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    Sperrbezirke sind rechtens und bleiben für Prostitution tabu

    geschrieben am 20. Mai 2009

    Städte dürfen weiterhin die Prostitution in bestimmten Gebieten verbieten. Dies hat das  Bundesverfassungsgericht angesichts der Beschwerde eines Mannheimer Bürgers gegen die bestehende Sperrbezirksordnung entschieden.

    BVG: Kein Rotlichtviertel im Sperrbezirk.

    BVG: Kein Rotlichtviertel im Sperrbezirk.

    Nach Ansicht des BVG sind Sperrbezirksverordnungen somit weiterhin gerechtfertigt, da sie dem Schutz besonders sensibler Gebiete mit einem hohen Anteil an Wohnungen, Schulen, Kindergärten, Kirchen und sozialen Einrichtungen vor „milieubedingter Unruhe“ durch Prostitution dienen.

    Der Kläger wollte eine Wohnung zur Prostitution nutzen, bekam aber von der Mannheimer Stadtverwaltung mit Hinweis auf den Sperrbezirk keine Genehmigung. Mit der Argumentation, daß Prostitution seit dem “Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostitution” aus dem Jahre 2001 nicht mehr sittenwidrig sei, zog er gegen diese Entscheidung vor Gericht.

    Bereits das zuerst angerufene Verwaltungsgericht lehnte die Klage und auch eine mögliche Berufung ab, weshalb der Mannheimer Verfassungsbeschwerde einlegte. Die Richter des BVG haben die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommenstellten und stellten klar, daß es in den Sperrbezirksverordnungen gar nicht um die Frage der Sittenwidrigigkeit, sondern viel mehr um Gründe wie den Jugendschutz und die Wahrung des öffentlichen Anstandes gehe, die eine solche Einschränkung der Berufsfreiheit aus Gründen des Gemeinwohls rechtfertigen. Sperrbezirke seien nur dann bedenklich, wenn sie „der Durchsetzung von verschiedenen Moralvorstellungen“ dienten.



    Erst Grundbuch, dann Hausgeld

    geschrieben am 4. Mai 2009

    Laut einem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth müssen Wohnungseigentümer erst nach Eintrag in das Grundbuch Hausgeld entrichten. Darauf weist der Deutsche Anwaltsverein in Berlin hin. (Az.: 14 S 7346/08)

    Wohneigentümer müssen erst nach Eintrag ins Grundbuch Hausgeld an eine Eigentümergemeinschaft entrichten. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verhandelte einen Fall, bei dem eine Eigentümergemeinschaft einen Mann auf Zahlung des Hausgeldes verklagte, nachdem er die Eigentumswohnung seiner Mutter abkaufte. Der Sohn vermietete die Wohnung ohne jedoch im Grundbuch als Eigentümer genannt zu werden. Nach vier Jahren wurde der Kaufvertrag wieder aufgehoben. Die Eigentümergemeinschaft wollte daraufhin die Zahlung des Hausgeldes einklagen. Da dieser Kauf aber nicht im Grundbuch verankert wurde und somit der Mann nicht als Eigentümer in das Register aufgenommen wurde, wiesen die Richter die Klage ab.

    In der Begründung des Gerichts hieß es, dass der Mann zur Zahlung von Hausgeld nur verpflichtet sei, wenn er selbst als Eigentümer der Wohnung im Grundbuch stehen würde. Außerdem habe es nur zwischen dem Sohn und seiner Mutter eine kaufvertragliche Vereinbarung gegeben, die auch zur Zahlung von Hausgeld verpflichtet hätte.



    EX-Vorstand von Badenia muss sich wegen Schrott-Immobilien verantworten

    geschrieben am 28. April 2009 mit einem Kommentar

    Der seit mittlerweile fünf Jahren andauernde Streit um die Schrott-Immobilien der Badenia Bausparkasse geht in eine neue Runde. Der ehemalige Vorstand des Unternehmens, Elmar Agostini, ist wegen Untreue angeklagt worden.

    Laut Angaben des Landgerichts Mannheim muss sich der heute 62-jährige wegen des Verdachts der Untreue in fünf besonders schweren Fällen verantworten. Agostini leitete die Badenia-Finanzabteilung in den Jahren von 1993 bis 2001. In dieser Zeit soll die Bausparkasse zu teure Darlehen für über Wert bemittelte Wohnungen gewährt haben. Aufgrund der Überteuerung der Immobilien waren laut Angaben der Staatsanwaltschaft die Darlehen der Badenia „nicht ausreichend gesichert“. Drahtzieher des Betrugs soll demnach Agostini gewesen sein.

    Grundlage des Untreueverdachts sind Immobilienverkäufe einer mittlerweile in Insolvenz gegangenen Firma in Dortmund. Diese hatte in den 90er Jahren Wohnungen veräußert, die als Steuersparmodell ohne Eigenkapital für weniger zahlungskräftige Personen gedacht waren. Die Bausparkasse Badenia finanzierte mehr als 7000 Käufe dieser Art. Laut Angaben der Staatsanwaltschaft musste die Badenia aufgrund dieses Tatbestands Ausfälle in Millionenhöhe hinnehmen, da etliche Käufer die geforderten Darlehen nicht mehr zurückzahlen konnten.



    Schadensersatz für Mieter bei vorgetäuschtem Eigenbedarf

    geschrieben am 9. April 2009

    Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat in einem aktuellen Urteil die Rechte von Mietern gestärkt. Laut BGH können diese den Vermieter auf Schadensersatz verklagen, täuscht dieser einen Eigenbedarf seines vermieteten Objekts an.

    Diese neue Regelung der obersten Zivilrichter gilt auch in dem Fall, wenn eine Kündigung wegen des angemeldeten Eigenbedarfs schlussendlich als unwirksam gelte, sollten dem Vermieter formale Fehler in dem Schreiben unterlaufen sein. (Az.: VIII ZR 231/07)

    Die Richter mussten in dem vorliegenden Fall über eine Berliner Mieterin urteilen, die aus ihrer Wohnung ausziehen musste, weil der Vermieter ihr mehrmals aufgrund von Eigenbedarf gekündigt hatte und mit Räumung der Wohnung drohte. Der Vermieter wollte das Wohnobjekt kurz nach Auszug der Mieterin verkaufen, zog dieses Angebot aber wieder zurück. Die Mieterin klagte daraufhin auf Rückgabe ihrer alten Wohnung, wurde aber von den ersten beiden Instanzen in Berlin zurückgewiesen. [mehr » ]



    Ehemalige Vorstände der Hypo Real Estate klagen Gehälter ein

    geschrieben am 26. Februar 2009

    Unternehmen ruinieren und Gehalt kassieren: frei nach dieser Devise klagen drei Ex-Vorstände des schwer angeschlagenen Immobilienfinanzierers Hypo Real Estate auf Zahlung ihrer ausstehenden Gehälter und Boni. Laut Bild-Online bestätigt das Landgericht München den Eingang dreier Klagen.

    Hypo Real Estate kommt einfach nicht zur Ruhe: erst kürzlich zum wiederholten Male in den Schlagzeilen, nachdem die Staatshilfen auf mehr als 100 Milliarden angestiegen waren, dann die Spekulationen um einen kompletten Staatseinstieg und ewige Verhandlungen mit dem Hauptaktionär J.C. Flowers – und nun das: drei für den Verfall der Bank mitverantwortliche ehemalige Vorstandsgrößen verklagen ihren Ex-Arbeitgeber auf Zahlungen von ausstehenden Gehältern und Boni. Das Landgericht München bestätigte den Eingang der Klagen von Ex-Vorstandschef Funke, der mehr als 150.000 Euro nachgezahlt haben möchte. Außerdem klagt das frühere Vorstandsmitglied Markus Fell gegen seine Entlassung, so die Bild-Zeitung. Er habe früher 450.000 Euro jährlich verdient und weitere 450.000 Euro Erfolgsbonus kassiert. Auch Ex-Vorstand Frank Lamby fordert in seiner Klage die Zahlung von ausstehenden „Versorgungsansprüchen“ in Höhe von 37.500 Euro. [mehr » ]