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    Bodenhebung in Staufen beschädigt 167 Häuser

    geschrieben am 15. April 2009

    In der südbadischen Stadt Staufen geht derzeit die Angst um: eine wahrscheinlich durch Erdbohrungen verursachte Bodenhebung beschädigt immer größere Teile der historischen Altstadt. Viele Gebäude sind inzwischen stark beschädigt, das Rathaus muss demnächst evakuiert werden.

    Die Katastrophe für Staufen verläuft im Zeitlupentempo und die Betroffenen können nur tatenlos zusehen, wie immer mehr Häuser beschädigt werden. Monat für Monat hebt sich der Boden auf einer Fläche von knapp 300 mal 300 Metern um einen Zentimeter, seit den Erdbohrungen im September 2007 sind es bereits 15 Zentimeter. Inzwischen sind die Schäden durch Hebungsrisse an 167 Gebäuden bereits so groß, daß sie abgestützt werden müssen und zum Teil einsturzbedroht sind. [mehr » ]



    Hauseinsturz in Bergheim bei Köln

    geschrieben am 31. März 2009 mit 5 Kommentaren

    Korrektur: Die Rheinmetropole kommt nicht zur Ruhe: schon wieder ist ein Haus in der Nähe von Köln eingestürzt. Gegen vier Uhr morgens ist in Bergheim bei Köln laut Meldung des Fernsehsenders n-tv ein Teil eines Doppelhauses eingestürzt.

    Dabei sei offenbar eine Frau von den Trümmern verschüttet wurden. Die 37-jährige ist mit Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert wurden. Derzeit gibt es keine Erkenntnisse über die Schwere der Verletzungen. Auch der Einsturzgrund ist aktuell noch nicht nachvollziehbar. Laut n-tv wird spekuliert, dass das Haus aufgrund von Arbeiten in einem nahegelegenen Tagebau eingestürzt sei. Weitere Informationen will die Polizei im Laufe des Vormittags bekannt geben. [mehr » ]



    Verbrauchermesse „Haus und Garten“ startet in Essen

    geschrieben am 10. Februar 2009 mit 2 Kommentaren

    Wer sich über die neuesten Trends in Sachen Zierpflanzen und Hausverschönerung informieren will, sollte diese Woche in Essen vorbeischauen. In den dortigen Messehallen findet von Mittwoch bis Sonntag die Verbrauchermesse „Haus und Garten“ mit über 300 Ausstellern statt. Bis zu 50.000 Besucher werden erwartet.

    An fünf Tagen stellen sich 19 Garten- und Landschaftsbaufirmen dem geneigten Publikum vor und präsentieren auf einer Fläche von über 2.800 m² verschiedenste Themengärten. Auf den Sonderschauen zum Thema „Balkon-Garten-Terasse“ sowie „Einrichten-Dekorieren-Wohlfühlen“ werden neue Trends für Hobbygärtner und Heimwerker gezeigt.

    Im vergangenen Jahr lockte die Messe über 50.000 Besucher an. Auch das Geschäft mit Grünpflanzen schnitt 2008 positiv ab. So gab im Durchschnitt jeder Deutsche rund 109 Euro für Blumen und Planzen aus, insgesamt setzte der Einzelhandel [mehr » ]



    Einbauküchen bleiben bei Hausverkauf beim Mieter

    geschrieben am 31. Januar 2009 mit einem Kommentar

    Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat in einem aktuellen Urteil festgelegt, dass eine vom Mieter erworbene Küche bei einem Weiterverkauf oder bei Zwangsversteigerung in dessen Händen bleibt. (Az.: IX ZR 180 / 07)

    Dein Haus, meine Küche

    Dein Haus, meine Küche

    Zumindest im süddeutschen Raum ist es nach Aussage des BGH bisher üblich gewesen, Einbauküchen nicht als „Zubehör“ der Immobilie anzusehen. Dies hat der BGH nun mit dem aktuellen Beschluss auf Gesamtdeutschland ausgeweitet. In dem zugrundeliegenden Fall mussten die Richter entscheiden, ob ein Mieter, der bei Auszug seine Küche mitnahm und nur die Spüle hinterließ, die gesamte Küche dem neuen Eigentümer überlassen müsste. [mehr » ]



    Im Alter barrierefrei leben

    geschrieben am 26. Dezember 2008

    Auch im Alter glücklich Zuhause wohnenFür viele Menschen ist es der Horror schlechthin: alt und pflegebedürftig in einem Heim auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein. Doch das muss nicht sein – wer bereits frühzeitig über die Anpassung der eigenen Wohnsituation im Alter nachdenkt, kann sich selbst ein längeres unabhängigeres Leben in den eigenen vier Wänden ermöglichen. Doch leider verwerfen Betroffene Umbaupläne für ein seniorengerechtes Wohnen allzu häufig, da man sich Zuhause keine vermeintliche Krankenhausatmosphäre schaffen möchte.

    Diese Abwehrhaltung kann laut Architekten durch durchdachte Planung auf Barrieren wie unnötige Türen, Schwellen oder Wände zu verzichten als absolutes Gegenargument angebracht werden. Denn in der Planungsphase lassen sich vorab viele Details ohne größeren bautechnischen oder finanziellen Aufwand umsetzen. Wer indes später seine Immobilie barrierefrei umbauen möchte, müsse mit erheblichen Kosten rechnen und mit einer unter Umständen schweren Umsetzbarkeit und Integration dieser Maßnahmen in das bestehende Gebäude.

    Konzept barrierefreies Bauen

    Bauherren sollten sich vorab mit einem Konzept für ein barrierefreies Bauen erstellen lassen. Dieses beginnt bereits bei der Planung des Eingangs sowie einen vorsorglichen Verzicht auf mögliche Behinderung im Alter wie unnötige Treppen und Schwellen zum Haus. Auch breitere Haustüren, Innentüren, die möglicherweise mit einem Rollstuhl oder Rollator passiert werden können, wären wünschenswert und vorausschauend geplant.



    Sparen durch Sanierung

    geschrieben am 24. Dezember 2008

    Für viele Mieter ist es bisher noch kein Thema, doch die Augen vor energetisch sanierten Wohnungen zu verschließen ist zukünftig falsch, denn es kann bares Geld gespart werden.

    Auch wenn sich durch eine Sanierung der Wohnung die Kaltmiete erhöht, reduziert sich der Energieverbrauch radikal. Laut einer Berechnung der Deutschen Energieagentur DENA in Berlin liegt der Anteil von Heizung und Warmwasser an der Warmmiete bei energetisch sanierten Wohnungen bei nur rund drei Prozent - im Vergleich: eine unsanierte Wohnung liegt hier bei 22 Prozent. Steigen also die Energiepreise weiter auf dem gleichen Niveua wie bisher, so zahlt der Mieter einer sanierten Wohnung nach sechs Jahren weniger Warmmiete als sein Nachbar in einer unsanierten.

    Bereits nach sechs Jahren günstiger

    Der Vermieter wird anfangs die Sanierungskosten jedoch teilweise auf die Mieter umlegen ( Elf Prozent der Investitionskosten können als Modernisierungszuschlag ausgewiesen werden) und erhöht damit die Kaltmiete. Unmittelbar nach einer Sanierung würde somit die Warmmiete in einem sanierten Haus höher liegen als in einem unsanierten Nachbargebäude. Eine durchschnittliche 80 qm² Wohnung würde im sanierten Haus etwa 630 Euro warm kosten - 20 Euro davon sind Kosten für Heizung und Warmwasser. Die unsanierte Wohnung wäre anfangs bei 606 Euro noch billiger, allerdings würden sich die Nebenkosten mit etwa 133 Euro deutlich stärker bemerkbar machen. Zehn Jahre später dreht sich der Spieß um, zu diesem Zeitpunkt ist die sanierte Wohnung bereits 40 Euro günstiger als die unsanierte.



    Energieausweis stößt auf wenig Resonanz

    geschrieben am 9. Oktober 2008

    Das hatte man sich in Berlin anders vorgestellt: Um Käufern oder Mietern klare Informationen über Dämmung und Energieeffizienz einer Immobilie geben zu können, wurde seitens der Bundesregierung der sogenannte Energieausweis ab 1. Juli diesen Jahres zur Pflicht – bisher nur mit mäßigem Erfolg.

    So lief am 30.9. scheinbar unbemerkt eine erste Frist ab, die Vermietern die Möglichkeit gab, zwischen einem Bedarfsausweis oder einem Verbrauchsausweis zu wählen. Beide Papiere sind zehn Jahre gültig und steuerlich absetzbar.

    Der Verbrauchsausweis wird anhand des Energiebedarfs der letzten drei Jahre erstellt und kostet in der einfachsten Ausführung in etwa 30 Euro. Allerdings können diese Daten nur etwas über das Heizverhalten des Vormieters sagen, daher halten Verbraucherschützer und Mieterverbände diese Variante für unzureichend. Der Bedarfsausweis hingegen ist deutlich aussagekräftiger, kostet aber auch mit bis zu 300 Euro, je nach Größe des Anwesens und Aufwand, deutlich mehr. Dieser darf nur von Fachkräften wie Energieberatern ausgestellt werden, Hilfe hierzu findet man bei den regionalen Verbraucherzentralen. Die darin enthaltenen Berechnungen sollen Aufschluss darüber geben, wie es in der Immobilie um Heizanlage, Dämmung und Wärmeverluste über Dach und Fenster bestellt ist und auch wie viel Energie das Haus verschlingt und wo Optimierungsbedarf besteht. Seit 1. Oktober ist der Bedarfsausweis jetzt Pflicht für Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde.

    Selbstnutzer sind nicht betroffen

    Eine wichtige Informationen für alle Immobilieneigentümer: Nutzt man das Objekt selbst oder man ist Besitzer einer denkmalgeschützten Immobilie, so braucht man keinen Energiepass. Dieser ist nur Pflicht, wenn Sie das Gebäude verkaufen oder vermieten wollen.

    Fehlt der Ausweis, wird es teuer

    Als Mieter oder Käufer haben sie also im Umkehrschluss nun das Recht, sich den Energieausweis vorzeigen zu lassen. Blockt der Vermieter ab, weil er den Ausweis nicht zeigen will oder kann, so können Sie diese Ablehnung beim zuständigen Bezirksamt anzeigen und dafür sorgen, dass dem Vermieter ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro verhängt wird. Allein diese Summe sollte dem Großteil der 15 Millionen Immobilienbesitzern in Deutschland Grund genug sein, sich das Pflichtpapier zu besorgen.



    Vermieter kann ohne Grund kündigen

    geschrieben am 7. Oktober 2008

    Sollten Sie mit Ihrem Vermieter in einem Zweifamilienhaus wohnen, so kann es unter Umständen sein, dass Sie eines Tages ohne Begründung Ihre Wohnungskündigung im Briefkasten vorfinden.

    Der Deutsche Mieterbund informiert, dass Mieter, die zusammen mit ihrem Vermieter in einem Zweifamilienhaus wohnen, einen geringeren Kündigungsschutz haben. So steht dem Vermieter in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu, dass ihn befugt, den Mieter praktisch ohne Grund zu kündigen. Dies bedeutet, dass der Mieter, auch wenn er seine vertraglichen Pflichten erfüllt hat, es seitens des Vermieters kein Eigenbedarf besteht und auch keine „Verwertungskündigung“ existiert, durchaus seine Wohnung verlassen muss. Beruft sich der Vermieter auf dieses Sonderkündigungsrecht, so verlängert sich aber die Kündigungsfrist um drei Monate, so der Mieterbund.



    Wenn Einem das Wasser bis zum Halse steht

    geschrieben am 6. Oktober 2008

    In Zeiten von Sturm und Regen sind viele Hausbesitzer verunsichert: Wann kommt meine Wohngebäudeversicherung bei eventuellen Schäden durch Überflutung auf? Ein genauer Blick in bestehende Verträge ist notwendig, denn meistens sind Schäden durch Wasserfluten von der Straße nicht abgesichert.

    Laut Aussage des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind nur ein Fünftel aller Versicherungen für Einfamilienhäuser mit einer sogenannten erweiterten Elementarschadenversicherung gegen finanzielle Folgen von Unwetter ausgestattet, dabei wäre eine flächendeckende Abdeckung für 98% der deutschen Hausbesitzer allemal möglich und sinnvoll.

    In der Regel werden verbundene Wohngebäudeversicherungen seitens der Hausbesitzer abgeschlossen. Diese Pakete beinhalten die Risikoabsicherung bei Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke acht und Hagel. Seltenst werden diese jedoch über Einzelpolicen abgedeckt. Unentbehrlich sei es dabei, die Versicherungssumme automatisch an steigende Gebäudewerte anzugleichen, sonst könne die Versicherung bei einem Schadensfall eine Unterversicherung geltend machen und weniger als den jeweiligen Wiederbeschaffungswert zahlen.

    Elementarschäden haben sich mehr als verzehnfacht

    Doch die beste Wohngebäudepolice allein hilft eben nicht bei Überschwemmungen oder dergleichen. Dieses Recht ist der erweiterten Elementarschadensdeckung vorbehalten, die den Versicherer auch zur Kasse bittet, wenn einem das Wasser bis zum Halse steht, oder zu mindestens aus dem Kanalsystem in den Keller eindringt. Laut GDV werden derzeit etwa 50% der Überschwemmungssschäden durch Starkregen verursacht – in den letzten 40 Jahren hat sich die Zahl der Aufwendungen für Elementarschäden fast verzehnfacht auf mittlerweile knapp 142 Millionen Euro.

    Dabei sind die Kosten für eine Elementarschadensdeckung derzeit noch sehr überschaubar. Bereits für etwa 50 Euro kann man sich vor Überschwemmung und Wasserschäden schützen – ein Betrag der in Relation zu etwaigen Schäden äußerst aufwendbar erscheint. Ob sich der Preis jedoch noch lange auf diesem Niveau hält, bleibt abzuwarten, denn mittlerweile wird das Risiko für die Versicherung auf Grund der klimatisch veränderten Bedingungen schwerer kalkulierbar und die Beiträge könnten durchaus steigen. Wer also jetzt handelt, spart in Zukunft vielleicht eine Menge Geld.



    In gedämmten Häusern dürfen Mieten steigen

    geschrieben am 1. Oktober 2008 mit einem Kommentar

    Ab 2009 gelten neue Regelungen für die Festsetzung des Mietspiegels. Hierfür fließt ab dem nächsten Jahr künftig auch der energetische Gebäudezustand eine Rolle. Dies verabschiedeten die sechs wichtigsten Vermieterverbände vor einigen Tagen. Somit wird erstmals im 2009 neu erscheinenden Mietspiegel berücksichtigt, ob ein Wohnhaus Energie vergeudet, oder ob den Mietern ein sparsames Heizen ermöglicht. Somit darf der Vermieter also künftig für ein gut gedämmtes Haus mehr Miete verlangen, für ein schlecht gedämmtes erhält er einen Minuspunkt – ähnlich der bereits bestehenden Bewertungskriterien für eine hochwertige Sanitärausstattung oder ob ein Balkon vorhanden ist. Vorerst wird sich dies jedoch nur auf eine allgemeine Einschätzung beschränken, fundiert wissenschaftliche Parameter fließen erst ab dem Mietspiegel im Jahr 2013 ein.

    Spannenwerte werden angepasst

    Eine weitere Einigung konnten die Verbände in Sachen Spannenwerte erreichen. So werden ab 2009 maximal drei Viertel der untersuchten Mieten in die Berechnung einbezogen, derzeit sind es bis zu vier Fünftel. Mieterverbände hatten in den letzten drei Mietspiegelberechnungen diese Bewertung verweigert, da ihrer Meinung nach bei dieser Spanne besonders hohe Mieten mit in die Berechnung einfließen, was den Spielraum für weitere Mieterhöhungen erweitern würde. Die neu getroffene Regelung trifft auf breites Zustimmen, da so bei Neuvermietungen die Mieten nicht über Gebühr angehoben würden.