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    Dauerlärm: Wenn die Laubsäge des Nachbarn die Nerven zermürbt

    geschrieben am 2. November 2011

    Der Deutsche Mieterbund teilt mit, dass bei Dauerlärm aus der Nachbarwohnung eine polizeiliche Durchsuchung der Wohnung rechtens ist. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. Konkret ging es um eine elektrische Laubsäge, die ein Mieter über Tage in seiner Wohnung laufen ließ.

    Bei Lärmbelästigung darf die Polizei die Wohnung durchsuchen.

    Bei Lärmbelästigung darf die Polizei die Wohnung durchsuchen.

    Etwas Partykrach und ab und zu laute Musik – mit den Eigenheiten des Nachbarn lernt jeder Mieter zu leben, wenn es sich in Grenzen hält. In den meisten Fällen können Probleme der Lärmbelästigung auch durch ein Gespräch und Absprachen aus der Welt geschaffen werden. Wenn der Nachbar allerdings über Tage in seiner Wohnung eine elektrische Laubsäge laufen lässt, dann sind sogar für die Jurisprudenz die Grenze weit überschritten.

    Bisher war es so, dass Polizisten, wenn sie wegen Lärmbelästigung gerufen wurden, weitestgehend die Hände gebunden waren. [mehr » ]



    Junge Familien sind gerngesehene Nachbarn

    geschrieben am 13. Oktober 2010

    Meist kann man sich seine Nachbarn nicht aussuchen, aber wenn es doch möglich wäre, würde die Mehrheit der Deutschen am liebsten neben jungen Familien wohnen. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Immobilienportals Immowelt. Gar nicht gern gesehen sind dagegen Wohngemeinschaften.

    Junge Familien sind gerngesehene Nachbarn. Foto: Steffen Hellwig / pixelio.de

    Junge Familien sind gerngesehene Nachbarn. Foto: Steffen Hellwig / pixelio.de

    Lärmende Kinder, Stolperfallen im Treppenhaus – all das würde die Deutschen nicht schrecken, wenn sie sich ihren neuen Nachbarn aussuchen könnten, denn junge Familien stehen hierzulande als potentielle Nachbarn hoch im Kurs. Einer repräsentativen Umfrage der Immowelt AG zufolge würde eine klare Mehrheit von 45 Prozent gerne eine junge Familie neben sich einziehen sehen. [mehr » ]



    Jeder siebte Deutsche googelt seinen Nachbarn

    geschrieben am 23. August 2010

    Das Internet macht es möglich: Jeder siebte Deutsche hat bereits versucht, sich über Google, Facebook und Co über seinen Nachbarn zu informieren. Das geht aus einer aktuellen Studie des Immobilienportals Immowelt hervor. Besonders junge Menschen sind neugierig und gehen einen virtuellen Schritt weiter: 8 Prozent unter ihnen sind mit ihren Nachbarn bereits per Facebook befreundet.

    Anstatt in Nachbars Garten zu schauen, informiert man sich heute per Internet

    Anstatt in Nachbars Garten zu schauen, informiert man sich heute per Internet

    Der Streit um Google Street View nimmt kein Ende. Datenschützer laufen Sturm gegen den vom Internetriesen geplanten Kartendienst, der 360°-Panoramabilder von Straßen und Häusern veröffentlichen will. Während einige in dem heiß diskutierten Projekt eine zukunftsweisende Plattform sehen, die virtuelle Ausflüge auf der ganzen Welt ermöglicht, überwiegt nach Meinung der Kritiker das Verletzen der Persönlichkeitsrechte jeglichen Unterhaltungswert. Man fühlt sich ausspioniert – denn virtuelle Blicke über den Gartenzaun direkt auf die eigene Terrasse sind nicht jedem lieb. Dabei lassen sich im Zeitalter des Web 2.0 auf ganz andere Wege Informationen über den gemeinen Bürger einholen. Und davon scheinen immer mehr auch Gebrauch zu machen. [mehr » ]



    Garten-Knigge: So klappts mit dem Nachbarn

    geschrieben am 17. April 2010 mit 2 Kommentaren

    Nach dem langen Winter werden alle Anzeichen der wärmeren Jahreszeit begeistert begrüßt: Vielleicht reicht der Sonnenschein bereits, um doch schon mal den Grill anzuwerfen…? Was den einen Gartenbesitzer freut, ist allerdings des anderen Leid: Angesichts dichter Rauchschwaden von Nachbars Grill, begeisterten Kindern beim ersten Fußballspiel im Freien und dem Rattern des Rasenmähers, der auch schon Frühlingsluft schnuppern soll, wünscht sich so mancher den (ruhigen) Winter zurück. Für einen harmonischen Start in den Frühling lohnt es sich daher, den kleinen Garten-Knigge der D.A.S. Rechtsschutzversicherung mit aktuellen Infos über Grillen, Rasenmähen und Kinderlärm zu beachten.

    In der warmen Jahreszeit, wenn das Leben mehr im Garten oder auf der Terrasse als im Wohnzimmer stattfindet, sind in der Nachbarschaft vermehrt Rücksichtnahme und Toleranz gefordert. Besonders beim Grillen kommt es häufig zum Streit, denn Würstchenduft und Rauchschwaden machen am Gartenzaun nicht Halt. „Ein gesetzliches Verbot gegen Grillen gibt es nicht. Die Grundregel lautet: Solange es die Gemeinschafts- bzw. Hausordnung nicht verbietet, steht dem gelegentlichen Brutzeln von Würstchen nichts im Wege. Allerdings ist jeder verpflichtet, darauf zu achten, dass dabei nicht zu viel Qualm entsteht und dieser nicht in Nachbars Wohnung zieht“, so die D.A.S. Juristin Anne Kronzucker. [mehr » ]



    Rauchen in den eigenen vier Wänden erlaubt

    geschrieben am 2. April 2009

    Rauchen in den eigenen vier Wänden erlaubt

    Rauchen in den eigenen vier Wänden erlaubt

    Nichtrauchende Mieter werden bei dieser Nachricht nicht aufatmen: Mieter, die in ihrer Wohnung rauchen, dürfen das solange sie wollen, auch wenn sich der Nachbar davon belästigt fühlt. Laut Deutschem Mieterbund gibt es derzeit keinerlei gesetzliche Hebel wonach es Mietern verboten wäre, in ihrer eigenen Wohnung zu rauchen.

    Diverse Gerichte im gesamten Bundesgebiet haben bereits entsprechende Klagen zurückgewiesen. Auch das Qualmen auf Balkon oder Terrasse ist demnach gestattet. Stellen sich Mieter zum Rauchen an ein offenes Fenster, müssten das nichtrauchende Mieter ebenso hinnehmen (Amtsgericht Hamburg Az.: 102 e II 368/00) sowie auch das Durchlüften einer Raucherwohnung.

    Zieht der Zigarettenqualm aufgrund von baulichen Mängeln in die Nachbarswohnung, könnten die daraufhin geschädigten Mieter laut dem Landgericht Stuttgart (Az: 5 S 421/97) die Miete entsprechend mindern. Dies muss dem Vermieter aber in jedem Fall berichtet werden. [mehr » ]



    Wohnungseinbruch während Gefängnisaufenthalt

    geschrieben am 27. März 2009

    Glück im Unglück: ein Leipziger Mieter, der vorübergehend eine Haftstrafe absitzt, kann sich auf seine Nachbarn in der freien Welt verlassen. Diese haben einen 32-jährigen Einbrecher gestoppt, der dessen Wohnung klammheimlich ausräumen wollte.

    Wie die Leipziger Polizei mitteilte, ist es alleinig aufmerksamen Nachbarn zu verdanken, dass dieser Einbruch völlig in die Hose ging. Ein 45-jähriger Anwohner bemerkte Geräusche in der vorübergehend nicht bewohnten Wohnung und betrat diese. Zu seinem Erstaunen traf er auf einen unbekannten Mann, der sich gerade am Inventar der Wohnung zu schaffen machte. Der Hausbewohner sowie weitere Nachbarn hielten den mutmaßlichen Einbrecher solange fest, bis die Polizei eintraf.

    Der 32-jährige Einbrecher kam nicht dazu, Diebesgut zu entwenden und konnte den Tatort lediglich mit einer Anzeige wegen Einbruchs wieder verlassen. Bleibt zu hoffen, dass der in Haft sitzende Mieter der Wohnung sich nach Beendigung der Strafe gebührend bei seinen Nachbarn bedankt.