geschrieben am 30. November 2009 mit einem Kommentar
Mieten in Hamburg: Es geht bergauf. Günstige Quadratmeterpreise werden in Hamburg immer mehr zur Ausnahme. Der Mangel an Neubauten lässt die Mietpreise regelrecht explodieren: Besonders größere Wohnungen wurden teils über 20 Prozent teurer. [Abendblatt]
Gewusst wie. Der Wohn-Riester ist den meisten Normalsterblichen nicht nur zu kompliziert, er wartet auch noch mit Rückzahlungen im Rentenalter auf. Was zunächst einmal bedrohlich klingt, kann tatsächlich aber große Vorteile für zukünftige Wohneigentümer sein – wenn man es richtig anstellt. [Handelsblatt]
Wie es euch gefällt. Nun gibt es zwar eine europaweite Regelung für Neubauten, doch so richtig weiß keiner etwas mit dem zentralen Begriff anzufangen: „Nahezu-Null-Energie-Häuser“ sollen zum verbindlichen Standard werden. Was das bedeutet, sollen die Mitgliedsstaaten selbst definieren. Das kann ja heiter werden. [FAZ]
Die Zukunft bleibt unklar. Doppelte Niederlage im Kampf um das Hamburger Gängeviertel: Die Künstler, die die Häuser besetzt halten, müssen diese nicht wie vom Investor gefordert räumen – der Hamburger Senat darf aber auch keine neuen Nutzungsverträge mit ihnen abschließen. Es bleibt spannend. [Welt]
Engpass im Schlaraffenland. Krise hin oder her – Dubai präsentierte sich stets unantastbar, überlebensgroß, dekadent. Jetzt hat es auch das arabische Emirat erwischt: Wo bisher immer und alles gebaut wurde und das Geld an Bäumen zu wachsen schien, wird nun um Kreditaufschub gebeten. [Zeit]
Von immobilo_mi
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geschrieben am 17. November 2009 mit einem Kommentar
Wenn eine Mieterhöhung ins Haus flattert, ist das schon unangenehm genug. Wenn die Erhöhung dann noch auf einem Mietspiegel basiert, den man sich selbst besorgen soll, weil der Vermieter ihn nicht beigefügt hat, vergeht auch dem verständnisvollsten Mieter schnell die Lust, der Mieterhöhung zuzustimmen. Wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied, muss er das aber – selbst dann, wenn er für den Mietspiegel zahlen soll.
Bereits im März dieses Jahres hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der Vermieter im Fall einer Mieterhöhung, die auf dem Mietspiegel basiert, diesen dem Erhöhungsschreiben nicht beilegen muss, sofern er allgemein zugänglich ist. Ist der Mietspiegel z.B. beim Mieterverein erhältlich oder kann dort eingesehen werden, ist das Mieterhöhungsschreiben wirksam. [mehr » ]
Von immobilo_mi
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geschrieben am 19. Oktober 2009 mit 2 Kommentaren
Nachdem die neue Koalition in Berlin an einer Beschneidung der Mieterrechte arbeitet, will man wenige Kilometer östlich im Berliner Senat bei der Reform des Mietrechts einen entgegengesetzten Weg gehen. Die rot-rote Koalition plant nach einem Bericht der Berliner Morgenpost die Stärkung von Mieterrechten sowie eine Deckelung von Mietsteigerungen und Betriebskosten im sozialen Wohnungsbau.
Die Bundeshauptstadt Berlin scheint, was die Mieten betrifft, langsam aus dem Dornröschenschlaf aufzuwachen. Lange waren die Mieten im Vergleich zu Metropolen wie München und Hamburg selbst in beliebten Bezirken paradiesisch niedrig, doch langsam holt Berlin auch hier auf - auch wenn Mieten in Berlin immernoch recht günstig ist. Leidtragende der Mietentwicklung sind die Nutzer sozialen Wohnungsraumes, die nach Angaben der Morgenpost unter Bezugnahme auf den offiziellen Mietspiegel höhere Nettokaltmieten zahlen müssen als der Durchschnitt aller Berliner Mieter. [mehr » ]
Von immobilo_mb
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geschrieben am 18. Oktober 2009 mit einem Kommentar
Handel: Expansion statt Krise. Der Handel expandiert den schlechten Konjunkturdaten und Umsatzeinbußen im deutschen Einzelhandel zum Trotz auch während der Krise kräftig. Das stategische Wachstum sorgt für strahlende Vermieteraugen. [FTD]
Climb-Berlin. Seit dem 10. April 2009 kann man das 80 Meter hohe Gasometer in Schöneberg mitsamt seiner 456 Stufen bezwingen. Wenn Sie ganz oben angekommen sind, werden Sie mit einem spektakulären Rundgang und einer tollen Aussicht auf Berlin belohnt. Geschulte Guides zeigen Ihnen die Sehenswürdigkeiten und sorgen für Ihre Sicherheit - schwindelfrei sollte man angesichts der luftigen Konstruktion allerdings schon sein. Trotzdem ideal für einen abwechslungsreichen Betriebs- oder Familienausflug geeignet. [Climb-Berlin] [mehr » ]
Von immobilo_mb
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geschrieben am 11. September 2009
Gewohnt wird immer – auch in der Krise. Kein Wunder also, dass auch im vergangenen Jahr die durchschnittliche Wohnungsmiete in Deutschland teurer wurde, wenn auch eher moderat. Bei ihrer Analyse von 500 amtlichen Mietspiegeln stellten die Immobilienexperten von F & B zudem ein weiterhin anhaltendes Ost-West-Gefälle fest.
Wohnungsmieter werden es vielleicht schon beim Blick auf ihren Kontoauszug und anhand des Briefes vom Vermieter gemerkt haben: im vergangenen Jahr sind die Mieten nur leicht gestiegen. Die F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH belegt dies mit ihrem „F+B-Mietspiegelindex“ nun auch Schwarz auf Weiß. [mehr » ]
Von immobilo_mb
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geschrieben am 17. Juni 2009 mit 3 Kommentaren
Der neue Berliner Mietspiegel ist kaum eine Woche auf dem Markt und schon ist er nach Ansicht des Maklerverbandes IVD Berlin-Brandenburg e.V. inakkurat und veraltet. Grund genug für die Makler, einen eigenen Marktmietspiegel herauszubringen – um die vom offiziellen Mietspiegel abweichenden und vor allem höheren Mietpreise bei Neuvermietungen zu erklären.
Lange wurde um den neuen Berliner Mietspiegel gerungen, bis schließlich auch die Mieterverbände das Werk unterzeichneten. Konsens allerseits, was die ortsüblichen Mieten angeht? Weit gefehlt - der Senat hat die Rechnung scheinbar ohne die Berliner Makler gemacht. Diese wurden nach Veröffentlichung des Mietspiegels vermehrt von Wohnungsinteressenten auf die frappierende Differenz zwischen den Angaben des Mietspiegels und den Neuabschlussmieten aufmerksam gemacht. Teilweise liegen diese sich um bis zu 20 Prozent über den offiziellen Werten des Mietspiegels. Schuld an der Konfusion trägt nach Ansicht der Makler der Mietspiegel, schließlich sei der weder aktuell noch gebe er das Marktgeschehen wieder. [mehr » ]
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geschrieben am 4. Juni 2009 mit einem Kommentar
Gestern wurde der neue Mietspiegel für Berlin vorgestellt – nach etlichen Jahren der Verweigerung unterzeichneten auch die Mieterverbände das Werk. Noch mehr Freude bereitet Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) allerdings die Entwicklung der Netto-Kaltmieten in der Hauptstadt – diese stiegen seit 2007 um moderate 1,7 Prozent. Schwerer ins Kontor schlagen allerdings die Nebenkosten.
„Berlin bleibt eine Stadt mit bezahlbaren Wohnungen“ jubilierte die Senatorin dann auch bei der Präsentation des neuen qualifizierten Mietspiegels für Berlin, schließlich konnte sie vermelden, dass die Mietsteigerung in der Bundeshauptstadt auf dem niedrigsten Stand seit 15 Jahren ist. Die durchschnittlichen Kosten für einen Quadratmeter Berliner Wohnraum stiegen dabei seit der letzten Erhebung im Jahre 2007 um lediglich 1,7 Prozent bzw. 8 Cent auf nun 4,83 Euro pro Quadratmeter.
Durchschnittswert trügt
Der Mieterverein warnt dagegen vor zuviel Freude über die geringe Steigerung. So sind die insbesondere bei Singles beliebten kleineren Mietwohnungen mit einer Fläche bis 40 Quadratmetern deutlich teurer geworden. Wer neu nach Berlin zieht und eine solche Wohnung für sich auserkoren hat, muss in 2009 rund 5,3 Prozent mehr zahlen als noch vor zwei Jahren. Auch in Gebäuden mit einem Baujahr zwischen 1919 und 1949 seien die Mieten mit 3,9 Prozent überdurchschnittlich gestiegen. [mehr » ]
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geschrieben am 8. Mai 2009
Sinkende Wohnungsmieten, wie vom Mieterbund prophezeit, werden für Münchner wohl noch lange ein Wunschtraum bleiben. Stattdessen befürchtet Rudolf Stürzer vom Haus- und Grundbesitzerverein München sogar einen Anstieg der sowieso schon hohen Mieten um bis zu 30 Prozent bis 2011.

München: teures Mietpflaster wird noch teurer
Die Gründe für den prophezeiten Anstieg sind nach Ansicht Stürzers vielfältig. So werden in der begehrten Metropole seit Jahren nicht genug neue Wohnungen gebaut, um den Bedarf an Wohnraum zu decken. Vom gesteckten Ziel von 7.000 neuen Wohnungen pro Jahr werden regelmäßig nur 2/3 realisiert, während die Bevölkerungzahl kontinuierlich ansteigt. Aber auch die Wirtschaftskrise trägt ihr Scherflein zur Verteuerung der Mieten bei. Immobilien gelten als krisensichere Investments und gerade in boomenden Metropolen mit geringem Leerstand ist „Betongold“ besonders attraktiv. Für Mieter hat ein Eigentümerwechsel allerdings den Nachteil, daß der neue Vermieter die Finanzierung der Immobilie zum Teil über höhere Mieten stemmen wird. Stürzer befürchet aus diesem Grund ein Weiterdrehen der Mietspirale um bis zu 20 Prozent bei Neu-und Weitervermietungen. [mehr » ]
Von immobilo_mb
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geschrieben am 17. April 2009
In einem kürzlich bestätigten Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe wurde entschieden, dass Vermieter auf den Versand des aktuellen Mietspiegels an Mieter verzichten können, wenn dieser allgemein zugänglich ist.
Mit dem Urteil stärkte der BGH Vermieter, die aufgrund steigender Mietpreise eine Mietanhebung mit Verweis auf den gestiegenen Mietspiegel vornehmen, ohne eine explizite Kopie des aktuellen Mietspiegels an den Mieter zu versenden.
Im vorliegenden Fall hatte eine Wiesbadener Vermietergesellschaft die Mieten in einem Mehrfamilienhaus um gut acht Prozent angehoben und auf den für die Stadt Wiesbaden angestiegenen Mietspiegel verwiesen. In dem Mieteranschreiben lag keine Kopie des Preisspiegels bei, sondern der Verweis für die Mieter, sich bei Interesse an das Kundencenter des Unternehmens oder den örtlichen Mieterschutzbund zu wenden. Die obersten Richter entschieden, dass dieser Verweis ausreichend sei und die Formalien einer Mieterhöhung somit erfüllt sind. Man könne Mietern zumuten, sich ohne weiteres allgemein zugängliche Mietspiegel selbst zu beschaffen, so die Begründung des Gerichts. (Az. VIII ZR 74/08)
Von rdhead
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geschrieben am 12. März 2009
Der Vermieter braucht seinem Mieterhöhungsansinnen keinen örtlichen Mietspiegel beifügen. Es reicht, wenn dieser im Kundenzentrum des Vermieters eingesehen werden kann. Das entschied der BGH.
Im aktuellen Fall hatte der Vermieter eine Mieterhöhung mit der ortsüblichen Vergleichsmiete begründet, die auf Angaben im Wiesbadener Mietspiegel beruhten. Den Mietspiegel selber fügte er allerdings nicht hinzu und verwies lediglich darauf, dass dieser beim Mieterbund sowie in seinem eigenen Kundencenter eingesehen werden kann. Nach Ansicht des BGH reiche es aus, wenn der Mietspiegel allgemein zugänglich ist.
Der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Siebenkotten, kritisierte die Entscheidung des Gerichtes, da sie „Rechtsunsicherheit schafft“ und Transparenz erschwert. „Das Prüfrecht des Mieters, ob er der Mieterhöhung im geforderten Umfang zustimmt oder nicht, wird deutlich eingeschränkt“, so Siebkotten weiter. Der Mieter müsse sich nun selbst die notwendigen Unterlagen beschaffen, um zu beurteilen, ob die Mieterhöhung rechtmäßig ist.
(BGH VIII ZR 74/08)
Von immobilo_mb
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