geschrieben am 9. März 2010 mit einem Kommentar
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Lockerung des Schornsteinfegermonopols bestätigt – indem sie die Beschwerde mehrerer Handwerker und Betriebe gar nicht erst zur Entscheidung zugelassen hat. Die Ofenreiniger müssen sich jetzt endgültig auf mehr Wettbewerb einstellen.

Schornsteinfeger bekommen Konkurrenz - endgültig.
Es gibt Dinge, die waren schon immer so und ändern sich scheinbar nie. Geheimlogen bestimmen den Lauf der Welt, die englische Fussball-Nationalmannschaft kann kein Elfmeterschießen gewinnen und die Schornsteinfeger haben ihr Monopol. Und während Ersteres nie bewiesen wurde und Zweiteres wohl noch lange anhält, ist Letzteres seit einiger Zeit arg ins Wanken geraten.
2003 strengte die EU wegen der starren Regeln im Schornsteinfegergewerbe ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland an, das 2008 endgültig in einem „Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens“ mündete. [mehr » ]
Von immobilo_mb
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geschrieben am 8. März 2010
Der steigenden Zahl von Anwohnerklagen wegen Kinderlärms soll der Garaus gemacht werden. Auf eine entsprechende Initiative hat sich der Bundesrat verständigt. Dazu soll die Geräuschemission von Kindern rechtlich geklärt werden.

Kinderspielplatz: Kein Ort der Stille.
Deutschland gilt nicht gerade als das kinderfreundlichste Land der Welt. Kaum schreit ein Kind auf dem Spielplatz oder betritt eine ordentlich gemähte Rasenfläche, um an einen Ball zu treten, steht garantiert ein schimpfender Anwohner am Fenster und fürchtet um seine wohlverdiente Ruhe. Oft bleibt es aber nicht beim Schimpfen, viele Nachbarn ziehen inzwischen vor Gericht und wollen Kindern das Toben gerichtlich untersagen. Mehr als einmal mussten deshalb Kitas und andere Einrichtungen in Wohngebieten ihre Pforten schließen oder umziehen.
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Von immobilo_mb
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geschrieben am 19. Februar 2010
Als erstes Bundesland hat Berlin per Gesetz beschlossen, dass Kinderlärm von Nachbarn geduldet werden muss, da er zur kindlichen Entwicklung gehört. Die FDP kritisiert die „individuelle Positionierung“ Berlins und fordert bundesweit gesetzlichen Schutz von Kinderlärm.
In Berlin sind von Kindern verursachte Geräusche jetzt per Gesetz erlaubt. Nach einer Änderung des Landesimmissionsschutzgesetzes muss Kinderlärm von Nachbarn hingenommen werden. Selbst störende Geräusche seien zu akzeptieren, solange sie der normalen kindlichen Entfaltung dienten.
Kinderlärm sei “juristisch als sozial adäquat und damit zumutbar”, so Berlins Gesundheitssenatorin und Linke-Politikerin Katrin Lompscher. Auslöser für die Gesetzesänderung waren mehrere Vorfälle in der Vergangenheit, bei denen sich Nachbarn aufgrund von störenden Kindergeräuschen beschwert hatten und die vor Gericht ausgetragen werden mussten. So musste im November 2008 beispielsweise eine Kindertagesstätte im Berliner Ortsteil Friedenau schließen, weil ein Nachbar wegen zu laut spielender Kinder geklagt hatte. [mehr » ]
Von immobilo_marie
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geschrieben am 2. Juli 2009
Pünktlich zum 1.Juli trat wieder eine ganze Reihe neuer Gesetze in Kraft: Vieles hat sich geändert, von mehr Geld für Rentner und Hartz IV-Empfänger bis zu günstigeren Handy-Telefonaten ins Ausland. Auch im Immobiliensektor hat sich etwas getan: Der Energieausweis ist jetzt nicht mehr nur für Wohnhäuser, sondern auch für alle anderen Gebäude Pflicht. Und das war noch nicht das letzte Energiegesetz für dieses Jahr.
Der Energieausweis für Nichtwohngebäude dürfte in der nächsten Zeit ein heißbegehrtes Stück werden: Seit gestern ist er Pflicht für alle öffentlichen Gebäude sowie für private Nichtwohngebäude, die vermietet, verpachtet oder verkauft werden sollen. Laut einer Umfrage der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) hatten allerdings kurz vor Inkrafttreten des Gesetzes rund drei Viertel der öffentlichen Gebäude immer noch keinen Energieausweis. Auch von den gewerblichen Nichtwohngebäuden konnten ihn nur 35 Prozent vorweisen. [mehr » ]
Von immobilo_mi
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geschrieben am 19. März 2009
Die Bundesregierung hat am Mittwoch die Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) verabschiedet. In der im Herbst in Kraft tretenden Gesetzesnovelle werden sowohl die energetischen Anforderungen für Neubauten als auch die für Sanierung und Modernisierung von bestehenden Gebäuden angehoben.

Energetisch Sanieren ist besser als warm Anziehen. Die Bundesregierung hat die Novellierung des EnEV beschlossen. Foto: BMVBS / Amin Akhtar
Somit haben Baufirmen und Eigentümer noch eine Schonfrist von sechs Monaten, um sich auf die neuen Regelungen einzustellen. Ab dann müssen bis zum Jahre 2011 begehbare Geschossdecken gedämmt werden, wenn das sich darüber befindende Dach ungedämmt ist. Zudem ist vorgesehen, dass ab dem Jahr 2020 Nachtstromspeicherheizungen schrittweise außer Betrieb genommen werden. Die bei der Modernisierung von Gebäuden beteiligten Unternehmen müssen nun ausserdem die Einhaltung der Vorschriften durch Nachweise bestätigen.
Weitere Prüfvorschriften für Baubeteiligte lehnte der Bundesrat allerdings ab. Für Bauminster Wolfgang Tiefensee (SPD) trotzdem kein Grund für Trübsal: “Damit ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung unserer Klimaziele getan. Mit besserer Dämmung und Nachrüstung auf moderne Technik wird der Energieverbrauch von Gebäuden um durchschnittlich 30 Prozent gesenkt. Das ist ein guter Tag für den Klimaschutz und gibt einen zusätzlichen Schub für das energieeffiziente Bauen in Deutschland”.
Mit der Neufassung der Energiesparverordnung wird ein bereits im Jahre 2007 im “Integrierten Energie- und Klimaprogramm” gefasster Beschluss der Bundesregierung in die Tat umgesetzt.
Link: Die Änderungen der EnEV als pdf auf den Seiten Bundesministeriums.
Von immobilo_mb
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geschrieben am 18. Februar 2009
Heute hat das Kabinett ein Gesetz beschlossen, das für den Fall, dass mildere und freiwillige Lösungen nicht mehr möglich sind, die zwangsweise Enteignung von Banken erlaubt. Den zweifelhaften Ruhm, erster Kandidat für eine Enteignung zu sein, hat der Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate eingeheimst.

Banken-Enteignungsgesetz beschlossen: Hypo Real Estate ist erster Kandidat
Während Wirtschaft und FDP die Entscheidung hart kritisieren, verteidigen die Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) das Gesetz. „Ich halte das Vorgehen für alternativlos“, so die Regierungschefin. Enteignungen seien nur als allerletztes Mittel vorgesehen. Zudem wolle die Regierung nicht den Staatseinfluss ausweiten, sondern Steuergelder gegen Verlust absichern. Im Gesetz ist zudem festgeschrieben, daß sich das Finanzministerium als enteignende Behörde im Vorfeld ernsthaft bemühen muss, die gewünschten Anteile zu kaufen. [mehr » ]
Von immobilo_mb
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geschrieben am 30. Januar 2009 mit 7 Kommentaren
Die Verlosung eines Hauses in Baldham bei München entwickelt sich zu einer interessanten Fortsetzungsgeschichte. Heute meldete sich nun der Hausbesitzer mit einer Stellungnahme zu Wort.

Hausverlosung: Fortsetzung folgt...
Stinys Idee, das Haus unter 100, aus einem Wissensquiz übriggebliebenen, Teilnehmern zu verlosen, rief nicht nur etliche Medien auf den Plan, sondern auch die für das Glücksspiel in Bayern zuständige Regierung von Mittelfranken. Diese befand sogleich, dass es sich dabei mitnichten um ein Geschicklichkeitsspiel handelt, sondern um eine Lotterie - und damit verboten ist, schließlich liegt das Glücksspielmonopol beim Staat.
Deadline Donnerstag 16:00, Stellungnahme am Freitag
Stiny bekam die Aufforderung, die Verlosung bis zum gestrigen Donnerstag 16:00 zu beenden, sonst drohe ein Zwangsgeld. Derzeit ruht das Spiel tatsächlich, auf der Homepage winyourhome.de steht zu lesen: [mehr » ]
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geschrieben am 28. Januar 2009 mit 9 Kommentaren
Während heute wieder hunderttausende Menschen hoffen, den Millionenjackpot im Lotto zu knacken, ist die private Hausverlosung des Volker Stiny seit gestern Geschichte: Eine Behörde untersagte ihm die Verlosung seines Hauses im Internet.

Hausverlosung im Internet verboten
Über ein Jahr hatte der Rand-Münchner versucht, sein Eigenheim in Baldham bei München auf herkömmliche Weise zu verkaufen, doch für den Preis von 500.000 Euro fand sich kein Interessent. Also versuchte er, die Immobilie per Internet-Lotterie zu verlosen, ein Konzept, das in Österreich seit einiger Zeit erfolgreich läuft und in Deutschland in der vergangenen Woche für einiges Aufsehen sorgte. Rechtlich wähnte sich Stiny auf der sicheren Seite, denn er tarnte die Verlosung als „Geschicklichkeitsspiel“ im Stile von „Wer wird Millionär“ und fand sogar einen Anwalt, der die Rechtmäßigkeit der Hausverlosung bescheinigte. [mehr » ]
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geschrieben am 23. Januar 2009 mit 15 Kommentaren

Hausverlosung: Konzept der Zukunft oder illegal?
Wenn die Zeiten schlecht sind und die Gürtel enger geschnallt werden müssen, haben die Menschen die kreativsten Ideen, um an Geld zu kommen. Wer zum Beispiel während der aktuellen Finanz- Wirtschafts- und Immobilienkrise versucht, sein Haus zu verkaufen, bekommt wohl nur in den seltensten Fällen den Preis, den er sich vorgestellt hat, schließlich sitzt derzeit weder bei Banken noch bei Käufern das Geld besonders locker. Warum also nicht aus dem Verkauf eine Lotterie machen? Für einen bestimmten Betrag kann jeder ein Los kaufen und hat immerhin eine, im Vergleich zum normalen Lottospiel, überschaubare Chance auf Glückseligkeit.
Genau das dachte sich auch Volker Stiny, der für sein Häuschen in Baldham bei München keinen Käufer fand. Sicher war der Preis mit knapp 500.000 Euro nicht gerade ein Schnäppchen, aber nach Ansicht des Besitzers trotzdem gerechtfertigt.
Rieseninteresse an zweifelhafter Methode
Nach einem Jahr gab er die Suche nach einem Käufer auf und veranstaltet derzeit ein Quiz, um einen glücklichen Gewinner zu finden. Nur Verlosen darf er es nicht – in Deutschland hat der Staat das Glücksspielmonopol. Mit einer durchaus fragwürdigen Methode schafft sich Stiny eine Hintertür:
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Von immobilo_mb
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