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    Hausverlosung: Chance, Abzocke oder illegal?

    geschrieben am 23. Januar 2009 mit 15 Kommentaren
    Hausverlosung: Konzept der Zukunft oder illegal?

    Hausverlosung: Konzept der Zukunft oder illegal?

    Wenn die Zeiten schlecht sind und die Gürtel enger geschnallt werden müssen, haben die Menschen die kreativsten Ideen, um an Geld zu kommen. Wer zum Beispiel während der aktuellen Finanz- Wirtschafts- und Immobilienkrise versucht, sein Haus zu verkaufen, bekommt wohl nur in den seltensten Fällen den Preis, den er sich vorgestellt hat, schließlich sitzt derzeit weder bei Banken noch bei Käufern das Geld besonders locker. Warum also nicht aus dem Verkauf eine Lotterie machen? Für einen bestimmten Betrag kann jeder ein Los kaufen und hat immerhin eine, im Vergleich zum normalen Lottospiel, überschaubare Chance auf Glückseligkeit.

    Genau das dachte sich auch Volker Stiny, der für sein Häuschen in Baldham bei München keinen Käufer fand. Sicher war der Preis mit knapp 500.000 Euro nicht gerade ein Schnäppchen, aber nach Ansicht des Besitzers trotzdem gerechtfertigt.

    Rieseninteresse an zweifelhafter Methode

    Nach einem Jahr gab er die Suche nach einem Käufer auf und veranstaltet derzeit ein Quiz, um einen glücklichen Gewinner zu finden. Nur Verlosen darf er es nicht – in Deutschland hat der Staat das Glücksspielmonopol. Mit einer durchaus fragwürdigen Methode schafft sich Stiny eine Hintertür:

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    Mehrkosten durch unterschiedliche Berechnung der Wohnfläche

    geschrieben am 20. Januar 2009 mit einem Kommentar
    Bei der Wohnflächenberechnung sind große Unterschiede mögliche

    Bei der Wohnflächenberechnung sind große Unterschiede mögliche

    Fehlerhafte Wohnflächenberechnungen sind ein immer wiederkehrendes Ärgernis für Mieter und Käufer, denn eine falsche Vermessung der Wohnung kann zu erheblichen Mehrkosten bei Miete und Kaufpreis führen. Wenig Abhilfe schafft dabei der Gesetzgeber: Mit der Wohnflächenverordnung und der DIN 277 existieren zwei Arten der Flächenberechnung, die durchaus zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können.

    An dem Problem hat sich auch nach der Novellierung der Wohnflächenverordnung (WoFlV) im Jahre 2004 nichts geändert, die durch moderne Techniken beim Hausbau notwendig wurde. Die WoFlV dient allein der Wohnflächenberechnung von Wohnungen auf Basis einer Bauzeichnung oder der Vermessung im fertiggestellten Wohnraum. Letztere sollte dabei favorisiert werden, schließlich weicht die fertige Wohnung nicht selten vom ursprünglichen Architektenplan ab. Dabei sollte der Mieter mit vor Ort sein und die Messung von einem Fachmann durchführen lassen, um eventuell auftretende Probleme gleich auf der Stelle lösen zu können. In der Wohnflächenverordnung wird zudem die Grundflächen von Wintergärten, Loggien oder Balkonen zumeist zu ¼ bis maximal zur Hälfte in die Wohnfläche einberechnet. [mehr » ]



    Das Kehrmonopol – ein rein deutsches “Problem”?

    geschrieben am 12. Januar 2009 mit 15 Kommentaren

    Lange konnten sie ihr einzigartiges Monopol halten, die Gilde der Schornsteinfeger. Im Sturm von Marktliberalisierung, freier Arbeitsplatzwahl und der Angebotsfreiheit von Dienstleistungen hielten die Lobbyisten der vermeintlichen „Glücksbringer mit Besen und Hut“ ihr Schiff auf Kurs und schotteten sie zuverlässig vom Wettbewerb um deutsche Dächer und Schornsteine ab. Nicht nur vor Mitstreitern aus dem Ausland schützte das Kehrmonopol, auch unliebsame Konkurrenz aus Nachbarorten brauchte der Schornsteinfeger nicht fürchten. In seinem Bezirk – sofern er diesen nach rund 12 Jahren Wartezeit erhalten hatte - war er alleiniger Herr der Öfen, bis zu seiner Rente. Erst als die EU im Jahre 2003 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleitete, kam Bewegung ins starre Schornsteinfegerbusiness.

    Die Liberalisierung – eine Mogelpackung?

    Vor allzu großen Veränderungen brauchen sich die Kehrmänner trotz des am 26. November 2008 beschlossenen „Gesetzes zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens“ freilich nicht fürchten. Ab 2009 dürfen die Bürger zwar auch die Dienste ausländischer Schornsteinfeger in Anspruch nehmen, was sich allerdings durch die Inrechnungstellung der Anfahrtswege wohl zumeist nur für grenznah wohnende Deutsche lohnen wird – wenn überhaupt. Und so ist für viele Ofenbesitzer, die sich durch die Vertreter der Schornsteinfegerzunft gegängelt fühlen, der Schritt zu mehr Wettbewerb wohl eher symbolischer Natur. [mehr » ]



    Meldepflicht für Solaranlagen

    geschrieben am 10. Januar 2009 mit einem Kommentar

    Seit dem 1.Januar 2009 gelten neue Regelungen für neugebaute Photovoltaikanlagen. So müssen Betreiber demnach der Bundesnetzagentur den Standort und die Leistung ihrer Anlage melden. Nur wenn dies geschieht, ist der Netzbetreiber, an dem die Solaranlage angeschlossen wird, verpflichtet, den erzeugten Strom auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu vergüten, vorher nicht. Anlagen, die vor dem 1.1.2009 in Betrieb genommen wurden, fallen nicht in diese Meldepflicht. Weitere Informationen und ein entsprechendes Formular finden Betreiber auf der Homepage der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de).

    Grund für die Einführung der Meldepflicht ist die Ermittlung der Vergütungssätze für Ökostrom. Dieser ist einer jährlichen Degression unterworfen. Das bedeutet, dass je später eine Anlage in Betrieb genommen wird desto geringer wird der Vergütungssatz. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurz, erklärt: „je stärker der Zubau von Photovoltaikanlagen ist, desto geringer ist der Vergütungssatz für im Folgejahr in Betrieb gehende Anlagen.“ Die Degressions- und Vergütungssätze werden jährlich von der BNetzA ermittelt und zum 31. Oktober im Bundesanzeiger veröffentlicht.



    Schornsteinfeger-Monopol gelockert

    geschrieben am 6. Januar 2009 mit 8 Kommentaren

    Seit Anfang dieses Jahres können Mieter und Hauseigentümer für Überprüfungs- und Wartungsarbeiten an Feuerstellen auch die Dienste von Sanitär- und Klimaanlagentechnikern sowie ausländischen Firmen in Anspruch nehmen. Bisher war auch diese Aufgabe exklusiv den Schornsteinfegern vorbehalten – durch eine Regelung aus dem Jahre 1935. Wichtige Kontrollen und die Feuerstättenbeschau müssen aber weiterhin von Schornsteinfegern durchgeführt werden.

    Das Kehrmonopol - ein Relikt aus dem Nationalsozialismus

    Das sogenannte „Kehrmonopol“ unterteilt Deutschland in etwas 8.000 Kehrbezirke mit jeweils einen Bezirksschornsteinfeger, dem der freie Zutritt zu Häusern und Wohnungen zu gewähren ist – eine freie Wahl war bisher nicht möglich. Ähnlich starr war auch die Branche: Nach Lehre und Meisterprüfung bekam der Schornsteinfeger nach einer Wartezeit von circa 15 Jahren einen Kehrbezirk zugeteilt, den er bis zur Rente behält. Nicht nur Zyniker werden dabei an die Vergabepraxis der PKW Trabant in der DDR erinnert…

    Etliche Ofen- und Kaminbesitzer empfinden den Schornsteinfeger auch nicht als Glücks-, sondern eher als Rechnungsbringer, der einmal im Jahr vorbeikommt und die Heizungsanlagen – egal ob alter Kohleofen oder moderne Erdwärmeanlage - überprüft. Hatte der Schonsteinfeger etwas zu beanstanden, kontrollierte er wenige Zeit später, ob die Mängel behoben sind – und erstellte die nächste Rechnung.

    Kritiker der bisherigen Regelung beanstandeten vor allem die fehlende Konkurrenz auf Dächern und in Heizungskellern, die Leistung der schwarzen Männer für die Anlagensicherheit und Umweltverträglichkeit dagegen ist unbestritten. Weitere Details zum gelockerten Kehrmonopol auf Süddeutsche.de.



    Irrtümer im deutschen Mietrecht

    geschrieben am 5. Januar 2009 mit einem Kommentar

    Rechtsirrtümer gibt es in Deutschland zur Genüge. Besonders in Sachen Wohnungsmietrecht liegen mitunter Mieter und Vermieter gerne falsch in der Annahme, dass zum Beispiel die Mietkaution bei Abschluss eines Mietvertrages in einem Betrag gezahlt werden muss. Diese von Vermietern häufig aufgestellte Forderung an den Mieter verstößt gegen das Gesetz. Gemäß § 551 Abs. 2 des BGB hat der Mieter das Recht, die Kaution in drei Raten zu zahlen. Die erste Kautionsrate wird demnach mit Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Raten sind zusammen mit der zweiten und dritten Miete zu bezahlen.

    Drei neue Nachmieter gelten nicht als vorzeitiges Ende des Mietverhältnisses

    Grundsätzlich gilt: auch wenn man drei potenzielle Nachmieter für eine Wohnung gefunden hat, bedeutet dies nicht, dass ein unbefristetes Mietverhältnis automatisch beendet werden kann. Der Mieter hat demnach keinen Anspruch auf eine Verkürzung der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten. Dies gilt selbst dann, wenn der Mieter berufsbedingt oder aufgrund einer Pflegebedürftigkeit umziehen muss.

    In Fällen, in denen ein Zeitmietvertrag abgeschlossen wurde oder das gegenseitige Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses für einen bestimmten Zeitraum eingeräumt wurde, ist die Rechtslage eine andere. Auf Grund einer längeren Vertragsbindung hat ein Mieter bei einem berufsbedingten Umzug oder die Verlegung in ein Pflegeheim aus dem Rechtsgrundsatz „Treu und Glauben“ heraus den Anspruch auf eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses gegen die Bereitstellung eines potenziellen Nachmieters.

    Möbliertes Wohnen hat keinen rechtlichen Vorteil

    Viele Vermieter sind der Meinung, dass die Vermietung von möblierten Zimmern oder Wohnungen rechtlich vorteilhaft sei. Dies ist jedoch nicht der Fall. Vielmehr ist es so, dass der Vermieter die Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht für das vermietete Mobiliar trägt. Die bekannten und üblichen Kündigungsschutzvorschriften gelten außerdem weiterhin. Nur wenn der vermietete Wohnraum Teil der Vermieterwohnung ist, entfällt dieser Kündigungsschutz des Mieters.



    Das ändert sich im neuen Jahr – Teil II

    geschrieben am 29. Dezember 2008

    Vermögensfreibeträge werden angehoben

    Die bisherigen Erbschaftssteuerfreibeträge bei Ehegatten sollen ab Januar von bisher 307.000 Euro auf 500.000 Euro angehoben werden. Bei Kindern steigt dieser Betrag von 205.000 Euro auf 400.000 Euro. Eingetragene Lebenspartnerschaften erhalten mit diesem Regierungsbeschluss den gleichen Freibetrag von 500.000 Euro wie Verheiratete. Enkel dürfen sich über 200.000 Euro freuen, Eltern über 100.000 Euro – bei beiden galt bisher die Höchstgrenze von 51.200 Euro.

    Lebensversicherungen werden mehr besteuert

    Im Rahmen der Erbschaftssteuerreform werden künftig Lebensversicherungen höher besteuert. Nach derzeit gültigem Recht hat man die Wahl, den Wert der zu übertragenen Police entweder mit dem aktuellen Rückkaufswert oder nach 2/3 der bislang bezahlten Beiträge zu berechnen. Die 2/3-Option begünstigt jedoch noch die Schenkung einer Lebensversicherung – diese Bevorzugung soll künftig wegfallen.

    Höhere Steuerfreibeträge bei der privaten Altersvorsorge

    Der steuerlich absetzbare Beitragsanteil bei den Rürup-Renten steigt von 66 auf 68 Prozent. Rürup-Sparer können dann einen Höchstbetrag von 13.600 Euro ihrer Beitragszahlungen als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend machen. Der absetzbare Teil steigt im Übrigen bis zum Jahre 2025 auf 100 Prozent.

    Die Volkssteuer: Abgeltungssteuer in aller Munde

    Ab 1.1.2009 tritt sie in Kraft - und fast jeder wird mit Ihr zu tun haben: Denn ab diesem Zeitpunkt werden alle Kapitalerträge (Zinsen und Dividenden) sowie Veräußerungsgewinne von Wertpapieren (Aktien, Investmentfonds, Zertifikate) einheitlich mit 25 Prozent plus Soli und (falls vorhanden) Kirchensteuer besteuert. Die Regelung betrifft alle Zinsanlagen und Wertpapierkäufe ab 2009. Für Papier, die davor erworben wurden, gelten Kurzgewinne als steuerfrei, wenn die Spekulationsfrist von einem Jahr abgelaufen ist. Bei Zertifikaten greifen Ausnahmen: Sie gelten schon dann als Neuanlage, wenn Anleger die Papiere nach dem 14. März 2007 erworben haben und nach dem 30. Juni wieder veräußern.



    Das ändert sich im neuen Jahr

    geschrieben am 28. Dezember 2008

    Im neuen Jahr wird vieles anders – und einiges kommt ganz neu: die Bundesregierung hat zahlreiche Neuregelungen beschlossen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

    Sozialabgaben werden neugeregelt

    Der Beitragssatz der Krankenkassen liegt zukünftig bei 15,5 Prozent. Dieser Satz gilt für die knapp 50 Millionen Versicherten bei den bundesweit über 200 Versicherern – somit auch für Rentner. Der ermäßigte Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent. Für alle, die sich mit einer privaten Krankenversicherungversichern könnten, dies aber aus welchem Grund auch immer nicht machen, wird versichern zum Jahreswechsel Pflicht. Neu ist außerdem auch, dass bereits Versicherte in den Basistarif einer anderen Versicherung wechseln können – aber nur vorübergehend bis zum 30. Juni. Wer dies vorhat, sollte einen PKV – Vergleich durchführen, denn erstmals ist es für Privatversicherte möglich, bei einem Wechsel ihre Altersrückstellungen teilweise mitzunehmen.

    Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt

    Der derzeitige Beitragssatz wird zum 1. Januar 2009 von bisher 3,3 Prozent auf 2,8 Prozent reduziert. Diese Reduzierung gilt befristet bis Juni 2010. Dauerhaft soll der Satz aber auf 3,0 Prozent sinken.

    Kindergeld steigt

    Familien können sich über mehr Geld freuen: das Kindergeld wird für das erste und zweite Kind um je 10 Euro pro Monat auf insgesamt 164 Euro erhöht. Für ein drittes Kind beträgt die Erhöhung dann 16 Euro und steigt auf 170 Euro. Das gleiche gilt für vier Kinder und mehr – 16 Euro mehr Zuschuss auf dann 195 Euro. Der Kinderfreibetrag steigt auf 3.840 Euro. Somit stehen künftig inklusive dem Betreuungs- und Erziehungsfreibetrag 6.000 Euro pro Kind als Freibetrag ins Haus.

    Steuerbonus für Handwerker wird verdoppelt

    Besonders für Besitzer einer Immobilie ist dies eine freudige Nachricht: der Steuerbonus für Handwerkerleistungen bei Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen in privaten Haushalten verdoppelt sich. In Zukunft können private Investoren somit 20 Prozent von maximal 6.000 Euro (bisher 3.000 Euro) vom Finanzamt erstattet bekommen.

    Erbschaftsteuerreform

    Die lang debattierte Erbschaftssteuerreform kommt nun doch pünktlich und bringt frohe Kunde für Immobilienerben: wird nämlich Wohneigentum selbst genutzt, soll dieser künftig von der Erbschaftssteuer befreit sein, wenn Ehepartner oder Kinder in dem vererbten Objekt zehn Jahre lang wohnen bleiben.

    Morgen in Teil II: ein Prozentsatz für (fast) alles.



    Erbschaftssteuer: Eine Immobilie unterm Weihnachtsbaum?

    geschrieben am 20. Dezember 2008 mit 4 Kommentaren

    Nach langem Hin und Her ist die Erbschaftssteuerreform beschlossene Sache und wird - sofern es Bundespräsident Horst Köhler noch in diesem Jahr unterzeichnet - am 1.1.2009 in Kraft treten. Nur ein Richterspruch vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe könnte dann das Gesetz noch kippen.
    Da die Gesetzesnovelle insbesondere für Besitzer und Erben einer Immobilie einige Härten bereithält, ist es durchaus sinnvoll, den Liebsten das Haus oder die Wohnung unter den Tannenbaum zu legen und noch vor Ablauf des Jahres steuergünstig zu übertragen. Allerdings sollte man bereits im Vorfeld das Für und Wider abzuwägen und sich Fragen stellen wie: stehe ich nach der Schenkung unter Umständen praktisch mittellos da? Bin in meiner ehemals eigenen Immobilie nur noch zu Gast und was passiert, wenn ich zum  Pflegefall werde?

    Kompliziertes Gesetzeswerk

    Vor allem für entferntere Verwandte wie Nichten, Neffen, Geschwister oder Cousins kann das Thema „schenken“ noch in diesem Jahr interessant werden, da das Gesetz vor allem für sie massive Verschlechterungen bereithält. Diese können im neuen Jahr nur noch bis zu einem Freibetrag von 20.000 Euro steuerfrei erben, ab dem ersten Euro darüber werden statt 17% dann 30% fällig.
    Allerdings bleibt jetzt nicht mehr viel Zeit, bis zum 31.12. muss die Schenkung notariell beglaubigt sein, damit die alten Steuersätze greifen.



    Vorschlag der Kanzlerin stößt auf Zustimmung

    geschrieben am 19. Dezember 2008

    Der von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) angebrachte Vorstoß, eine energetische Gebäudesanierung in das Mietrecht zu integrieren, stößt bei der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) auf positive Resonanz. Lutz Freitag, Vorsitzender der BSI und Präsident des GdW Bundesverbandes deutscher Wohnung- und Immobilienunternehmen erläutert, dass es nicht darum gehe, zusätzliche Lasten für Mieter zu schaffen, sondern die bestehenden Regelungen so anzupassen, dass diese praktikabel sind und eine Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter darüber herstellen, wie Investitionskosten bei energetischen Sanierungen umgelegt werden können.

    Laut Freitag können Mieter dadurch Betriebskosten sparen und Vermieter die Zukunftsfähigkeit ihres Bestandes erhöhen. Dieser positive Effekt solle durch das Mietrecht unterstützt werden und nicht Quertreibern die Möglichkeit geben, sinnvolle Maßnahmen zu verhindern, so Freitag.

    Mieter kann Sanierung derzeit blockieren

    Derzeit müssen Mieter beispielweise nicht alle sinnvollen energetischen Modernisierungen dulden. Es besteht für sie die Möglichkeit, bei Baumaßnahmen die Miete um bis zu 100 Prozent zu kürzen, sodass eine Sanierung ein erhebliches wirtschaftliches Risiko für private Eigentümer wie auch Wohnungsunternehmen entsteht. Im schlechtesten Fall könnte dies bedeuten, dass Mieter einer Einheit in einem Mehrfamilienhaus oder Wohnsiedlung den kompletten Sanierungsplan zunichte machen könnte, wenn er dem Plan nicht zustimmt. Außerdem gebe es zwar auf dem Papier die Möglichkeit, elf Prozent der anstehen Kosten der Maßnahmen auf die Jahresmiete umzulegen, praktisch seien aber die formellen Anforderungen derart kompliziert, dass diese unrealistisch wären.