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    Wohnungskündigung darf maximal vier Jahre ausgeschlossen werden

    geschrieben am 6. Januar 2011 mit einem Kommentar

    In Standard-Formularmietverträgen darf das Kündigungsrecht für Mieter maximal für einen Zeitraum von vier Jahren ausgeschlossen werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil klarstellte. Der Deutsche Mieterbund begrüßt den Richterspruch: Wohnungsmieter hätten durch die Präzisierung der Fristen nun mehr Klarheit.

    Bei Mietverträgen darf eine Kündigung maximal vier Jahre ausgeschlossen werden.

    Bei Mietverträgen darf eine Kündigung maximal vier Jahre ausgeschlossen werden.

    Die Karlsruher Richter begründeten ihr Urteil mit einer unangemessenen Benachteiligung und unzumutbaren Einschränkung der Dispositionsfreiheit des Mieters, die ein langfristiger Kündigungsausschluss bzw. Kündigungsverzicht per vorformulierter Vertragsbedingung mit sich bringe. Ein Kündigungsausschluss sei überhaupt nur wirksam, wenn er für den Mieter „ertragbar“ und in zeitlicher Hinsicht überschaubar sei. Der BGH legte diesen Zeitraum mit einer Dauer von maximal vier Jahren fest, allerdings vom Beginn bis zum Ende des Mietverhältnisses. Etwaige Kündigungsfristen seien in dieser Zeitspanne bereits eingerechnet. [mehr » ]



    Immobilien-News und Themen KW 49-2010

    geschrieben am 12. Dezember 2010 mit einem Kommentar

    Patrizia übernimm LB Immo Invest. Die Münchner Immobiliengesellschaft Patrizia hat die LB Immo Invest gekauft, die nicht nur Immobilien-Fonds anbieten, sondern auch in Wohnungen, Hotels- und Gebäudekomplexe investieren. Zu welchem Preis LB Immo Invest übernommen wurde, ist jedoch nicht bekannt. Patrizia verwaltet mit diesem Zukauf nun ein Gesamtvermögen von mehreren Milliarden Euro. [ARD]


    Floating Homes im Duisburger Hafen.
    Der Duisburger Innenhafen wird für Wohnungssuchende zunehmend interessanter: Grund sind die sogenannten „Floating Homes“, großzügige Wasserhäuser, die einer Wohnung auf festem Boden in nichts nach stehen. Diese modernen Hausboote mit grandioser Aussicht auf den Hafen haben allerdings auch ihren Preis, dennoch sind weitere Wasserhäuser in Planung.[Derwesten]

    Ein ganzes Bürohaus für Google. Für einen Kaufpreis von rund 1,8 Milliarden Dollar geht das New Yorker Bürogebäude 111 Eight an den Internetkonzern Google. Seit Beginn der Finanzkrise ist das seither der größte Immobiliendeal in den USA. Bislang gibt es noch keine offizielle Kaufabwicklung, doch die Verkäufer des Bürokomplexes, zu denen unter anderem auch der deutsch-amerikanische Fondsinitiator Jamestown gehört, sind zuversichtlich, dass der Deal noch in diesem Jahr zum Abschluss gebracht wird [FAZ]

    Keine Sanierungspflicht, bitte. Der Modernisierungszwang bei den Wohnimmobilien kommt bei vielen Deutschen nicht gut an – einer aktuellen Umfrage zufolge sind 65 Prozent gegen eine Modernisierungspflicht, die jüngere Bevölkerung dagegen befürwortete mit 41 Prozent die staatliche Verpflichtung. Dem stimmte auch ein Viertel der privaten Immobilienbesitzer zu, die ihre Eigenheime ohnehin modernisieren würden. [Welt]


    Aufmüpfiger Mieter darf trotz Kündigung nicht geräumt werden.
    Weigert sich der Mieter, selbst nach Beendigung des Mietverhältnisses die Wohnung zu räumen, darf der Vermieter nicht eigenmächtig gegen ihn vorgehen, sondern muss gerichtliche Wege gegen ihn einleiten. Der Mieter hat solange das Recht die Wohnung zu nutzen, bis mit einer Räumungsvollstreckung gegen ihn vorgegangen wurde. [Haufe]



    Wohnhaus mit drei Wohnungen: Vermieter können nicht einfach kündigen

    geschrieben am 19. November 2010

    Der Gesetzgeber hat vor einer Wohnungskündigung wegen Eigenbedarfs hohe Hürden gesetzt. So gibt es kein Sonderkündigungsrecht für selbstbewohnte Häuser mit drei Wohnungen – selbst wenn eine davon eine nicht genutzte Kellerwohnung ist, wie der BGH in einem Urteil klarstellte. Der Mieterbund begrüßt die Entscheidung.

    Bei Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen gilt das einfache Kündigungsrecht nicht.

    Bei Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen gilt das Sonderkündigungsrecht nicht.

    Vermieter können Mieter in von ihnen selbst bewohnten Gebäuden nur unter bestimmten Bedinungen wegen Eigenbedarfs aus ihren Wohnungen klagen. Der Bundesgerichtshof (BGH) präzisierte entsprechende Regelungen mit einem Urteil. [mehr » ]



    Immobilien-News und Themen KW 45-2010

    geschrieben am 14. November 2010 mit 2 Kommentaren

    Betriebskosten mehrerer Häuser können zusammen abgerechnet werden. Wie der BGH entschied, dürfen Vermieter von preisfreiem Wohnraum die Betriebskosten mehrerer zusammenhängender Gebäude zu einer Abrechnungseinheit zusammenfassen. Im verhandelten Fall stritten sich Mieter und Vermieter, ob drei verschiedene Häuser als eine Wirtschafts- und Abrechnungseinheit behandelt werden dürfen. [Haufe]

    Hypothekendarlehen jetzt prüfen. Die Talfahrt der Hypothekenzinsen scheint vorbei, denn seit dem historischen Tiefststand im August konnten die Zinssätze wieder leicht zulegen. Wer eine Immobilie finanzieren will und kann, sollte sich daher in der nächsten Zeit nach einem geeigneten Darlehensgeber unsehen. Was dabei zu beachten ist. [Focus]

    Steigert der Mietspiegel die Münchener Mieten? München ist und bleibt das teuerste Miet-Pflaster in Deutschland. Damit nicht noch mehr bezahlt werden muss als üblich, gibt es in der bayerischen Landeshauptstadt einen Mietspiegel. Doch dieser verfehlt scheinbar seinen Zweck: Die SPD vermutet, dass der Mietspiegel für sich weiterhin verteuernde Mieten verantwortlich sei. [Münchener Merkur]

    DSL: Keine Kündigung trotz Umzug. Kunden können ihren an eine Vertragsdauer gebundenen DSL-Vertrag bei einem Umzug selbst dann nicht ausserordentlich kündigen, wenn der Anbieter am neuen Wohnort keinen DSL-Anschluss anbieten kann. Das entschied der BGH. Durch die lange Laufzeit hätte der Kunde Vorteile beim Preis, zudem rechne sich der Vertrag für den Anbieter durch die Bereitstellung der Hardware erst im zweiten Vertragsjahr. [Welt]



    Bundesgerichtshof stärkt Sozialmieter bei Wohnungskündigung

    geschrieben am 15. Juli 2010

    Ein Vermieter kann einen Mietvertrag nicht deshalb kündigen, weil der Mieter die Prozesskosten eines früheren, auf Zahlungsverzug gestützten Räumungsprozesses nicht beglichen hat. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs hervor, mit dem auf diese Weise die Rechtsposition von Sozialmietern bei einer Wohnungskündigung durch den Vermieter gestärkt wird.

    BGH: Neues Urteil begünstigt Sozialmieter

    BGH: Neues Urteil begünstigt Sozialmieter

    Gute Nachrichten für Sozialmieter: deren Position hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe jetzt in einem Urteil gestärkt. So wurde entschieden, dass ein Vermieter einen Mietvertrag nicht deshalb kündigen kann, weil der Mieter die Prozesskosten eines vorangegangenen Räumungsprozesses nicht beglichen habe. Eine solche unterbliebene Zahlung rechtfertige keine Kündigung. [mehr » ]



    BGH: Keine eigenmächtige Wohnungsräumung durch Vermieter

    geschrieben am 15. Juli 2010 mit 2 Kommentaren

    Auch wenn ein Mieter als verschollen gilt und deshalb mit der Miete in Rückstand ist, darf der Vermieter die Wohnung des Mieters nicht ohne Gerichtsbeschluss räumen. Tut er dies trotzdem, muss er den entstandenen Schaden ersetzen. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

    Der Vermieter darf die Wohnung des Mieters nicht ohne gerichtlichen Titel räumen.

    Der Vermieter darf die Wohnung des Mieters nicht ohne gerichtlichen Titel räumen.

    Im verhandelten Fall war der Mieter einer Wiesbadener Wohnung mehrere Monate mit unbekanntem Aufenthaltsort abwesend und wurde von den Verwandten als vermisst gemeldet. Dementsprechend geriet er mit seiner Miete in Rückstand. Nachdem zwei Monatsmieten nicht gezahlt wurden, kündigte die Vermieterin den Mietvertrag fristlos und ließ die Wohnung einen Monat später öffnen. Dabei wurden Teile der Einrichtung entsorgt, die anderen Gegenstände lagerte sie bei sich ein. [mehr » ]



    BGH: Eigenbedarfskündigung durch Dramatisieren nicht unwirksam

    geschrieben am 23. April 2010

    Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe stärkt die Rechte von Vermietern: Eine Eigenbedarfskündigung muss aufgrund von unzutreffenden Angaben des Vermieters nicht zwangsläufig als unwirksam erklärt werden.

    Erst vor einigen Tagen hatte der Bundesgerichtshof einer 85-jährigen Frau das Recht zugesprochen, ihrem Mieter zu kündigen, damit ihre Nichte einziehen könne. Der Betroffene hatte geklagt, da die Vermieterin den Eigenbedarf damit auf eine Verwandte übertragen hatte. Der BGH entschied, die Kündigung sei berechtigt, da Kinder von Geschwistern als nahe Verwandte gelten und eine Eigenbedarfskündigung somit auch für sie gerechtfertigt sei. [mehr » ]



    Wohnungskündigung wegen zu lautem Sex

    geschrieben am 30. März 2010 mit 3 Kommentaren

    Einem Vermieter in Zwickau wurde es jetzt nach wiederholten Beschwerden seiner Mieter zu bunt: Er kündigte einem Paar, das zu laute Geräusche beim Geschlechtsverkehr sowie beim nächtlichen Feiern verursachte. Die nachtaktiven Mieter müssen sich nun eine lärmisoliertere Wohnung suchen.

    Die Bettgeräusche des Nachbarn sind nicht jedermans Sache.

    Die Bettgeräusche des Nachbarn sind nicht jedermans Sache.

    Einem jungen Paar im sächsischen Zwickau wurde aus eher ungewöhnlichen Gründen ihre Wohnung gekündigt: Aufgrund von akuter Lärmbelästigung durch “überlaute Sexgeräusche” beschloss der städtische Wohnungsvermieter, die jungen Leute müssten das Mietshaus verlassen.

    Nachbarn hatten sich bereits des Öfteren beschwert, weil die Nachtruhe im Haus permanent durch die lauten Mieter gestört worden war. “Die Häufigkeit und überdimensionale Lautstärke Ihrer Schreie und das Gestöhne sind im ganzen Haus wahrzunehmen und so als Lärmbelästigung nicht mehr hinnehmbar“, [mehr » ]



    Vermieter darf wegen Eigenbedarf für Nichte kündigen

    geschrieben am 28. Januar 2010 mit einem Kommentar

    Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karsruhe hat die Rechte von Wohnungseigentümern gestärkt. Vermieter dürfen ihren Mietern nun auch wegen Eigenbedarf für entfernte Verwandte wie Nichten oder Neffen kündigen. Die Vermieterlobby kann sich freuen, der Mieterbund ist wenig begeistert.

    BGH: Eigenbedarfskündigung auch für Nichten möglich.

    BGH: Eigenbedarfskündigung auch für Nichten möglich.

    Im verhandelten Fall war eine 85-jährige Wohnungseigentümerin in eine Seniorenresidenz umgezogen und hatte ihre Wohnung in Baden-Baden ab September 2004 an die Beklagte vermietet. Nach wenigen Jahren übertrug die kinderlose Seniorin das Wohneigentum in vorweggenommener Erbfolge auf die Tochter ihrer Schwester, die sich wiederum verpflichtete, im Haushalt zu helfen und die häusliche Grundpflege der älteren Dame zu übernehmen. Die ersten Klagen der Vermieter wegen Eigenbedarfs blieben allerdings sowohl vor dem Amtsgericht als auch in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Baden-Baden ohne Erfolg. [mehr » ]



    Kündigung wegen Dauerspülung der Toilette ist rechtens

    geschrieben am 8. Januar 2010 mit einem Kommentar

    Der Klang plätschernden Wassers und rauschender Bäche soll ja beruhigend auf Gemüt und Nerven wirken. Wenn sich der Wasserfall allerdings in einer Toilette des Nachbarn tagelang gen Tiefe stürzt, kann es durchaus zu Spannungen zwischen den Mietparteien kommen – und später sogar zur fristlosen Kündigung durch den Vermieter führen, wie das Branchenportal haufe.de meldet.

    Gewollter Dauerstrudel in der Toilette kündigt Ärger an

    Gewollter Dauerstrudel in der Toilette kündigt Ärger an

    Im Vorfeld eines etwas skurril anmutenden Verfahrens hatte der Vermieter einen Mieter wegen Dauerspülens der Toilette erst ohne nennenswerten Erfolg abgemahnt, das Mietverhältnis später fristlos gekündigt sowie die Räumung und Herausgabe der Wohnung verlangt. Nachbarn hatten sich beschwert, dass auch zu Nachruhezeiten ein anhaltendes Wasserrauschen zu vernehmen war, wie es ausserhalb von Flussauen, Bachläufen und Wasserfällen normalerweise nicht vorkommen sollte – erst recht nicht in Nachbarwohnungen. Bei einer Inspektion der Wohnung wurde der Grund des Rauschens entdeckt: der Nachbar hatte seinen Rasierapparat so auf dem Spülknopf der Toilette deponiert, dass es zu einem dauerhaften Durchlauf des Wassers kam. Der betroffene Mieter argumentierte, dass er mit der Dauerspülung die starken Fäkalgerüche, die seiner Ansicht nach der Toilette entwichen, bekämpfen wollte. [mehr » ]