte daraufhin auf Rückgabe ihrer alten Wohnung, wurde aber von den ersten beiden Instanzen in Berlin zurückgewiesen. [mehr » ]



    Mieter muss über Wegfall des Eigenbedarfs informiert werden

    geschrieben am 12. Februar 2009

    Wenn der Eigenbedarfsanspruch des Eigentümers während der Kündigsfrist hinfällig wird, muss er den derzeitigen Mieter darüber informieren.

    Wenn zum Beispiel ein Verwandter des Vermieters, für den die Wohnung geräumt werden soll, doch nicht einzieht, muss der Mieter davon in Kenntnis gesetzt werden. Zudem muss der Vermieter dem derzeitigen Mieter anbieten, das Mietverhältnis fortzusetzen.

    Der Deutsche Mieterbund weist darauf hin, daß der Vermieter zu dieser Vorgehensweise verpflichtet ist. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, muss er dem Mieter die entstandenen Kosten für Umzug, Makler oder Wohnungsannoncen zahlen. Auch die Differenz zwischen alter und neuer Miete muss der Vermieter tragen.

    Zudem ist eine Kündigung wegen Eigenbedarfs unwirksam, wenn im Haus eine andere Wohnung ähnlicher Größe, Lage und Zuschnitts in Kürze frei wird oder schon leersteht – eine Erdgeschosswohnung mit Terasse ist allerdings nicht mit einer Etagenwohnung mit Balkon zu vergleichen.

    Wenn der Vermieter den Eigenbedarf nur vortäuscht, macht er sich nach Angaben des Mieterbundes wegen Betrugs strafbar. In diesem Falle stehen dem Mieter Schadensersatz zu, selbst wenn er bereits einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat.