geschrieben am 4. November 2010 mit 2 Kommentaren
Mieter dürfen die Mietzahlung erst dann mindern, wenn sie den Vermieter über den bis dato unbekannten Mangel informiert haben. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Bei einer Mietminderung ohne Mangelanzeige droht dem Mieter im schlimmsten Fall die Kündigung.

Schimmel: Erst Vermieter informieren, dann Miete mindern.
Eine überstürzte Mietminderung ohne vorherige Information des Vermieters über den Sachverhalt kann für Mieter böse Folgen haben: In einem am gestrigen Mittwoch veröffentlichten Urteil erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) die fristlose Kündigung eines Mieters durch seinen Vermieter wegen ausbleibender Mietzahlungen für rechtens.
Der Mieter hatte über Monate hinweg überhaupt keine Miete gezahlt, weil er in seiner Wohnung einen akuten Schimmelbefall in Flur, Küche und Schlafzimmer festgestellt hatte – ohne den Vermieter darüber zu informieren. Erst als dieser den Mietern daraufhin wegen ausbleibender Mietzahlungen fristlos kündigte, kam der großflächige Schimmelbefall zur Sprache. [mehr » ]
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geschrieben am 8. Oktober 2010
Für die 39 Millionen Mieter in Deutschland gibt es weiterhin keine guten Nachrichten von der Bundesregierung. Erst kündigte Kanzlerin Merkel drastischen Mieterhöhungen bei energetischen Sanierungen an, nun sollen Mieter nach dem Willlen der Koaltion die Miete während der Umbaumaßnahmen nicht mehr mindern können. Diese Möglichkeit hatte die Eigentümerlobby zuletzt massiv bemängelt.

Eingerüstete Fassade: Mietminderung zukünftig nicht mehr möglich? Foto: Hartmut910 / pixelio.de
Die schwarz-gelbe Regierungskoalition plant offenbar ein Geschenk an die Eigentümerlobby – und deutliche Einschnitte im Mietrecht. Einem Bericht der „Berliner Zeitung“ zufolge sollen Mieter zukünftig während stattfindender Baumaßnahmen nicht mehr ihre Miete mindern können, wenn es sich dabei um eine energetische Sanierung handelt oder die Eigentümer aus Umweltschutzgründen gesetzlich zu einer Sanierung verpflichtet werden. Das gehe aus einem Eckepunktepapier zur Mietrechtsreform des von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) geführten Justizministeriums hervor.
Derzeit kann die Miete während der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen um bis zu 50 Prozent gemindert werden. Eigentümer führen diesem Umstand gerne ins Felde, wenn es um die Durchführbarkeit energetischer Sanierungen gehe. So würden Vermieter auf ihren hohen Investitionskosten sitzen bleiben und müssten zudem Mindereinnahmen durch geminderte Mieten verkraften – während die Mieter von niedrigeren Energiekosten profitieren. [mehr » ]
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geschrieben am 24. Juni 2010
Wenn die tatsächliche Fläche einer Wohnung von der im Mietvertrag genannten deutlich abweicht, kann die Miete gemindert werden. Das gilt sogar dann, wenn die Quadratmeterzahl im schriftlichen Mietvertrag gar nicht explizit erwähnt wird. Bereits eine Vereinbarung vor Vertragsabschluss reicht für eine Mietminderung aus, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat.

Die Wohnung ausmessen kann Geld sparen.
Wenn Mieter zum Zollstock greifen und ihre Wohnung vermessen, erleben sie häufig eine böse Überraschung: Oft ist ihre Wohnung in Wirklichkeit deutlich kleiner als im Mietvertrag oder Grundriss angegeben. Wenn sich die Abweichung in Grenzen hält, müssen die Mieter mit ihrer kleineren Wohnung leben, doch wenn der Vermieter bei der Berechnung der Wohnfläche zu kreativ nach oben aufgerundet hat, drohen ihm finanzielle Einbußen. [mehr » ]
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geschrieben am 21. März 2010 mit 3 Kommentaren
Marco Polo Tower gewinnt MIPIM Award. Die Fachbesucher der internationalen Immobilienmesse Marché International des Professionels de l’Immobilier (MIPIM) haben abgestimmt und in der Kategorie „Residential Developments“ den Hambuerg Marco Polo Tower zum Sieger gekührt. Wer in dem preisgekröhnten Gebäude wohnen möchte, sollte sich allerdings beeilen: 75% der Wohnungen sind bereits verkauft. [Haufe]
Kameha Grand Bonn gewinnt ebenfalls den “Immobilien-Oscar”. Auch das „Kameha Grand“ kann sich mit einem MIPIM-Award schmücken. Das erst kürzlich mit erheblichem Promi-Auflauf eröffnete Luxushotel in Bonn Beuel gewann den begehrten Preis in der Kategorie „Hotels und Ferienanlagen“. [DMM] [mehr » ]
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geschrieben am 11. März 2010 mit einem Kommentar
Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Mieter gestärkt. In einem Urteil haben die Richter die Gültigkeit der 10%igen Toleranzschwelle für die Angabe der Wohnfläche bestätigt, auch wenn diese mit einem relativierenden „ca.“ ergänzt wird. Dies führe nicht zu einer Erhöhung der Toleranz, es gelte die im Vertrag notierte Zahl. Betroffene Mieter können Geld von ihrem Vermieter zurückfordern.

Wer zum Zollstock greift, kann unter Umständen die Miete mindern.
Das Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern ist zwar nicht so schlecht, wie man manchmal denken könnte, aber dennoch oft genug eine Geschichte voller Missverständnisse. So kommen z.B. Mieter aus dem Staunen nicht heraus, wenn die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche anscheinend nach dem Prinzip „Pi mal Daumen“ ermittelt wurde und zusätzlich noch mit einem unschuldigen „ca.“ ergänzt ist.
Damit dies nicht zum Nachteil des Mieters gereicht und die tatsächliche Wohnfläche deutlich unter der im Mietvertrag angegebenen liegt, hat das BGH in seiner bisherigen Rechtsprechung eine Toleranzschwelle von 10 Prozent festgelegt. Eine im Mietvertrag mit 100 m² Wohnfläche angegebene Wohnung darf also nicht kleiner als 90 m² sein, sonst kann der Mieter die Miete mindern oder fristlos kündigen. [mehr » ]
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geschrieben am 24. November 2009 mit einem Kommentar
Seit Wochen schwelt die Mietrechtsdebatte: Die FDP möchten gleiche Kündigungungsfristen für Mieter und Vermieter sowie eine Einschränkung der Rechte für Mieter – so soll zum Beispiel eine Mietkürzung während energetischer Sanierungsmaßnahmen nicht mehr möglich sein. Mieterverbände laufen Sturm gegen die Pläne, während die Liberalen ihrem vermieterfreundlichen Ansinnen am Wochenende nochmals Nachdruck verliehen haben.
„Wir wollen künftig gleiche Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter“ bekräftigte die FDP-Fraktionsvorsitzende Birgit Homburger in der „Bild“-Zeitung die Pläne, die Rechte für über 50 Millionen Mieter deutlich einzuschränken. Offen sei allerdings, ob die bisher geltende Mindestkündigungsfrist von drei Monaten verkürzt oder verlängert werden soll. Beides ist nach Ansicht des Deutschen Mieterbundes (DMB) zum Nachteil der Mieter. DMB-Direkter Lukas Siebenkotten machte seinen Unmut deutlich: „Beide Varianten sind für uns unakzeptabel, beide Varianten führen zu Ungerechtigkeiten bzw. sind sinnlos.“ [mehr » ]
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geschrieben am 20. Oktober 2009 mit einem Kommentar
Wohnungsgenossenschaften dürfen einzelnen Genossenschaftsmitgliedern die Miete erhöhen, wenn diese vorher ihre Miete wegen Baulärms gemindert haben. Eine solche Mieterhöhung stehe nicht im Widerspruch zum Genossenschaftsgedanken, wie aus einem Urteil des Bundsgerichtshof (BGH) hervorgeht.

Mieterhöhung wegen Mietminderung - laut BGH rechtens.
Die Mieter von Genossenschaftswohnungen sind rechtlich gesehen ein Sonderfall im Mietrecht. Zwar weichen die Verträge nicht von den üblichen Mietverträgen ab, die Genossen besitzen jedoch einige gesonderte Rechte, z.B. was die Erhöhung der Miete angeht. Auch der Gedanke der Solidarität mit den Mitmietern soll stets hochgehalten werden – doch der gilt in beide Richtigungen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) nun in einem Urteil zur Rechtmäßigkeit von Mieterhöhungen nach vorheriger Mietminderung wegen Sanierungsarbeiten urteilte.
Im verhandelten Fall hatte ein einzelnes Genossenschaftsmitglied die Miete wegen Baulärms – die Genossenschaft ließ neue Fenster einbauen - auf die Hälfte gemindert. Der Aufforderung der Genossenschaft, die Minderung mit Hinweis auf den Verzicht auf eine spätere Mieterhöhung rückgängig zu machen, ignorierten die Mieter. [mehr » ]
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geschrieben am 30. August 2009
Pinkelnder Nachbar, weniger Miete. In welcher Position Mann sein kleines Geschäft verrichtet, ist allein seine Sache.Wenn er sich allerdings für die Steh-Variante entscheidet und der Nachbar regelmäßig akustisch daran teilhat, hat letzterer ein Recht auf Mietminderung, wie das Landgericht Berlin entschied. [NTV]
Es kann nur besser werden. Eine Umfage unter Arbeitgebern ergab: Mit einem Stellenabbau in der Immobilienbranche rechnen deutlich weniger als noch vor wenigen Monaten. 14 Prozent sind noch optimistischer und rechnen sogar mit Neueinstellungen. [Haufe]
Wo sind all die Kredite hin? Die Auftragszahlen in der Baubranche gehen weiter zurück, während es für Immobilienunternehmen immer schwieriger wird, ihre Projekte finanziert zu bekommen – denn die Kreditinstitute haben selbst ihre liebe Not mit dem Geld. [SPIEGEL]
Wohnen ohne Riester. Unübersichtliche Besteuerung, komplizierter Wechsel von anderen Verträgen: Die Nachfrage beim Wohn-Riester lässt zu wünschen übrig. 95 Prozent der Immobilienkäufer informieren sich nicht einmal über diese Möglichkeit der staatlichen Förderung. [Cash Online]
Arme reiche Frau. Erst sorgte Madeleine Schickedanz mit der Aussage für Schlagzeilen, sie lebe von 600 Euro im Monat, jetzt droht ihr der Totalverlust: Als nachrangige Gläubiger bleiben die Arcandor-Anteilseigner möglicherweise auf ihren Verlusten sitzen. [WELT]
Von immobilo_mi
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geschrieben am 14. Juli 2009
Die Rechtslage ist eindeutig: Der Vermieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Wohnung während der Mietzeit in vertragsgemäßem Zustand bleibt. Treten Mängel auf, hat der Mieter - sofern er sie nicht selbst verschuldet hat - ein Recht auf Mietminderung. “Vertragsgemäßer Zustand” ist allerdings nicht gleichbedeutend mit “Zustand der Wohnung bei Bezug”, wie ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes zeigt.
Wenn man plötzlich jeden Schritt aus der über der eigenen liegenden Wohnung hört, leidet darunter zweifelsohne die Wohnqualität. Nach geltendem Mietrecht ist ein Schallschutzmangel ein Grund, der zur Mietminderung berechtigt. Der BGH hat jetzt allerdings entschieden, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt, solange die beim Bau gültigen DIN-Werte eingehalten werden. [mehr » ]
Von immobilo_mi
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