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    Architekt kontra Abrissbirne

    geschrieben am 23. November 2008

    Selbst in Zeiten von Dynamik und Mobilität ist der Traum vom eigenen Heim für viele immer noch Ausdruck des höchsten Glücks. Damit die wohl größte Investition des Lebens nicht in einem Fiasko endet, sollte der Häuslebauer auf die Dienste eines Architekten bauen.

    Oft genug entwickelt sich für viele Bauherren der Hausbau zu einem nervenzehrenden Prozess voller Verzögerungen und Probleme, die sie meist weder vorhersehen noch überschauen können. Glücklich kann sich hier schätzen, wer auf die Dienste eines Architekten vertraut. Mit seiner Hilfe lässt sich nicht nur die Immobilie individuell planen, sondern auch der Bauprozess fachmännisch überwachen und Pfusch am Bau schon während des Hausbaus aufdecken – hinterher ist es meist zu spät und entstandene Schäden lassen sich oft nur mit einer kosten- und zeitintensiven Sanierung beheben.

    Damit der Architekt das zukünftige Zuhause optimal betreuen kann, sollte auf einen regional ansässigen Architekten gesetzt werden. Der hat nicht nur kurze Wege zum Objekt, sondern kennt auch die regionalen Gegebenheiten und Behörden. Auch die Suche nach einem geeigneten Baufachmann gestaltet sich dank kompetenter Portale wie Architektenweb inzwischen komfortabel.



    Advent, Advent – die Wohnung brennt …

    geschrieben am 13. November 2008

    Alle Jahre wieder kommt das Christenkind – und rund 17.000 Brände zur Weihnachtszeit. Laut einer Schätzung der deutschen Versicherungswirtschaft beläuft sich der daraus ermittelte Schaden auf rund 37 Millionen Euro jährlich. Hauptgrund hierfür ist meistens Unachtsamkeit. Doch auch kleinere Schäden entstehen während der Adventszeit – oft Bagatellschäden wie kaputtes Geschirr oder Flecken auf dem Teppich, trotzdem sind diese allemal ärgerlich und kostenintensiv.

    Wie kann man sich also davor schützen? Der Bund der Versicherten weist darauf hin, dass in verschiedenen Fällen diverse Versicherungen den richtigen Schutz bieten und im Normalfall den Schaden abdecken. Bei einem Küchenbrand zum Beispiel übernimmt die Hausratversicherung bis zu einer gewissen Versicherungssumme die Kosten.

    Ist man Eigentümer einer Immobilie, spielen in der Weihnachtszeit neben den oben genannten Eventualitäten noch weitere Punkte eine wichtige Rolle. Was passiert, wenn es draußen so kalt ist, dass Leitungsrohre zufrieren und eventuell platzen oder mir jemand einen vorzeitigen Silvesterkracher aufs Dach wirft und dieses dann beschädigt wird?

    In diesen Fällen hilft eine Wohngebäudeversicherung. Diese deckt je nach Art und Umfang den entstandenen Schaden ab und übernimmt entstandene Kosten. Wichtig hierbei ist, darauf zu achten, welches Versicherungspaket man als „Häuslebauer“ abschließt. Eine gute Wohngebäudeversicherung schützt in der Regel gegen Feuer, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser-Schäden, Sturm und Hagel, man kann sich aber auch separat gegen einzelne dieser Vorkommnisse versichern lassen.



    Streitereien bei Wohnungsübergabe

    geschrieben am 30. Oktober 2008

    Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter im Rahmen der Wohnungsübergabe bei Auszug sind de facto keine Seltenheit. Dabei gibt es eine klare Regelung über Form und Zustand der Wohnung. So ist der Mieter verpflichtet, die Wohnung besenrein zu übergeben. Außerdem muss er sämtliche seiner eigenen Möbel und etwaige Einrichtungsgegenstände entfernen, von ihm verursachte Schäden beseitigen, erforderliche Schönheitsreparaturen durchführen und sämtliche Schlüssel an den Vermieter zurückgeben.

    Mieter erfüllen vor dem Gesetz ihre Rückgabepflicht nicht, wenn Gegenstände zurückbleiben – etwa die Einbauküche oder der Einbauschrank im Badezimmer. Dies wird aber in der Regel im Übergabeprotokoll mit dem Vermieter geklärt. Für die Rückgabe an sich spielt es aber keine Rolle, in welchem Zustand sich die Wohnung befindet. So kann der Vermieter die Rücknahme nicht verweigern, nur weil der Mieter vereinbarte Schönheitsreparaturen nicht durchgeführt hat.

    Vermieter sind in so einem Fall auf Schadensersatzansprüche beschränkt. Häufige Streitigkeiten entstehen zum Beispiel darüber, ob Schäden im Parkett bereits vor Einzug vorhanden waren. Der Vermieter liegt dann in der Beweispflicht, dass die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu Beginn des Wohnverhältnisses übergeben wurde. Vermieter und Mieter sind also gut beraten, bei sämtlichen Übergaben ein sogenanntes Wohnungsübergabe-Protokoll aufzusetzen, dass von beiden Seiten unterschrieben wird.



    Wenn Einem das Wasser bis zum Halse steht

    geschrieben am 6. Oktober 2008

    In Zeiten von Sturm und Regen sind viele Hausbesitzer verunsichert: Wann kommt meine Wohngebäudeversicherung bei eventuellen Schäden durch Überflutung auf? Ein genauer Blick in bestehende Verträge ist notwendig, denn meistens sind Schäden durch Wasserfluten von der Straße nicht abgesichert.

    Laut Aussage des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind nur ein Fünftel aller Versicherungen für Einfamilienhäuser mit einer sogenannten erweiterten Elementarschadenversicherung gegen finanzielle Folgen von Unwetter ausgestattet, dabei wäre eine flächendeckende Abdeckung für 98% der deutschen Hausbesitzer allemal möglich und sinnvoll.

    In der Regel werden verbundene Wohngebäudeversicherungen seitens der Hausbesitzer abgeschlossen. Diese Pakete beinhalten die Risikoabsicherung bei Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke acht und Hagel. Seltenst werden diese jedoch über Einzelpolicen abgedeckt. Unentbehrlich sei es dabei, die Versicherungssumme automatisch an steigende Gebäudewerte anzugleichen, sonst könne die Versicherung bei einem Schadensfall eine Unterversicherung geltend machen und weniger als den jeweiligen Wiederbeschaffungswert zahlen.

    Elementarschäden haben sich mehr als verzehnfacht

    Doch die beste Wohngebäudepolice allein hilft eben nicht bei Überschwemmungen oder dergleichen. Dieses Recht ist der erweiterten Elementarschadensdeckung vorbehalten, die den Versicherer auch zur Kasse bittet, wenn einem das Wasser bis zum Halse steht, oder zu mindestens aus dem Kanalsystem in den Keller eindringt. Laut GDV werden derzeit etwa 50% der Überschwemmungssschäden durch Starkregen verursacht – in den letzten 40 Jahren hat sich die Zahl der Aufwendungen für Elementarschäden fast verzehnfacht auf mittlerweile knapp 142 Millionen Euro.

    Dabei sind die Kosten für eine Elementarschadensdeckung derzeit noch sehr überschaubar. Bereits für etwa 50 Euro kann man sich vor Überschwemmung und Wasserschäden schützen – ein Betrag der in Relation zu etwaigen Schäden äußerst aufwendbar erscheint. Ob sich der Preis jedoch noch lange auf diesem Niveau hält, bleibt abzuwarten, denn mittlerweile wird das Risiko für die Versicherung auf Grund der klimatisch veränderten Bedingungen schwerer kalkulierbar und die Beiträge könnten durchaus steigen. Wer also jetzt handelt, spart in Zukunft vielleicht eine Menge Geld.