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    Urteil: Eigentümergemeinschaft muss Installation von Klimageräten zustimmen

    geschrieben am 9. Juli 2010

    Ein an der Außenwand angebrachtes Klimagerät ist auf Kosten des Eigentümers zu entfernen, wenn dies von der Eigentümergemeinschaft beschlossen wird. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf weisen Medienberichten zufolge die Mietrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

    Bei den aktuellen Temperaturen, mit denen der Sommer dieses Jahr Einzug gehalten hat, wird in einer überhitzten Wohnung jede Bewegung zur schweißtreibenden Qual. Wem selbst die gängigen Tricks zum Wohnung kühlen kein angenehmes Klima bescheren, der hat Anlass, über das Montieren einer Klimaanlage nachzudenken. Selbst Wohneigentümern kann das jedoch Probleme bereiten. So müssen das Installieren eines Klimagerätes außen am Gebäude alle Wohnungseigentümer absegnen, sonst kann es auf Kosten des Besitzers wieder entfernt werden. Dies kann von der Eigentümergemeinschaft beschlossen werden. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf macht der Deutsche Anwaltverein in Berlin aufmerksam. [mehr » ]



    “Sozialadäquater” Kinderlärm soll Anwohner-Klagen verhindern

    geschrieben am 8. März 2010

    Der steigenden Zahl von Anwohnerklagen wegen Kinderlärms soll der Garaus gemacht werden. Auf eine entsprechende Initiative hat sich der Bundesrat verständigt. Dazu soll die Geräuschemission von Kindern rechtlich geklärt werden.

    Kinderspielplatz: Kein Ort der Stille.

    Kinderspielplatz: Kein Ort der Stille.

    Deutschland gilt nicht gerade als das kinderfreundlichste Land der Welt. Kaum schreit ein Kind auf dem Spielplatz oder betritt eine ordentlich gemähte Rasenfläche, um an einen Ball zu treten, steht garantiert ein schimpfender Anwohner am Fenster und fürchtet um seine wohlverdiente Ruhe. Oft bleibt es aber nicht beim Schimpfen, viele Nachbarn ziehen inzwischen vor Gericht und wollen Kindern das Toben gerichtlich untersagen. Mehr als einmal mussten deshalb Kitas und andere Einrichtungen in Wohngebieten ihre Pforten schließen oder umziehen. [mehr » ]



    Tauwetter: wer für Dachlawinen haftet

    geschrieben am 25. Januar 2010 mit einem Kommentar

    Nachdem Väterchen Frost in den vergangenen Wochen ganz Deutschland in seinen Fängen hatte und angesichts ausfallender Züge gar von „sibirischen Temperaturen“ die Rede war, können sich Teile der Republik inzwischen wieder über Plusgrade freuen. Allerdings erhöhen Regenfälle das Gewicht der Schneemassen auf den Dächern und bringen gefährliche Dachlawinen ins Rutschen. Womit Hausbesitzer bei steigenden Temperaturen rechnen müssen und wie die Haftungssituation für Hausbesitzer aussieht, erläutert die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

    Eis und Schnee: Gefährliche Kombination auf dem Dach

    Eis und Schnee: Gefährliche Kombination auf dem Dach

    Wer grundsätzlich für Schäden haftet

    Werden Passanten durch herabfallende Schnee- oder Eisklumpen verletzt, ist der Hauseigentümer in der Pflicht: Er muss für Sachschäden und Personenschäden haften, sofern er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Im Einzelfall kann aber auch der Mieter des Gebäudes zur Verantwortung gezogen werden, wenn die Verkehrssicherungspflicht im Mietvertrag auf ihn übertragen wurde. In Gebieten, die erfahrungsgemäß von stärkerem Schneefall betroffen sind und in denen gewohnheitsmäßig mit Dachlawinen zu rechnen ist, können dabei bestimmte Sicherheitsmaßnahmen vorgeschrieben sein.

    Für Hausbesitzer bedeutet dies, Schneefanggitter oder Schneestopper am Dach anbringen zu lassen. Dies empfiehlt sich vor allem bei Häusern mit stärkerer Dachneigung. „Besteht die akute Gefahr, dass eine Dachlawine über einer öffentlichen Straße abgeht, sollte der Hausbesitzer Warnschilder und Stangen an der Hausfassade aufstellen, um den Gehweg freizuhalten“, [mehr » ]



    Kündigung wegen Dauerspülung der Toilette ist rechtens

    geschrieben am 8. Januar 2010 mit einem Kommentar

    Der Klang plätschernden Wassers und rauschender Bäche soll ja beruhigend auf Gemüt und Nerven wirken. Wenn sich der Wasserfall allerdings in einer Toilette des Nachbarn tagelang gen Tiefe stürzt, kann es durchaus zu Spannungen zwischen den Mietparteien kommen – und später sogar zur fristlosen Kündigung durch den Vermieter führen, wie das Branchenportal haufe.de meldet.

    Gewollter Dauerstrudel in der Toilette kündigt Ärger an

    Gewollter Dauerstrudel in der Toilette kündigt Ärger an

    Im Vorfeld eines etwas skurril anmutenden Verfahrens hatte der Vermieter einen Mieter wegen Dauerspülens der Toilette erst ohne nennenswerten Erfolg abgemahnt, das Mietverhältnis später fristlos gekündigt sowie die Räumung und Herausgabe der Wohnung verlangt. Nachbarn hatten sich beschwert, dass auch zu Nachruhezeiten ein anhaltendes Wasserrauschen zu vernehmen war, wie es ausserhalb von Flussauen, Bachläufen und Wasserfällen normalerweise nicht vorkommen sollte – erst recht nicht in Nachbarwohnungen. Bei einer Inspektion der Wohnung wurde der Grund des Rauschens entdeckt: der Nachbar hatte seinen Rasierapparat so auf dem Spülknopf der Toilette deponiert, dass es zu einem dauerhaften Durchlauf des Wassers kam. Der betroffene Mieter argumentierte, dass er mit der Dauerspülung die starken Fäkalgerüche, die seiner Ansicht nach der Toilette entwichen, bekämpfen wollte. [mehr » ]



    Immobilien-News und Themen Kalenderwoche 50-2009

    geschrieben am 13. Dezember 2009

    Immer mehr Gasanbieter auf dem Markt. Einer Studie zufolge steigt die Zahl der Gasanbieter in letzter Zeit rapide. Verbraucher haben nicht die Qual der Wahl, sondern können vom erhöhten Konkurrenzdruck und attraktiven Angeboten mit einem Anbieterwechsel profitieren - indem sie den Anbieter wechseln. [Focus]

    Laufzeit eines Mietvertrages bei fehlender Unterschrift unwirksam. Die Vertragslaufzeit eines von einer Aktiengesellschaft unterzeichneten Mietvertrages ist nur dann gültig, wenn er durch alle Vorstandsmitglieder unterzeichnet wird oder per Hinweis erklärt wird, dass der Unterzeichner die anderen Vorstände vertritt. Das entschied der Bundesgerichtshof. [Haufe] [mehr » ]



    WEG darf über Standort einer Satellitenschüssel entscheiden

    geschrieben am 8. Dezember 2009 mit einem Kommentar

    Besitzer einer Eigentumswohnung haben ein grundsätzliches Recht auf Satellitenfernsehen und die Anbringung einer Satellitenantenne. Die Eigentümergemeinschaft muss die Anbringung der Schüssel dulden, kann aber über deren Anbringungsort entscheiden. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor.

    "Ästhetisch Beeinträchtigend": Die Satellitenschüssel

    "ästhetisch beeinträchtigend": Die Satellitenschüssel

    Während der Nutzen von Satellitenschüsseln für Information und Entertainment nicht in Zweifel gezogen wird, ist ihre Funktion als zierendes Fassadenelement durchaus umstritten. Das sah auch eine Wohnungseigentümergemeinschaft so, als sie, durch eine vorherige Abstimmung auf der Eigentümerversammlung ermächtigt, eine Miteigentümerin auf Entfernung der Parabolantenne verklagt hatte.

    Die beklagte polnischstämmige Frau mit deutschem Pass installierte im Vorfeld der Klage eine Satellitenschüssel an einem Fenster ihrer Wohnung, um damit einige Sender aus ihrer Heimat empfangen zu können. Die WEG sah aber die Fassade des Hauses „ästhetisch beeinträchtigt“ und verlangte die Demontage des Gerätes – zu Recht, wie der BGH nun entschied. [mehr » ]



    Die Schlafzimmertür ist Pflicht

    geschrieben am 29. Oktober 2009

    Sie hält unerwünschte Personen aus der Wohnung fern, versperrt neugierige Blicke und unangenehme Gerüche: die Tür. Sie gehört in einer Ferienwohnung in Form einer Schlafzimmertür sogar zwingend zum Inventar, wie das Amtsgericht Leer urteilte. Andernfalls kann die Reise als „nutzlos aufgewendete Urlaubszeit“ verbucht werden.

    Ohne Schlafzimmertür kein entspannter Urlaub.

    Ohne Schlafzimmertür kein entspannter Urlaub.

    Lebensweise und Lebensgefühl verschiedener Kulturkreise haben sich über die Jahrhunderte auch in der Architektur manifestiert, weshalb viele Urlauber die individuellen Ferienhäuser oft den anonymen Bettenburgen vorziehen – doch eines ist fast überall das gleiche: Das Schlafzimmer braucht eine Tür.

    So oder so ähnlich dachte wohl auch eine Urlaubsgruppe aus vier Erwachsenen, die zum Entsetzen aller bei der Ankunft im Ferienhaus keine Tür zum Schlafzimmer vorfand. [mehr » ]



    Beim Hausbau den Wasserbedarf der benachbarten Bäume einkalkulieren

    geschrieben am 9. Oktober 2009 mit einem Kommentar

    Wer sein Haus neben einem Grundstück mit umfangreichem Baumbestand errichtet, muss selbst dafür Vorsorge treffen, dass der Wasserbedarf der Nachbarspflanzen sein Gebäude nicht schädigt. So entschied das Landgericht Coburg am 20. Mai 2009 (AZ: 12 O 399/07). Wenn der „Durst“ der Bäume zu Setzungsrissen am Haus führt, kann er vom Nachbarn keinen Schadensersatz verlangen, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

    Im Jahr 1990 ließ die Klägerin ihr Zweifamilienhaus errichten. Auf dem der Gemeinde gehörenden Nachbargrundstück standen bereits damals im Abstand von ca. 10 Metern zum Haus etliche Eichen, die im Bebauungsplan als erhaltenswerter Baumbestand ausgewiesen waren. Im Laufe der Jahre bildeten sich am Haus der Klägerin Risse, für die die Klägerin den Wasserbedarf der Bäume und damit die Gemeinde verantwortlich machte. Sie verlangte rund 21.500 Euro zur Schadensbeseitigung.

    Das Landgericht Coburg wies ihre Klage jedoch ab. Ein schuldhaftes Fehlverhalten der Gemeinde sei nicht zu erkennen. Vor dem Eintritt des Schadens hätten keine konkreten Anhaltspunkte für eine von den Eichen ausgehende Gefahr für das Anwesen der Klägerin bestanden. Ohne derartige Anzeichen einfach ein vorsorgliches Fällen der Bäume zu verlangen, hätte die Grenze des Zumutbaren überschritten. Ebenso wenig könne eine vorbeugende Sichtung oder gar Kappung der Wurzeln verlangt werden. Im Übrigen wäre es Aufgabe der Klägerin gewesen, beim Bau durch entsprechend tiefe Fundamente von den bereits vorhandenen Bäumen ausgehenden Setzungsgefahren zu begegnen.

    Tipps zum Bauen



    Unerlaubte Mitbewohner: Mieter riskieren Wohnungskündigung

    geschrieben am 23. März 2009

    Wenn Mieter einen Untermieter in ihre Wohnung aufnehmen, sollten sie einige Regeln beachten. Im schlimmsten Fall könnte ihnen sonst eine fristlose Kündigung drohen.

    Sofern es sich beim Untermieter nicht um kleine Tierchen handelt, muss der Hauptmieter den Vermieter auf jeden Fall schriftlich um Erlaubnis bitten und den Untervermieter benennen, bevor dieser einzieht. Das Recht des Mieters auf Gewährung des vertragsmäßigen Gebrauchs der Wohnung schließt nicht die Erlaubnis ein, die Mietsache ohne Erlaubnis einem Dritten zu überlassen, was insbesondere die Weitervermietung einschließt, so der BGH in einer Entscheidung (AZ: VIII ZR 186/83). Es gibt also kein automatisches Recht, die gemietete Wohnung an Dritte unterzuvermieten. Falls der Mieter trotz Abmahnung die Wohnung weiter untervermietet, droht ihm eine fristlose Kündigung des Vermieters. [mehr » ]



    Eine Scheidung tut weh: Ehevertrag bei Immobilien empfehlenswert

    geschrieben am 3. Februar 2009 mit einem Kommentar

    Auch wenn es schwer fällt – vor Beginn der Ehe sollten die Hochzeitswilligen sich unbedingt mit dem Thema Ehevertrag beschäftigen, besonders wenn Immobilien oder auch Kredite mit in die Ehe gebracht werden.

    So gelten gerade Immobilien als Streitpunkt bei gescheiterten Beziehungen. Wird kein Ehevertrag geschlossen so gilt auch bei Haus- oder Wohnungseigentum das Prinzip der Zugewinngemeinschaft. Als Beispiel folgende Rechnung: Hat ein Partner ein Haus für 400.000 Euro erworben welches heute einen Wert von 440.000 Euro hat, so erhält jeder der Ehepartner 220.000 Euro nach der Scheidung. [mehr » ]