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    Mieter zahlen 2,4 Mrd. Euro zu viel an Heizkosten

    geschrieben am 31. August 2010

    Nur all zu oft stockt deutschen Mietern beim Anblick der jährlichen Heizkostenabrechnung regelrecht der Atem. Angesichts der hohen Kosten für Heizung und Wasser suchen viele zunächst die Schuld für die hohen Kosten bei sich. Wie aber neuste Heizgutachten zeigen, sind es oft die Vermieter, die zu viel Geld für Brennstoffe und Ablesefirmen ausgeben und so den Mietern viel zu hohe Heizkosten abverlangen.

    Für zu hohe Heizkosten sind oftmals die Vermieter verantwortlich

    Für zu hohe Heizkosten sind oftmals die Vermieter verantwortlich

    Sobald die ersten kalten Tage anbrechen, werden auch in vielen Wohnungen sofort die Heizungen aufgedreht, wenn möglich sogar in jedem Zimmer gleichzeitig. Die böse Überraschung kommt dann mit der Heizkostenabrechnung. Doch was die meisten nicht wissen: oft es sind die Vermieter, die zu viel Geld für Brennstoffe wie Gas, teure Messdienstleister oder Wartungs- und Betriebsstromkosten ausgeben. Diese Kosten dann meist in der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter abgewälzt. [mehr » ]



    Berlin: Initiative für mehr Mieterfreundlichkeit

    geschrieben am 26. August 2010 mit einem Kommentar

    Das Land Berlin hat eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Mietrechts angekündigt, um zu hohen Mietpreisen entgegenzuwirken. Generell soll das Mietrecht durch die für den Herbst geplante Gesetzesinitiative mieterfreundlicher werden. Von den Verbänden kommen geteilte Meinungen: Während der Mieterbund die Vorschläge begrüßt, hält der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen die Initiative für unnötig.

    Eine Bundesratsinitiative will die Mieterrechte stärken. Bild: bundesrat.de

    Eine Bundesratsinitiative will die Mieterrechte stärken. Bild: bundesrat.de

    Gute Nachrichten für Berliner Mieter: Eine Bundesratsinitiative soll für einschneidende und mieterfreundlichere Änderungen im geltenden Mietrecht sorgen. Von Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) angekündigt, will das Land Berlin die Initiative im Herbst einbringen, um Mieter „vor Vermieterwillkür und Mietwucher zu schützen“, so lautet Medienberichten zufolge das Ziel der Politikerin. Und die Gesetzesänderung sei dringend nötig: Besonders in der Hauptstadt würden in gefragten Gebieten bei der Neuvermietung von Wohnungen Preisaufschläge von 30 bis 50 Prozent verlangt. Da der Berliner Mietspiegel in diesem Fall derzeit nicht zum Einsatz kommt, entsteht nicht selten ein großer Unterschied bei den Mietkosten, selbst wenn die Wohnungn im gleichen Kiez oder sogar im selben Haus liegt. Um die Situation auf dem Berliner Mietwohnungsmarkt zu regulieren, sollen konkrete Vorschläge dem Mietwucher ein Ende bereiten. [mehr » ]



    Bundesgerichtshof stärkt Sozialmieter bei Wohnungskündigung

    geschrieben am 15. Juli 2010

    Ein Vermieter kann einen Mietvertrag nicht deshalb kündigen, weil der Mieter die Prozesskosten eines früheren, auf Zahlungsverzug gestützten Räumungsprozesses nicht beglichen hat. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs hervor, mit dem auf diese Weise die Rechtsposition von Sozialmietern bei einer Wohnungskündigung durch den Vermieter gestärkt wird.

    BGH: Neues Urteil begünstigt Sozialmieter

    BGH: Neues Urteil begünstigt Sozialmieter

    Gute Nachrichten für Sozialmieter: deren Position hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe jetzt in einem Urteil gestärkt. So wurde entschieden, dass ein Vermieter einen Mietvertrag nicht deshalb kündigen kann, weil der Mieter die Prozesskosten eines vorangegangenen Räumungsprozesses nicht beglichen habe. Eine solche unterbliebene Zahlung rechtfertige keine Kündigung. [mehr » ]



    BGH: Keine eigenmächtige Wohnungsräumung durch Vermieter

    geschrieben am 15. Juli 2010 mit 2 Kommentaren

    Auch wenn ein Mieter als verschollen gilt und deshalb mit der Miete in Rückstand ist, darf der Vermieter die Wohnung des Mieters nicht ohne Gerichtsbeschluss räumen. Tut er dies trotzdem, muss er den entstandenen Schaden ersetzen. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

    Der Vermieter darf die Wohnung des Mieters nicht ohne gerichtlichen Titel räumen.

    Der Vermieter darf die Wohnung des Mieters nicht ohne gerichtlichen Titel räumen.

    Im verhandelten Fall war der Mieter einer Wiesbadener Wohnung mehrere Monate mit unbekanntem Aufenthaltsort abwesend und wurde von den Verwandten als vermisst gemeldet. Dementsprechend geriet er mit seiner Miete in Rückstand. Nachdem zwei Monatsmieten nicht gezahlt wurden, kündigte die Vermieterin den Mietvertrag fristlos und ließ die Wohnung einen Monat später öffnen. Dabei wurden Teile der Einrichtung entsorgt, die anderen Gegenstände lagerte sie bei sich ein. [mehr » ]



    Mietzahlung: Samstag gilt nicht als Werktag

    geschrieben am 14. Juli 2010

    Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Mieter gestärkt. Muss die Miete bis zum dritten Werktag eines Monats bezahlt werden, ist der Samstag nicht als Werktag zu berücksichtigen, wie aus dem aktuellen Urteil hervorgeht.

    BGH: Der Sonnabend zählt nicht mit

    BGH: Der Sonnabend zählt nicht mit

    Wem es schwer fällt, die Mietüberweisung jeden Monat pünktlich zu tätigen, dem dürfte das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs gelegen kommen. Dieser hat jetzt entschieden, dass in Fällen, in denen sich die Miete spätestens am dritten Werktag des Monats auf dem Konto des Vermieters befinden muss, der Samstag nicht mitzählt. In den beiden vorliegenden Fällen hatten die Vermieter jeweils aufgrund von Zahlungsverzug den Mietern fristlos gekündigt. Die Überweisung war im ersten Fall am 5. Februar 2008, im zweiten am 5. Dezember 2006 eingegangen – beides Dienstage. Die Vermieter waren jeweils der Meinung, die Mieten seien zu spät gezahlt worden, da der Samstag bei der Zahlungsfrist als Werktag zähle und damit der Freitag der erste und der Dienstag der vierte Werktag des Monats gewesen sei. [mehr » ]



    Wohnwertverbesserung: Mieter darf nicht doppelt zahlen

    geschrieben am 13. Juli 2010 mit 2 Kommentaren

    Es ist wohl des Vermieters Traum: Erst den Mieter die Wohnung auf dessen Kosten sanieren lassen und dann wegen der Wohnwertverbesserung die Miete erhöhen. So geht es aber nicht, wie der Bundesgerichtshof jetzt urteilte. Vom Mieter erbrachte Verbesserungen dürfen bei Mieterhöhungen nicht berücksichtigt werden.

    Installiert der Mieter vertragsgemäß ein Bad, darf er dafür nicht mit einer Mieterhöhung belastet werden.

    Installiert der Mieter vertragsgemäß ein Bad, darf er dafür nicht mit einer Mieterhöhung belastet werden.

    Im verhandelten Fall hatte ein Hamburger Mieter wegen einer im Mietvertrag enthaltenen Verpflichtung ein Bad sowie eine Sammelheizung auf eigene Rechnung in die von ihm seit 1976 gemietete Wohnung eingebaut. Die Vermieterin nahm dies als willkommenen Anlass, die monatliche Miete von 450,28 € auf 539,95 € zu erhöhen. Als Begründung führte sie den Hamburger Mietspiegel an, der die Wohnung nun in dem Feld „Wohnungen mit normaler Wohnlage, Baujahr bis Ende des Jahres 1918 und einer Ausstattung mit Bad und Sammelheizung“ führte. Bei sämtlichen Mieterhöhungen vor der Sanierung wurde für die Wohnung noch die ortsübliche Vergleichmiete für Wohnungen ohne Bad und Sammelheizung fällig. [mehr » ]



    BGH stärkt Vermieterrechte: Standard-Schallschutz genügt

    geschrieben am 8. Juli 2010

    Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Rechte der Vermieter beim Streit um ausreichenden Schallschutz in der Wohnung. Nach Auffassung der Richter sind diesbezüglich die zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltenden Normen entscheidend. Im konkreten Fall hatten die Mieter eine Mietminderung gefordert, da sie sich durch Trittschall aus der Nachbarwohnung gestört fühlten.

    Laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe können Mieter für ihre Wohnung nur die Schalldämmung verlangen, die zum Zeitpunkt von deren Erbauung dem Standard entsprach. Demnach besteht kein Anspruch auf eine bessere Schalldämmung als zur Zeit der Errichtung des Gebäudes in DIN-Normen festgelegt war. [mehr » ]



    Gemeinschaftssatellitenanlage reicht aus: Vermieter kann Einzelantenne verbieten

    geschrieben am 6. Juli 2010 mit einem Kommentar

    Sofern ein Vermieter eine Gemeinschaftssatellitenanlage bereitstellt, darf er im Nachhinein seine Erlaubnis für ausländische Mieter, eine Parabolantenne zum Empfang heimatsprachlicher Sender aufzustellen, widerrufen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Krefeld hervor.

    Nicht immer gern gesehen: Die eigene Satellitenschüssel

    Nicht immer gern gesehen: Die eigene Satellitenschüssel

    Wer sich ein uneingeschränktes TV-Angebot nach Hause holen möchte, muss unter Umständen damit rechnen, dass der Vermieter von der Idee weniger überzeugt ist und die Umsetzung verhindert. Auch wenn er die Erlaubnis für Einzelantennen für den Fernsehempfang auf dem Balkon bereits erteilt hat, kann er sie widerrufen. Allerdings muss er den Mietern dann neue Empfangsmöglichkeiten bieten, zum Beispiel eine Satellitenantenne für alle Mieter. Das hat das Landgericht Krefeld in einem aktuellen Urteil entschieden, über das der Deutsche Mieterbund in Berlin in der Zeitschrift „Wohnungswirtschaft und Mietrecht“ berichtet. [mehr » ]



    Urteil: Mieter müssen bei Altbauten mit Mängeln rechnen

    geschrieben am 1. Juli 2010

    Einem Urteil des Amtsgerichts München zufolge müssen Mieter eines mehr als 50 Jahre alten Hauses gewisse Mängel hinnehmen – so etwa Feuchtigkeit im Keller oder die Verschmutzung des Balkons durch Taubenkot.

    Altbau: Mieter müssen mit Mängeln rechnen

    Altbau: Mieter müssen mit Mängeln rechnen

    Wer sich auf seinem Balkon nicht wohlfühlt, weil Tauben es sich zum Ziel gemacht haben, ihn bis zur Unnutzbarkeit zu verdrecken, muss das hinnehmen – ein Anspruch auf Mietminderung besteht nicht. Das gleiche gilt für feuchte Keller bei Nachkriegsgebäuden, wie jetzt das Amtsgericht München in einem Urteil entschieden hat. Im konkreten Fall, so berichtet die bayerische Tageszeitung „Merkur Online“, hatte eine Wohnungsbesitzerin eine Mieterin verklagt, die über Monate hinweg zu wenig bezahlt hatte. [mehr » ]



    Mieter und Eigentümer sind mit ihrer Wohnsituation zufrieden

    geschrieben am 25. Juni 2010

    Harmonie in deutschen Haushalten: Die meisten Mieter fühlen sich in ihrer Wohnsituation wohl, viele Immobilienbesitzer möchten aus ihrem Heim ihr Leben lang nicht mehr ausziehen. In einer aktuellen Umfrage werden von Mietern und Eigentümern trotzdem einige konkrete Verbesserungsvorschläge gemacht.

    Glückliche Immobilienbesitzer: Fast alle sind mit ihrer Wohnsituation zufrieden.

    Glückliche Immobilienbesitzer: Fast alle sind mit ihrer Wohnsituation zufrieden.Foto: © Schwäbisch Hall

    Deutschlands Mieter sind zufrieden mit ihrer aktuellen Wohnsituation. Laut „Welt Online“ hat eine Umfrage der Bauhaus-Universität Weimar ergeben, dass sich etwa 64 Prozent der Mieter in ihrer Wohnung wohlfühlen und widerlegt damit die verbreitete Annahme, Frust über Mieterhöhungen und nervige Vermieter würden für allgemeine Unzufriedenheit sorgen. Noch besser steht es für die Eigentümer: Unter ihnen sind ganze 86 Prozent mit ihrer Wohnsituation zufrieden. [mehr » ]