geschrieben am 15. Januar 2009 mit einem Kommentar
Für die Millionen Vermieter und Immobilienbesitzer in Deutschland gibt es seit Beginn des neuen Jahres wichtige neue Regeln und Änderungen – die wichtigsten im Überblick:
Erneuerbare Energien bei Neubauten
Seit dem 1.1.2009 müssen alle Gebäude, für die ein Bauantrag gestellt oder eine Bauanzeige erstattet wird, einen Teil ihres Wärmebedarfs mit erneuerbarer Energie decken. Darunter fallen Solarwärmeanlagen, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen. Dazu verpflichtet das „Erneuerbare Energie Wärmegesetz“ (EEWärmeG).
Solaranlagen müssen gemeldet werden
Wer zukünftig Solarstrom erzeugen und diesen ins öffentliche Netz einspeisen möchte, der muss den Standort und die Leistung der Anlage der Bundesnetzagentur melden, sonst erhält er keine Stromvergütung. Ausgenommen von dieser Regelung sind Anlagen, die bereits bis 31.12.2008 in Betrieb waren, oder die ausschließlich für Eigenbedarf produzieren. [mehr » ]
Von rdhead
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geschrieben am 10. Januar 2009 mit einem Kommentar
Seit dem 1.Januar 2009 gelten neue Regelungen für neugebaute Photovoltaikanlagen. So müssen Betreiber demnach der Bundesnetzagentur den Standort und die Leistung ihrer Anlage melden. Nur wenn dies geschieht, ist der Netzbetreiber, an dem die Solaranlage angeschlossen wird, verpflichtet, den erzeugten Strom auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu vergüten, vorher nicht. Anlagen, die vor dem 1.1.2009 in Betrieb genommen wurden, fallen nicht in diese Meldepflicht. Weitere Informationen und ein entsprechendes Formular finden Betreiber auf der Homepage der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de).
Grund für die Einführung der Meldepflicht ist die Ermittlung der Vergütungssätze für Ökostrom. Dieser ist einer jährlichen Degression unterworfen. Das bedeutet, dass je später eine Anlage in Betrieb genommen wird desto geringer wird der Vergütungssatz. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurz, erklärt: „je stärker der Zubau von Photovoltaikanlagen ist, desto geringer ist der Vergütungssatz für im Folgejahr in Betrieb gehende Anlagen.“ Die Degressions- und Vergütungssätze werden jährlich von der BNetzA ermittelt und zum 31. Oktober im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Von rdhead
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