geschrieben am 24. Dezember 2011
Wer schon einmal umgezogen ist, weiß dass der Wohnungswechsel alles andere als ein einfaches und schnelles Unterfangen ist. Eine richtige Planung und Organisation sind das A und O, damit ein Umzug nicht im absoluten Chaos endet.

Umzugkartons in der Küche. Foto: ~konny, CC-BY
Die Checkliste als Fels in der Brandung
Die einen hassen sie, die anderen können nicht ohne sie – die Checkliste. Man mag von ihr halten was man will, aber bei einem Umzug ist sie unerlässlich, damit auch nichts vergessen wird.
Wer vor einem Wohnungswechsel steht, muss nicht nur planen wie viele Umzugskisten und Helfer er benötigt, insbesondere die lästigen administrativen Aufgaben, werden oft verschoben und schlussendlich gar vergessen. Hierzu zählen beispielsweise die Kündigung oder Ummeldungen diverser Anbieter und Behörden, wie der Internet- und Telefonprovider, Kabelanschluss, Strom- und Gasanbieter und natürlich ortsabhängige Behörden, wie das Finanzamt oder der Kindergarten. Oft vergessen und dabei so wichtig, wenn man nicht gerade von Zuhause oder aus einer WG auszieht, ist der Nachsendeantrag bei der Post. [mehr » ]
Von immobilo_mb
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geschrieben am 23. Oktober 2011
Grunderwerbssteuer: Baden-Württemberg erhöht im November. Die Stuttgarter Regierung plant, den Steuersatz für Grunderwerb ab November um 1,5 Punkte auf 5,0 Prozent zu erhöhen. Baden-Württembergs Finanzminister Nils Schmid (SPD) erklärte im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft, der frühste Termin für die Erhöhung sei der 4. November. Der Gesetzesentwurf wurde von der Mehrheit der Regierungsfraktionen Grüne und SPD angenommen. Die erwarteten Mehreinnahmen von 355 Millionen Euro sollen für frühkindliche Bildung eingesetzt werden. [werner-baurecht]
DRVG und GdW starten Kampagne „Ein Gewinn für alle – Die Genossenschaften“. Der Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. ( DGRV) und der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. (GdW) starten im Rahmen des internationalen Jahres der Genossenschaften 2012 die Kampagne „Ein Gewinn für alle – Die Genossenschaften“. Es soll mit diversen Veranstaltungen und anderen Aktionen die Wahrnehmung der Genossenschaften in Deutschland – unter ihnen rund 2.000 Wohnungsgenossenschaften - erhöht werden. [GdW]
München: Prognosen für Umsatz von Büroimmobilien sogar übertroffen. Schon zum Ende des dritten Quartals 2011 haben die Büroflächenumsätze in München die Prognosen übertroffen. Rund 597.000 Quadratmetern wurden bereits vermietet und toppen so sogar das Gesamtergebnis von 2010. Vor allem die gestiegene Anzahl von Großabschlüssen ist hierfür verantwortlich, wie das Bankhaus Ellwanger & Geiger mitteilt. Das Quartal war auch günstig für die Leerstandsquote, die um rund 20 Prozentpunkte abnahm und nun bei acht Prozent liegt. [privatbank]
Kündigung rechtmäßig bei Täuschung über Schadensursache. Wie das Oberlandesgericht in Düsseldorf entschied, ist eine Kündigung wegen Täuschung über eine Schadensursache gerechtfertigt. Hintergrund war die Klage eines Vermieters eines gewerblichen Mietobjekts. Eine Mitarbeiterin der Mieterin war mit der Reinigung der Heizung beschäftigt, als sich ein Heizkörper aus der Wand löste. Die Mieterin gab dem Vermieter gegenüber an, der Heizkörper sei „einfach so” von der Wand gefallen. Nachdem der Vermieter über den tatsächlichen Hergang informiert wurde, kündigte er fristlos. Weil das Vertrauensverhältnis der Vertragsparteien durch die Falschangabe maßgeblich angegriffen ist, gab das OLG Düsseldorf der Kündigung Recht. [haufe]
Von immobilo_silke
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geschrieben am 8. Juli 2011
Eine Kündigung wegen Eigenbedarf führt häufig zu Zweifel und Streit, da Mieter sich aufgrund der plötzlichen Kündigung benachteiligt fühlen und die Notwendigkeit des „Eigenbedarfs“ oftmals in Frage stellen. Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs stärkt nun die Position des Vermieters.

BGH stärkt Vermieterposition bei Kündigungen wegen Eigenbedarf. Foto: Thorben Wengert / pixelio.de
Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs flattert bei Mietern zuweilen unvorhersehbar in Haus und so manch einer stürzt aufgrund der Tatsache, sich nun eine neue Bleibe suchen zu müssen, in eine echte Krise. Kein Wunder, dass sich Mieter gegen diese Art der Kündigung oft zur Wehr setzen. So geschehen auch in München, wo ein Vermieter und ein Mieter über die Wirksamkeit der Eigenbedarfskündigung stritten. [mehr » ]
Von immobilo_katharina
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geschrieben am 6. März 2011 mit einem Kommentar
Unerlaubte Untervermietung muss nicht immer Kündigungsgrund sein. Wie aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) hervorging, sind Vermieter nicht immer berechtigt Mietern zu kündigen, die ihre Mietwohnungen unerlaubt untervermieten. In dem konkreten Fall wurde einer Mieterin gekündigt, die unerlaubter Weise ihre Wohnung untervermietet hatte. Wie sich aber herausstellte, hatte die Mieterin laut Mietvertrag durchaus das Recht, die Wohnung unterzuvermieten. [Haufe]
Bayern: Kürzung der Gelder für Wohnungsbau. Der Wohnungsbau in Bayern soll auch in diesem Jahr wieder kräftig vorangetrieben werden, allerdings mit zehn Millionen Euro weniger Budget als noch im Jahr zuvor. So stehen für 2011 lediglich 205 Millionen Euro zur Verfügung. Kritik für die Einsparungen wurde bereits von Seiten der SPD sowie vom Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW) laut. [Welt]
Berliner Architekten geben Duisburger Marcator-Quartier neues Gesicht. Der Wettbewerb für die Bebauung und Gestaltung des 30.000 Quadratmeter großen Mercator-Quartiers in Duisburg wurde von dem Berliner Architektenbüro Gewers & Pudewill gewonnen. Mehrgeschossige Penthouse-Wohnungen, Büros, ein Hotel sowie mehrere Gewerbeeinheiten und viel Grün sind laut Entwurf geplant. [RP-Online]
Rassismus-Vorwürfe bei Vermietung. Die Claus-Hauverwaltung in Berlin setzt sich nun gegen die kürzlich laut gewordenen Vorwürfe der angeblichen Benachteiligung von Mietern mit Migrationshintergrund zur Wehr. Die betroffenen Mieter warfen der Hausverwaltung vor, sie mit enormen Mieterhöhungen aus den Wohnungen vertreiben zu wollen, was die Hausverwaltung jedoch nach wie vor bestreitet. [taz]
Immobilienberufe sind wieder im Kommen.Berufe in der Immobilienbranche sind gefragter denn je, so steigt „die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen bei Maklern, Immobilien- und Wohnungsgesellschaften kontinuierlich”, wie Sven Johns, Bundesgeschäftsführer des Immobilienverbands Deutschland (IVD), der „Welt“ berichtete. Zudem wechseln auch immer mehr Quereinstiger zur Immobilienwirtschaft. [Welt]
Online Kredit für den Umzug. Umzüge schlagen immer mit ansehnlichen Kosten zu Buche: Spedition (oder Bierkästen für helfende Freunde), Kaution und eventuell zu besorgende neue Einrichtung sind alles andere als günstig. Inzwischen tummeln sich etliche Firmen auf dem Markt, die Kredite für solche Investitonen anbieten. Wer von günstigen Konditionen profitieren will, kann z.B. einenOnline Kredit beantragen.
Von immobilo_madlen
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geschrieben am 10. Februar 2011
Will ein Vermieter einen veralteten Wohnblock abreissen und an dessen Stelle eine neue Wohnsiedlung errichten, darf er die bisher dort lebenden Mieter kündigen. Die Vorraussetzungen einer Verwertungskündigung seien in diesem Falle erfüllt, meint der BGH. Beim Mieterbund stößt das Urteil auf Kritik.

Der Bundesgerichtshof stärkt die Vermieterrechte
Der BGH hat die Rechte der Vermieter gestärkt. In einem Verfahren um die Kündigung eines Mietes im Zuge der Abrissmaßnahme eines kompletten Wohnblockes in Hamburg Ried bekam der Eigentümer der Wohnsiedlung höchstinstanzlich Recht. Dieser hatte die Mieter gekündigt, um den Wohnblock abzureissen und an gleicher Stelle einen öffentlich geförderten Neubau zu errichten.
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Von immobilo_mb
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geschrieben am 6. Februar 2011
Liebig 14 in aller Munde. Die Räumung des alternativen Wohnprojektes „Liebig 14“ in Friedrichshain hat deutschlandweit für Aufmerksamkeit und in Berlin zu „entglasten“ Fensterrahmen geführt. Die Meinungen über das Vorgehen im Falle Liebig14 gehen weit auseinander. [Berliner Zeitung] und [Berliner Zeitung]
Mieterbund zur Eigenbedarfskündigung durch KGs. Der Mieterbund begrüßt das jüngste mieterfreundliche Urteil des Bundesgerichtshofs zum Thema Kündigung wegen Eigenbedarf. Die Richter legten fest, dass Kommanditgesellschaften wegen ihrer „unübersehbaren Anzahl von Gesellschaftern“ Mieter nicht wegen Eigenbedarfs kündigen können – da nicht klar ist, wessen Bedarf. [Mieterbund]
Immobilien-Investitionen: Istanbul besser als München. In Deutschland ist München weiterhin das Nonplusultra in Sachen Immobilien (insbesondere bei Immobilienpreisen), im europäischen Vergleich der Metropolen läuft die Stadt an der Isar allerdings auf einem ungewohnten zweiten Rang ein. In einer Umfrage zum Thema „Renditechancen von Investments“ bekam Istanbul die besseren Noten. Aber immerhin reichte es zu einem Platz vor London. [Spiegel]
Studentisches Wohnen: Es bleibt das Umland. Deutschlands Studenten hausen oft unter spartanischsten Bedingungen. Grund ist nicht nur das schmale Budget aus Bafög und Muttis zugesteckten Fünfziger, auch die Preise für kleinere Wohnungen tendieren in vielen Unistädten inzwischen Richtung astronomisch. Bleibt nur das Ausweichen ins Umland. [Zeit]
Von immobilo_mb
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geschrieben am 2. Februar 2011 mit 2 Kommentaren
Personenhandelsgesellschaften können nicht wie Gesellschaften bürgerlichen Rechts wegen Eigenbedarfs ihrer Gesellschafter ein Mietverhältnis kündigen. Der BGH entschied in Revision in einem Rechtsstreit um die Wirksamkeit einer Eigenbedarfskündigung zugunsten des Mieters.

BGH: Eigenbedarfskündigungen durch Personenhandelsgesellschaften nicht möglich. Foto: Peter Kirchhoff / pixelio.de
Bei den Vermietern handelt es sich um ein Ehepaar, welches Kommanditisten sowie Gesellschafter einer Komplementär-GmbH sind. Der Ehemann ist darüber hinaus Geschäftsführer der GmbH. Als Begründung der Kündigung des Mietverhältnisses wurde Eigenbedarf der beiden 69 und 74 Jahre alten Gesellschafter angegeben. Die Mieterin wohnt seit 2001 in der vermieteten 5-Zimmer-Wohnung der Kläger.
Nun entschied der Bundesgerichtshof zugunsten der Mieterin. Sie hatte die Kündigung nicht akzeptiert, woraufhin die Vermieter Räumungslage einreichten. Gegen das folgende Urteil der Zivilkammer 11 des Landgerichts Hamburg legten die Vermieter Revision ein. [mehr » ]
Von immobilo_silke
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geschrieben am 11. Januar 2011 mit 2 Kommentaren
Bei einer Kündigung wegen Eingebedarfs sollten Mieter nicht in jedem Fall einen Anwalt einschalten – das könnte teuer werden und den Auszug sogar beschleunigen. Selbst bei einer formaljuristisch unwirksamen Kündigung müssen die Mieter die Anwaltskosten zahlen, wie der BGH entschieden hat.

BGH: Keine Anwaltskostenerstattung trotz unwirksamer Wohnungskündigung Foto: Peter Kirchhoff / pixelio.de
Wegen eben jener Kosten zogen Mieter und Vermieter vor Gericht. Der Vermieter einer Potsdamer Wohnung hatte seinem Mieter wegen Eigenbedarfs gekündigt, ohne die Gründe dafür zu erklären. Daraufhin schaltete der Mieter einen Anwalt ein, der die Kündigung in einem Schreiben an den Vermieter als unwirksam zurückwies. Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs müsse ordnungsgemäß begründet werden, da sie ansonsten unwirksam sei. [mehr » ]
Von immobilo_mb
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geschrieben am 6. Januar 2011 mit einem Kommentar
In Standard-Formularmietverträgen darf das Kündigungsrecht für Mieter maximal für einen Zeitraum von vier Jahren ausgeschlossen werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil klarstellte. Der Deutsche Mieterbund begrüßt den Richterspruch: Wohnungsmieter hätten durch die Präzisierung der Fristen nun mehr Klarheit.

Bei Mietverträgen darf eine Kündigung maximal vier Jahre ausgeschlossen werden.
Die Karlsruher Richter begründeten ihr Urteil mit einer unangemessenen Benachteiligung und unzumutbaren Einschränkung der Dispositionsfreiheit des Mieters, die ein langfristiger Kündigungsausschluss bzw. Kündigungsverzicht per vorformulierter Vertragsbedingung mit sich bringe. Ein Kündigungsausschluss sei überhaupt nur wirksam, wenn er für den Mieter „ertragbar“ und in zeitlicher Hinsicht überschaubar sei. Der BGH legte diesen Zeitraum mit einer Dauer von maximal vier Jahren fest, allerdings vom Beginn bis zum Ende des Mietverhältnisses. Etwaige Kündigungsfristen seien in dieser Zeitspanne bereits eingerechnet. [mehr » ]
Von immobilo_mb
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geschrieben am 12. Dezember 2010 mit einem Kommentar
Patrizia übernimm LB Immo Invest. Die Münchner Immobiliengesellschaft Patrizia hat die LB Immo Invest gekauft, die nicht nur Immobilien-Fonds anbieten, sondern auch in Wohnungen, Hotels- und Gebäudekomplexe investieren. Zu welchem Preis LB Immo Invest übernommen wurde, ist jedoch nicht bekannt. Patrizia verwaltet mit diesem Zukauf nun ein Gesamtvermögen von mehreren Milliarden Euro. [ARD]
Floating Homes im Duisburger Hafen. Der Duisburger Innenhafen wird für Wohnungssuchende zunehmend interessanter: Grund sind die sogenannten „Floating Homes“, großzügige Wasserhäuser, die einer Wohnung auf festem Boden in nichts nach stehen. Diese modernen Hausboote mit grandioser Aussicht auf den Hafen haben allerdings auch ihren Preis, dennoch sind weitere Wasserhäuser in Planung.[Derwesten]
Ein ganzes Bürohaus für Google. Für einen Kaufpreis von rund 1,8 Milliarden Dollar geht das New Yorker Bürogebäude 111 Eight an den Internetkonzern Google. Seit Beginn der Finanzkrise ist das seither der größte Immobiliendeal in den USA. Bislang gibt es noch keine offizielle Kaufabwicklung, doch die Verkäufer des Bürokomplexes, zu denen unter anderem auch der deutsch-amerikanische Fondsinitiator Jamestown gehört, sind zuversichtlich, dass der Deal noch in diesem Jahr zum Abschluss gebracht wird [FAZ]
Keine Sanierungspflicht, bitte. Der Modernisierungszwang bei den Wohnimmobilien kommt bei vielen Deutschen nicht gut an – einer aktuellen Umfrage zufolge sind 65 Prozent gegen eine Modernisierungspflicht, die jüngere Bevölkerung dagegen befürwortete mit 41 Prozent die staatliche Verpflichtung. Dem stimmte auch ein Viertel der privaten Immobilienbesitzer zu, die ihre Eigenheime ohnehin modernisieren würden. [Welt]
Aufmüpfiger Mieter darf trotz Kündigung nicht geräumt werden. Weigert sich der Mieter, selbst nach Beendigung des Mietverhältnisses die Wohnung zu räumen, darf der Vermieter nicht eigenmächtig gegen ihn vorgehen, sondern muss gerichtliche Wege gegen ihn einleiten. Der Mieter hat solange das Recht die Wohnung zu nutzen, bis mit einer Räumungsvollstreckung gegen ihn vorgegangen wurde. [Haufe]
Von immobilo_madlen
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