Gemeinschaftssatellitenanlage reicht aus: Vermieter kann Einzelantenne verbieten
geschrieben am 6. Juli 2010 mit einem KommentarSofern ein Vermieter eine Gemeinschaftssatellitenanlage bereitstellt, darf er im Nachhinein seine Erlaubnis für ausländische Mieter, eine Parabolantenne zum Empfang heimatsprachlicher Sender aufzustellen, widerrufen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Krefeld hervor.

Nicht immer gern gesehen: Die eigene Satellitenschüssel
Wer sich ein uneingeschränktes TV-Angebot nach Hause holen möchte, muss unter Umständen damit rechnen, dass der Vermieter von der Idee weniger überzeugt ist und die Umsetzung verhindert. Auch wenn er die Erlaubnis für Einzelantennen für den Fernsehempfang auf dem Balkon bereits erteilt hat, kann er sie widerrufen. Allerdings muss er den Mietern dann neue Empfangsmöglichkeiten bieten, zum Beispiel eine Satellitenantenne für alle Mieter. Das hat das Landgericht Krefeld in einem aktuellen Urteil entschieden, über das der Deutsche Mieterbund in Berlin in der Zeitschrift „Wohnungswirtschaft und Mietrecht“ berichtet. [mehr » ]





