geschrieben am 12. Januar 2011
Geprellte Anleger von „Schrottimmobilien“ können seit dem gestrigen Urteil des BGH gegen die Badenia auf Schadensersatz hoffen. Die Bausparkasse hatte nach Ansicht der Richter ihre Aufklärungspflicht verletzt, indem sie ihren Kunden die gesamte Höhe der Provisionszahlungen verschwieg.

Geprellte Anleger: Schadensersatz für Schrottimmobilien
Der verhandelte Sachverhalt reicht in die 1990er Jahre zurück, als sogenannte „Schrottimmobilien“ über freie Vermittler an tausende von Anlegern verkauft worden sind. Statt gesparter Steuern und garantierter Mieteinnahmen saßen die Anleger jedoch auf Immobilien fest, die kaum noch Mieter hatten und sich zunehmend als Verlustgeschäft entpuppten.
In den verhandelten Fällen übernahm die Badenia Bausparkasse die Finanzierung der Objekte per Bausparvertrag, verschwieg nach Ansicht der BGH aber die exakte Höhe der an die Vermittler gezahlten Vertriebsprovisions - und täuschte die Anleger somit arglistig. [mehr » ]
Von immobilo_mb
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geschrieben am 30. Juni 2010 mit 2 Kommentaren
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Bausparkasse Badenia zu einer Schadensersatzzahlung an eine Kundin verurteilt. Diese hatte bei der Bausparkasse einen Kredit für den Kauf einer Eigentumswohnung aufgenommen. Nach Auffassung der Richter war sie von der Vertriebsgesellschaft arglistig getäuscht worden, indem ihr Angaben über Provisionszahlungen nicht wahrheitsgetreu mitgeteilt wurden.

BGH: Badenia muss Schadensersatz zahlen
Wer eine hohe Provision vor dem Anleger gezielt versteckt, muss den Schaden ersetzen und akzeptieren, wenn eine Rückabwicklung des Geschäfts gefordert wird, da es sich in einem solchen Fall um vorsätzliche Täuschung handele. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hat die Bausparkasse Badenia eine Käuferin einer sogenannten Schrottimmobilie arglistig getäuscht. So befanden die Richter jetzt in einem Urteil, dass die Klägerin von der Karlsruher Bausparkasse nicht über die genauen Provisionen der zuständigen Vermittlerfirma Heinen & Biege informiert worden war. Die Bank sei deshalb verpflichtet, der Frau Schadensersatz zu zahlen. [mehr » ]
Von immobilo_marie
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geschrieben am 5. Mai 2010 mit 3 Kommentaren
Während einer Urlaubsreise wurde einem Paar aufgrund eines von der Hausverwaltung fälschlich gemeldeten Mieterwechsels der Strom abgestellt. Das Stromversorgungsunternehmen trifft keine Schuld, urteilte des Amtsgericht München. Stattdessen müssen die Hausverwalter für den Schaden aufkommen.
Ein Paar erlebte bei der Rückkehr aus ihrem elftägigen Italienurlaub ein böses Erwachen: Aus ihrem Kühl- und Gefrierschrank floss eine wenig appetitliche Brühe und beim Öffnen der Türen verbreitete sich ein unangenehmer Fäulnisgeruch. Die Ursache für die unerfreuliche Überraschung ließ sich schnell feststellen: In der gesamten Wohnung gab es keinen Strom. [mehr » ]
Von immobilo_marie
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