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    Sperrbezirke sind rechtens und bleiben für Prostitution tabu

    geschrieben am 20. Mai 2009

    Städte dürfen weiterhin die Prostitution in bestimmten Gebieten verbieten. Dies hat das  Bundesverfassungsgericht angesichts der Beschwerde eines Mannheimer Bürgers gegen die bestehende Sperrbezirksordnung entschieden.

    BVG: Kein Rotlichtviertel im Sperrbezirk.

    BVG: Kein Rotlichtviertel im Sperrbezirk.

    Nach Ansicht des BVG sind Sperrbezirksverordnungen somit weiterhin gerechtfertigt, da sie dem Schutz besonders sensibler Gebiete mit einem hohen Anteil an Wohnungen, Schulen, Kindergärten, Kirchen und sozialen Einrichtungen vor „milieubedingter Unruhe“ durch Prostitution dienen.

    Der Kläger wollte eine Wohnung zur Prostitution nutzen, bekam aber von der Mannheimer Stadtverwaltung mit Hinweis auf den Sperrbezirk keine Genehmigung. Mit der Argumentation, daß Prostitution seit dem “Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostitution” aus dem Jahre 2001 nicht mehr sittenwidrig sei, zog er gegen diese Entscheidung vor Gericht.

    Bereits das zuerst angerufene Verwaltungsgericht lehnte die Klage und auch eine mögliche Berufung ab, weshalb der Mannheimer Verfassungsbeschwerde einlegte. Die Richter des BVG haben die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommenstellten und stellten klar, daß es in den Sperrbezirksverordnungen gar nicht um die Frage der Sittenwidrigigkeit, sondern viel mehr um Gründe wie den Jugendschutz und die Wahrung des öffentlichen Anstandes gehe, die eine solche Einschränkung der Berufsfreiheit aus Gründen des Gemeinwohls rechtfertigen. Sperrbezirke seien nur dann bedenklich, wenn sie „der Durchsetzung von verschiedenen Moralvorstellungen“ dienten.



    EX-Vorstand von Badenia muss sich wegen Schrott-Immobilien verantworten

    geschrieben am 28. April 2009 mit einem Kommentar

    Der seit mittlerweile fünf Jahren andauernde Streit um die Schrott-Immobilien der Badenia Bausparkasse geht in eine neue Runde. Der ehemalige Vorstand des Unternehmens, Elmar Agostini, ist wegen Untreue angeklagt worden.

    Laut Angaben des Landgerichts Mannheim muss sich der heute 62-jährige wegen des Verdachts der Untreue in fünf besonders schweren Fällen verantworten. Agostini leitete die Badenia-Finanzabteilung in den Jahren von 1993 bis 2001. In dieser Zeit soll die Bausparkasse zu teure Darlehen für über Wert bemittelte Wohnungen gewährt haben. Aufgrund der Überteuerung der Immobilien waren laut Angaben der Staatsanwaltschaft die Darlehen der Badenia „nicht ausreichend gesichert“. Drahtzieher des Betrugs soll demnach Agostini gewesen sein.

    Grundlage des Untreueverdachts sind Immobilienverkäufe einer mittlerweile in Insolvenz gegangenen Firma in Dortmund. Diese hatte in den 90er Jahren Wohnungen veräußert, die als Steuersparmodell ohne Eigenkapital für weniger zahlungskräftige Personen gedacht waren. Die Bausparkasse Badenia finanzierte mehr als 7000 Käufe dieser Art. Laut Angaben der Staatsanwaltschaft musste die Badenia aufgrund dieses Tatbestands Ausfälle in Millionenhöhe hinnehmen, da etliche Käufer die geforderten Darlehen nicht mehr zurückzahlen konnten.