geschrieben am 30. Juni 2009
Knapp daneben ist auch vorbei: Die Kosten für die Sanierung der bundeseigenen „Kreuzbauten“ in der ehemaligen Hauptstadt Bonn sind mit letztendlich rund 139 Millionen Euro knapp viermal so hoch ausgefallen als ursprünglich geplant. Das Bauministerium weist jede Schuld an der Fehlkalkulation von sich.
Die 1975 fertiggestellten 11- und 14-stöckigen Gebäude mit ihrer charakteristischen Kreuzform wurden in den vergangenen Jahren aus Brandschutz- und energetischen Gründen saniert. Neben einem neuen Anstrich bekamen die Häuser in den vergangenen drei Jahren vor allem eine Fassade, die durch eine verbesserte Wärmedämmung den heutigen energetischen Standards entspricht.
Die komplette Sanierung der heute von Eisenbahnbundesamt und Bildungsministerium genutzten Gebäude ist allerdings etwas teurer geworden, als ursprünglich geplant. Statt der im Jahre 2001 veranschlagten 36 Millionen Euro kostete das Vorhaben letztendlich 139 Millionen Euro, wie die „Berliner Zeitung“ unter Berufung auf einen Bericht des Bundesrechnungshofes für den Haushaltsausschuss des Bundestags berichtet.
Das Bauministerium erklärt die Differenz von 103 Millionen Euro zwischen geplanten und tatsächlichen Baukosten mit einem unzureichenden Wissen über den Zustand des Gebäudes sowie mangelhafter Grundlagenermittlung der Bauverwaltung. Dass ausgerechnet das Bauministerium nicht über den Gebäudezustand informiert worden sein soll, hinterlässt zumindest einen faden Beigeschmack. Zu Vorwürfen des Bundesrechnungshofes, die Summe sei aus Gründen der öffentlichen Unvermittelbarkeit der Kosten kleingerechnet worden, äußerte sich das Ministerium erst gar nicht.
Von immobilo_mb
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geschrieben am 29. Juni 2009
Für Miete, Nebenkosten und andere Abgaben müssen Haushalte in Deutschland immer tiefer in die Tasche greifen. Die Wohnnebenkosten belasten viele Verbraucher und ein Ende der Energiepreisspirale ist nicht in Sicht. Allein der Strompreis ist seit dem Jahr 2000 um 40 Prozent gestiegen. Auch Miet- und Preissteigerungen führen zu höheren finanziellen Belastungen und zwingen Verbraucher zum Sparen am eigenen Verbrauch.
Auch wenn sich die Inflationsschraube derzeit etwas langsamer dreht: Verbraucherhaushalte in Deutschland sind auch weiterhin mit hohen Abgaben konfrontiert. Die Gebühren für Trinkwasser, Abwasser und Müllabfuhr steigen kontinuierlich und auch die GEZ möchte alle paar Jahre ein paar Euro mehr. [mehr » ]
Von immobilo_mb
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geschrieben am 28. Mai 2009
Umsonst, aber nicht kostenlos: Mieter können sich durch unwirksame Endrenovierungsklauseln enstandene Kosten vom Vermieter ersetzen lassen, wenn sie die Wohnung vor ihrem Auszug im Glauben an die Wirksamkeit der Vertragsklausel renoviert haben. Das hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil entschieden. (Az.: VIII ZR 302/07)
Im vorliegenden Fall hatten die Mieter die Wohnung in der Annahme, zu einer Endrenovierung verpflichtet zu sein, vor dem Auszug renoviert. Weil die Klausel aber nicht wirksam war, klagten die Mieter auf Erstattung der Kosten für die Endrenovierung von 9 Euro pro Quadratmeter – insgesamt 1.620 Euro.
Der BGH gab den Klägern recht. Die Mieter hätten einen Erstattungsanspruch wegen einer ungerechtfertigten Bereicherung des Vermieters, da die Renovierung durch die unwirksame Endrenovierungsklausel ohne Rechtsgrund ausgeführt wurde und sie zu diesen Arbeiten nicht verpflichtet waren. [mehr » ]
Von immobilo_mb
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geschrieben am 13. Mai 2009
Willkommen im Osten: weil Energieleuchten teurer sind als konventionelle Glühbirnen, stürmen deutsche Kunden derzeit bundesweit Lampengeschäfte, um sich einen möglichst großen Vorrat an Glühbirnen zu verschaffen. Diese wird ab dem 1. September nach EU Verordnung vom Markt verbannt und durch umweltschonende Energiesparlampen vollends ersetzt.
Verblüffend, wie schnell dem Deutschen ein Licht aufgeht: Seit dem im Dezember verabschiedeten und ab 1. September geltenden EU-Handelsverbot für Glühlampen, registrieren Händler einen wahren Run auf das Auslaufmodell. Ein Erster will nun Konsequenzen ziehen und fordert drastische Preisaufschläge.
Der Unternehmer Werner Wiesner verlangt eine Preissteigerung für Glühbirnen von je fünf Euro pro Stück. Er sieht in den Hamsterkäufen die Gefahr, dass sich deutsche Verbraucher den umweltschonenden Lampentechnologien von Energieleuchten auf Jahre hin verschließen würden.
Mit der geforderten Verteuerung konventioneller Glühbirnen sieht Wiesner die Chance, dass sich der Umstieg auf Energiesparlampen für den Verbraucher sofort und nicht erst nach Jahren rechnen würde. Das „de-facto-Verbot“ ist seiner Meinung nach „für viele Verbraucher nicht nachvollziehbar und wird als staatliche Gängelung angesehen“. Wiesner wolle den durch einen Preisanstieg erzielten Gewinn nicht bei den Unternehmen lassen, sondern staatliche Umweltprojekte fördern und finanzieren. Zudem würde das Verursacherprinzip gewahrt werden.
Die EU hatte im vergangenen Dezember beschlossen, dass herkömmliche Glühbirnen vom Markt verschwinden sollen und durch stromsparende Lampen wie Leuchtstoff-, Halogen- oder LED-Leuchten ersetzt werden. Die EU rechnet damit, durch den Erlass mehrere Millionen Tonnen Kohlendioxid zu sparen.
Von rdhead
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geschrieben am 27. April 2009
Was dem Deutschen jahrelang per Werbung eingeimpft wurde, scheint tatsächlich zu stimmen: Wer sich im Ruhestand Eigentümer eines Eigenheims bezeichnen kann, hat laut Angaben des Statistischen Bundesamt mehr Geld in der Tasche als ein vergleichbarer Mieter.
Deutschlands erste Statistiker errechneten einen monatlichen Mietwert bei Wohneigentum von derzeit 530 Euro. Dieser Betrag ist als „zweite Rente“ zu sehen, kommt als zum monatlichen Nettodurchschnittseinkommen von aktuell 2030 Euro hinzu.
Bei Mietern im Rentenalter sieht die Finanzkraft deutlich schlechter aus: Wer im Ruhestand zur Miete wohnt, hat im Schnitt nur 1490 Euro zur Verfügung, ohne Abzug der monatlichen Miete. Auch wenn Eigentümern bei einem Eigenheim mehr Kosten für Instandhaltung und Reparatur anfallen als bei Mietern, ist der Unterschied längst nicht so gravierend wie bei der eigentlichen Miete. Eigenheimbesitzer zahlen im Schnitt 117 Euro für Reparatur und Wartung, Mieter nur elf Euro.
Experten rechnen vor, dass die Wohnkosten bei Wohneigentümern im Rentenalter langfristig auf acht Prozent des Haushaltsbudgets sinken, während Mieter mit 30 Prozent rechnen müssen.
Von rdhead
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geschrieben am 14. April 2009
Es soll Berlins berühmtester Shoppingmeile neuen Glanz verleihen: Das neugestaltete Kudamm-Karree. Doch bisher ist seitens der Stadt noch keinerlei Baugenehmigung für das 500 Millionen teuer Unterfangen eingegangen.
Der Investor Ballymore will eine halbe Milliarde Euro in das Großprojekt stecken und habe mit einem offenen Brief an die Stadt gedroht, dass er den Bau des Karrees stoppen werde, sollte er bis Oktober 2009 nicht die notwendigen Papiere und Genehmigungen erhalten. [mehr » ]
Von rdhead
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geschrieben am 13. April 2009
Als angehender Bauherr und zukünftiger Immobilienbesitzer ist man schnell der Meinung, dass Beratungsleistungen zu teuer sind und daher gekürzt werden können. Dieses Denken ist auf lange Sicht falsch, da man durch eine richtige und detailierte Planung durch Experten nachhaltig Geld und Zeit spart. Daher empfiehlt sich beides in Fachleute zu investieren und sich beraten zu lassen.
Um abzuwägen, welche Berater bei einem anstehenden Haus- oder Wohnungskauf die Richtigen sind, sollte man unbedingt den Kern der gewünschten Beratung festlegen. Welche Qualifikationen bringt mein Fachmann mit? Es gilt darauf zu achten, dass ein Experte zu Rate gezogen wird, der Fachkompetenz gepaart mit Beratungsqualität mitbringt.
Fachkompetenz entscheidet
Da das Angebot selbsternannter „Experten“ riesig ist und es neben den wirklichen Fachleuten eine Reihe an Abzockern und Möchtegerns erscheinen, sollte man auf keinen Fall nur auf Leute hören, die schön reden und dem Bauherrn das Blaue vom Himmel erzählen. Echte Experten können sich durch erworbene Qualitätszertifikate und offiziell bestätigte Beratersiegel auszeichnen. Zudem ist ein Experte auch dann erst ein Profi, wenn er zugibt, dass er in einem bestimmten Bereich einen anderen Fachmann konsultieren möchte, um das bestmögliche Ergebnis für seinen Kunden zu erreichen.
Vor Tätigkeitsbeginn Leistungen definieren
Da der Bauherr die komplette Verantwortung für sein Objekt trägt, sollte er mit einem Berater vor dessen Tätigkeitsbeginn unbedingt den Leistungsumfang sowie den expliziten Beratungsbedarf klären und schriftlich festhalten. Terminliche Vorgaben müssen ebenfalls klar definiert und fixiert werden. Das gleiche gilt für Vergütung, mögliche Abschlagszahlungen für nicht erbrachte Leistungen und einen etwaigen Versicherungsschutz sowie die Klärung einer Beraterhaftung. Will ein Berater nicht für Fehler haften und kann keine entsprechende Versicherung vorlegen, sollte man die Finger von ihm lassen – er ist nicht der Richtige. Dem Bauherrn obliegt es, Nutzen und Preis einer anstehenden Beraterleistung abzuwägen – gute Beratung gibt es nicht zum Nulltarif.
Von rdhead
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geschrieben am 30. März 2009
Vergangene Woche schockte das Hamburger Abendblatt mit der Nachricht, die Kosten des Neubaus der HafenCity-Universität würden von geplanten 37 Millionen Euro auf über 85 Millionen Euro steigen. Und während die Wissenschaftsbehörde dieser Darstellung mit einem „Alles im Plan“ widersprach, entfacht der Bund der Steuerzahler eine Standortdiskussion.

HafenCity Universität Hamburg: Kostenexplosion droht. © HCU
Die HafenCity Universität ist eines der jüngsten Bildungsprojekte der Hansestadt. Seit dem 1. Januar 2006 können sich rund 1.500 Studenten an der Universität für Baukunst und Metropolenentwicklung in den Disziplinen Architektur, Bauingenieurwesen, Geomatik und Stadtplanung ausbilden lassen. Derzeit müssen die zukünftigen Baukünstler allerdings noch mit einem eher baufälligen Uni-Gebäude in Hamburgs City Nord vorlieb nehmen – ein Provisorium, das bald der Vergangenheit angehören soll.
Die HCU plant ein neues Universitätsgebäude, und das soll, ganz standesgemäß, kein normaler Bau von der Stange sein. Es „müsse ausdrücken, dass der hier gelehrte Beruf des Architekten und Stadtplaners auch einen Sinn habe“, wie es Oberbaudirektor Jörn Walter galant auszudrücken vermag. Dafür wurde eigens ein internationaler Realisierungswettbewerb ausgeschrieben und ein potenter Investor gesucht. Ersterer wurde im Februar 2007 entschieden, Letzterer fand sich leider nicht, weshalb der Hamburger Senat den Bau nun selber finanzieren wird. [mehr » ]
Von immobilo_mb
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geschrieben am 24. März 2009 mit einem Kommentar
Auch wenn die Wirtschafts- und Finanzkrise Deutschland weiterhin im Griff hat, will die Mehrheit der Immobilien-Interessierten Deutschen weiterhin an ihren Kaufplänen festhalten. Die Hoffnung auf Schnäppchenpreise treibt viele an.
Wie die Umfrage des Immobilienportals Immowelt ergab, wollen immerhin fast zwei Drittel aller Kaufinteressierten trotz geänderter Bedinungen weiter an ihrem Kaufvorhaben festhalten. Dabei lassen sie sich auch nicht von den düsteren Zukunftsprognosen für Wirtschaftsenwicklung, Investitionen und den Arbeitsmarkt abschrecken. Vielmehr wollen sie zuschlagen, sobald das Traumobjekt gefunden wurde.
Dabei spekuliert ein großer Teil auf sinkende Preise für Immobilien - ein Wunsch, der sich bei der derzeit stabilen Lage des deutschen Immobilienmarktes wohl nicht für alle erfüllen wird, insbesondere in den weiterhin gefragten sehr guten Wohnlagen. Die Immobiliensuchenden machen sich dabei vor allem selber einen Strich durch die Rechnung – weil sie eben auch künftig großes Interesse an Immobilien haben und die Nachfrage nur wenig nachlässt. Trotz Wirtschaftskrise und schwächelnder Konjunktur gilt auch bei Immobilien der kaufmännische Grundsatz von Angebot und Nachfrage, die den Preis regeln.
Von immobilo_mb
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geschrieben am 20. März 2009
Der Vermieter darf entstandene Kosten für das Fällen von Bäumen nicht auf den Mieter umlegen, wenn er ihm vorher per Mietvertrag die Pflege des Gartens übertragen hat. Das entschied der Bundesgerichtshof.
Im verhandelten Fall (AZ: VIII ZR 124/08) wurde die Gartenpflege durch eine individuelle Mietvertragsklausel auf den Mieter übertragen. Als der Vermieter jedoch Bäume fällen lies und die Kosten dafür auf den Mieter umlegen wollte, kam es zum Streit, der bis vor den BGH ging.
Die Bundesrichter entschieden zugunsten des Mieters, da die vorher per Vertrag grundsätzlich auf den Mieter übertragenen Instandhaltungsarbeiten im Rahmen der Gartenpflege nicht mehr zu den Pflichten des Vermieters gehören.
Eine Ausnahme von dieser Regel könne es nur in bestimmten Fällen geben, zum Beispiel wenn der Mieter mit der Erfüllung seiner Pflichten in Verzug gerät. Auch wenn der Vermieter notwendige Arbeiten in Auftrag gibt, um das Entstehen einer Gefahrensituation zu vermeiden, dürfen die anfallenden Kosten auf den Mieter umgelegt werden.
Von immobilo_mb
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