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    Dokumentation von Unwetterschäden sinnvoll

    geschrieben am 13. Juni 2011

    Umweltbedingte Schäden an Immobilieneigentum nehmen immer stärker zu. Im Fall der Fälle ist es daher ratsam, Schäden, die beispielsweise nach einem Unwetter entstanden sind, genau zu dokumentieren – damit Probleme mit der Versicherung gar nicht erst entstehen.

    Eine genaue Dokumentation der Schäden mit dem Fotoapparat erspart später Ärger bei der Erstattung der Schäden durch die Versicherung. Foto:Markus Hein  / pixelio.de

    Eine genaue Dokumentation von Unwetterschäden mit dem Fotoapparat erspart später Ärger bei der Erstattung der Schäden durch die Versicherung. Foto:Markus Hein / pixelio.de

    Man stelle sich folgendes vor: Durch ein Unwetter entstehen Schäden am Wohneigentum, die die Verbraucher der Versicherung beklagen und erstattet haben wollen. Auf Grund mangelnder Beweislage, d.h. wenn es dem Inhaber nicht nachweisbar ist, dass die Schäden eindeutig von dem Unwetter herrühren, kann es schon einmal zu Problemen und ermüdenden Auseinandersetzung mit den zuständigen Versicherern kommen. Um dies zu vermeiden, rät Versicherungsexperte Michael Wortberg, unmittelbar nach dem Unwetter, eine detaillierte Liste des Schadens zu erstellen, wie er gegenüber news.toptarif.de erläuterte. Denn nur auf diesem Wege sei eine angemessene Rückerstattung durch die Wohngebäude- oder Hausratsversicherung gewährleistet. [mehr » ]



    Wer haftet für Schäden durch Böller und Raketen?

    geschrieben am 31. Dezember 2010 mit einem Kommentar

    Raketen-Querschläger und Leichtsinn sorgen Jahr für Jahr reichlich Ärger zu Silvester. Was im günstigsten Falle lediglich mit kleineren Sachschäden endet, kann schlimmstenfalls zu Wohnungsbränden und schweren Verletzungen führen. Wer für die Schäden geradestehen muss, ist dabei nicht immer klar.

    Schäden durch Feuerwerkskörper – welche Versicherung zahlt?

    Kurz vor dem Jahreswechsel zieht es Millionen Menschen in die Supermärkte, um sich ausreichend mit Böllern, Raketen, Heulern und sonstigem Feuerwerk einzudecken – schließlich will das neue Jahr laut und bunt begrüßt werden. Doch auch das schönste Feuerwerk kann jäh ein böses Ende nehmen: Jedes Jahr verursachen Feuerwerkskörper durch unsachgemäßen Umgang Verletzungen und Schäden in Millionenhöhe. Aber wer kommt für die Folgen der Silvesterunfälle auf? [mehr » ]



    Orkantief „Xynthia“: Welcher Schaden ist wie versichert?

    geschrieben am 1. März 2010 mit 2 Kommentaren

    Orkantief „Xynthia“ ist gestern mit Geschwindigkeiten von bis zu 166 Stundenkilometern durch Deutschland gezogen und hat Schäden in Millionenhöhe verursacht. Betroffene müssen sich nun wieder in den Dialog mit ihrer Versicherung treten. Doch welche Schäden an der Immobilie sind eigentlich mit welcher Police gedeckt?

    Machen Haus und Baum Bekanntschaft, ist die Freude meist nicht so groß.

    Machen Haus und Baum Bekanntschaft, ist die Freude meist nicht sehr groß.

    Kaum ist Väterchen Frost erfolgreich aus Deutschland vertrieben worden, stehen Tante Hochwasser und Onkel Sturm vor der Tür. Überraschend kommt dies nicht, schließlich hat Deutschland mit dem Oderhochwasser 2002 und Orkan „Kyrill“ 2007 in letzter Zeit durchaus Erfahrungen mit größeren Naturereignissen sammeln können. Dennoch gestaltet sich eine adäquate Vorbeitung auf rauhe Winde und steigende Pegel Jahr für Jahr schwierig. Und wenn dann Dachziegel auf Wanderschaft gehen und Bäume wie Bahnschranken umkippen, fragen sich Immobilienbesitzer jedes Mal, ob die Versicherung die Schäden übernimmt. [mehr » ]



    Tauwetter: wer für Dachlawinen haftet

    geschrieben am 25. Januar 2010 mit einem Kommentar

    Nachdem Väterchen Frost in den vergangenen Wochen ganz Deutschland in seinen Fängen hatte und angesichts ausfallender Züge gar von „sibirischen Temperaturen“ die Rede war, können sich Teile der Republik inzwischen wieder über Plusgrade freuen. Allerdings erhöhen Regenfälle das Gewicht der Schneemassen auf den Dächern und bringen gefährliche Dachlawinen ins Rutschen. Womit Hausbesitzer bei steigenden Temperaturen rechnen müssen und wie die Haftungssituation für Hausbesitzer aussieht, erläutert die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

    Eis und Schnee: Gefährliche Kombination auf dem Dach

    Eis und Schnee: Gefährliche Kombination auf dem Dach

    Wer grundsätzlich für Schäden haftet

    Werden Passanten durch herabfallende Schnee- oder Eisklumpen verletzt, ist der Hauseigentümer in der Pflicht: Er muss für Sachschäden und Personenschäden haften, sofern er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Im Einzelfall kann aber auch der Mieter des Gebäudes zur Verantwortung gezogen werden, wenn die Verkehrssicherungspflicht im Mietvertrag auf ihn übertragen wurde. In Gebieten, die erfahrungsgemäß von stärkerem Schneefall betroffen sind und in denen gewohnheitsmäßig mit Dachlawinen zu rechnen ist, können dabei bestimmte Sicherheitsmaßnahmen vorgeschrieben sein.

    Für Hausbesitzer bedeutet dies, Schneefanggitter oder Schneestopper am Dach anbringen zu lassen. Dies empfiehlt sich vor allem bei Häusern mit stärkerer Dachneigung. „Besteht die akute Gefahr, dass eine Dachlawine über einer öffentlichen Straße abgeht, sollte der Hausbesitzer Warnschilder und Stangen an der Hausfassade aufstellen, um den Gehweg freizuhalten“, [mehr » ]



    Marodes Kanzleramt: Merkel muss ihr Büro räumen

    geschrieben am 18. Januar 2010 mit 2 Kommentaren

    Angela Merkel (CDU) zieht aus ihrem Büro aus – vorläufig. Nachdem bereits vor einiger Zeit etliche Baumängel am Kanzleramtsgebäude festgestellt wurden, rücken nun die Bauarbeiter an, um die Schäden zu beseitigen. Auch bei anderen Bundesgebäuden ist die Mängelliste lang – und das gerade mal knapp 10 Jahre nach dem Bau.

    Sanierungsfall: Das Kanzleramt.

    Sanierungsfall: Das Kanzleramt.

    Parallelen zwischen dem Erscheinungsbild der Koalition und dem Zustand des Kanzleramts scheinen unvermeidlich: Risse, undichte Dächer und tropfende Stellen setzen den Negativschlagzeilen der letzten Wochen die Krone auf. Für die Schäden am Kanzleramt kann die Bundeskanzlerin allerdings nichts: Viele der Mängel wurden bereits kurz nach der Fertigstellung im Jahr 2001 bekannt und werden derzeit ausgebessert. Für die Reparaturarbeiten an Lüftungsanlagen und Haustechnik muss Merkel nach Angaben eines Regierungssprechers nun für knapp sechs Wochen in ein anderes Büro im gleichen Gebäude ausweichen. [mehr » ]



    Wasserdicht versichert in Zeiten des Klimawandels

    geschrieben am 28. Mai 2009

    Dass der Klimawandel so manche Umweltkatastrophe mit sich bringt, dürfte inzwischen außer Frage stehen. Doch nicht nur Hurricanes, Vulkanausbrüche und verheerende Erdbeben stellen eine Gefahr da: Laut einer Studie über Georisiken entstanden im vergangenen Jahr weltweit wetterbedingte Schäden von mehr als 200 Milliarden Dollar – womit 2008 Rang drei der bisher teuersten Jahre belegt.

    Wenn die Erde bebt oder der Tsunami vor der Tür steht, hilft auch die beste Versicherung kaum weiter. Aber auch kleinere Unwetter häufen sich, in Deutschland vor allem starke Regenfälle und Überschwemmungen. Zum Glück sind Kellerräume meist die einzigen, die ihnen zum Opfer fallen. Doch genau hier kann man vorsorgen. Denn wenn man bei Starkregen sicherheitshalber einen Blick in den Keller wirft, kann dieser schon hoffnungslos überschwemmt sein. In dieser Situation helfen weder Eimer noch Sandsäcke, sondern nur noch eine Elementarversicherung. [mehr » ]



    Bodenhebung in Staufen beschädigt 167 Häuser

    geschrieben am 15. April 2009

    In der südbadischen Stadt Staufen geht derzeit die Angst um: eine wahrscheinlich durch Erdbohrungen verursachte Bodenhebung beschädigt immer größere Teile der historischen Altstadt. Viele Gebäude sind inzwischen stark beschädigt, das Rathaus muss demnächst evakuiert werden.

    Die Katastrophe für Staufen verläuft im Zeitlupentempo und die Betroffenen können nur tatenlos zusehen, wie immer mehr Häuser beschädigt werden. Monat für Monat hebt sich der Boden auf einer Fläche von knapp 300 mal 300 Metern um einen Zentimeter, seit den Erdbohrungen im September 2007 sind es bereits 15 Zentimeter. Inzwischen sind die Schäden durch Hebungsrisse an 167 Gebäuden bereits so groß, daß sie abgestützt werden müssen und zum Teil einsturzbedroht sind. [mehr » ]



    Verpflichtung zur Versicherung im Mietvertrag unwirksam

    geschrieben am 17. Februar 2009

    Ein Vermieter darf seinem Mieter keine Vereinbarung im Mietvertag aufdrängen, die ihn verpflichtet, eine Haftpflicht- oder Hausratversicherung abzuschließen.

    Solche vertraglichen Vereinbarungen sind nicht üblich in einem Mietvertrag, für den Mieter überraschend und somit unwirksam. Desweiteren ist aus dieser Vorschrift zum Abschluss einer Versicherung nicht die Höhe der Zusatzkosten ersichtlich, die sich für den Mieter ergeben würden. Vermieter versuchen durch solch eine Formulierung zu verhindern, dass Sie bei eventuellen Schäden in der Wohnung die Kosten übernehmen müssen.

    Grundsätzlich sollte jeder Mieter – unabhängig von einer der erwähnten unwirksamen Klausel im Mietvertrag – eine Haftpflichtversicherung abschließen, um sich bei einem Schadensfall abzusichern und den hohen finanziellen Aufwand abzudecken. Der Abschluss einer Hausratversicherung liegt im Ermessen jedes Einzelnen. Diese deckt nicht den Diebstahl von Eigentum des Vermieters, zum Beispiel in möblierten Wohnungen. Für diese Fälle springt die Haftpflichtversicherung ein.

    Vor Abschluß einer privaten Haftpflichtversicherung empfiehlt sich wie immer der genaue Vergleich der verschiedenen Anbieter. Dies geht problemlos im Internet, in einem der diversen Versicherungsvergleichsportale. Und wenn man schon mal dabei ist hier ein Tipp für Private Krankenversicherung Vergleich. Schäden an der Mietsache, wie es so schön heißt, zahlt im Übrigen die Haftpflichtversicherung und nicht die Hausratversicherung.



    Betrug bei Ostsee-Immobilien richtet Schaden von mehreren Millionen Euro an

    geschrieben am 3. Februar 2009 mit einem Kommentar

    Mit Schein-Immobilien am Timmendorfer Strand hat ein Hamburger Kaufmann Interessenten, Architekten und Makler gefoppt – und einen Schaden in Millionenhöhe verursacht. Die Lübecker Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen aufgenommen.

    Immobilien-Betrug in Timmendorfer Strand richtet Schaden in Millionenhöhe an

    Immobilien-Betrug in Timmendorfer Strand richtet Schaden in Millionenhöhe an

    Wohnen, wo andere Urlaub machen – diesen Traum vieler Menschen machte sich ein Hamburger Geschäftsmann zunutze. Er warb mit dem Vorhaben, 60 Wohnungen im beliebten Küstenort Timmendorfer Strand bauen zu wollen. Mit einem notariell beglaubigten Kaufvertrag für das Grundstück beauftragte er eine Timmendorfer Maklerin, die Immobilien an den Mann zu bringen – für einen Kaufpreis zwischen 70.000 und 150.000 Euro. Über 100 Interessenten leistete so bereits eine Vorauszahlung von 30.000 Euro. [mehr » ]



    Schäden durch Feuerwerk – wer zahlt für was?

    geschrieben am 1. Januar 2009

    In der letzten Nacht war es wieder soweit: Überall in Deutschland wurde das neue Jahr mit farbenfrohen Feuerwerken und lauter Knallerei begrüßt. Doch oft genug beginnt das Jahr für so manchen Immobilienbesitzer oder Mieter auch mit schlechten Nachrichten, denn fehlgeleitete Raketen oder gedankenlos weggeworfene Böller hinterlassen vielerorts Schäden .

    Doch welche Versicherung kommt für die Schäden auf, die Silvesterfeuerwerk und Knallerei an Bauwerk und Einrichtung anrichten?

    Wenn zum Beispiel eine Rakete Flecken an der Fassade hinterlässt oder es sogar zu einem Brand kommt, wird der Schaden durch die Wohngebäudeversicherung reguliert. Sie kommt zudem auch für Schäden an am Dach des Gebäudes auf.

    Werden durch Brand oder Löschwasser Einrichtungsgegenständen in Mitleidenschaft gezogen oder zerstört, ersetzt die Hausratversicherung den Schaden. Falls ein Partygast durch unsachgemäßen Umgang mit einem Feuerwerkskörper einen Schaden verursacht, kommt dessen private Haftpflicht dafür auf – falls weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegen.