geschrieben am 6. Juli 2010
Teilweises Aufatmen bei Bauherren: Die drohenden radikalen Einschnitte bei den Fördermitteln für Solaranlagen sind vorerst vom Tisch. Zwar steht die Kürzung fest, jedoch wird sie in zwei Etappen in Kraft treten und bietet so eine Schonfrist über den Sommer hinaus.

Schonfrist: Kürzung der Solarstromförderung wird etappenweise durchgeführt
Nach wochenlangem Streit zwischen Bund und Ländern um die Förderung von Solarstrom hat der Vermittlungsausschuss jetzt einen Kompromiss gefunden worden. Die ursprünglich geplante Kürzung soll demnach zerstückelt werden und im Juli zunächst gemäßigter ausfallen als geplant. Das neue Modell sieht vor, die Kürzung in zwei Stufen um jeweils drei Prozentpunkte zu verringern. Erst zum 1. Oktober soll demnach die volle Höhe erreicht werden. Betroffen sind die Förderung von Dachanlagen, die zum 1. Juli um 13 Prozent sinken soll, die Förderung von Freiflächen (12 Prozent) sowie die für Konversionsflächen (8 Prozent). [mehr » ]
Von immobilo_marie
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geschrieben am 7. März 2010
Thüringer Gemeinde verkauft Schlaglöcher. Wenn die Not am größten ist, werden die Menschen bekanntermaßen erfinderisch. Besonders viel Erfahrung mit dem kreativen Lösen kniffliger Situationen hat man dabei in Ostdeutschland. Was liegt also Näher als die Schlaglöcher zu verkaufen, um die klammen Kassen der Gemeinde zu füllen? Sogar die BBC will eines. [Süddeutsche]
Wohnungsbau mit Holz. Der nachwachsende Rohstoff Holz gehört zu den ältesten Baumaterialien überhaupt - mit einer Tradition, die bis zu den Zeiten zurückreicht, als die Menschen noch mit der Keule auf Jagd gingen und Beeren sammelten. Nachdem das Holz im Wohnungsbau im großen und Ganzen – inbesondere beim Geschossbau – von Beton, Stahl und Glas abgelöst wurde, deutet sich nun ein Comeback an. Die IKEA-Fertighäuser könnten den Anfang machen. [FAZ] [mehr » ]
Von immobilo_mb
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geschrieben am 10. Januar 2009 mit einem Kommentar
Seit dem 1.Januar 2009 gelten neue Regelungen für neugebaute Photovoltaikanlagen. So müssen Betreiber demnach der Bundesnetzagentur den Standort und die Leistung ihrer Anlage melden. Nur wenn dies geschieht, ist der Netzbetreiber, an dem die Solaranlage angeschlossen wird, verpflichtet, den erzeugten Strom auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu vergüten, vorher nicht. Anlagen, die vor dem 1.1.2009 in Betrieb genommen wurden, fallen nicht in diese Meldepflicht. Weitere Informationen und ein entsprechendes Formular finden Betreiber auf der Homepage der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de).
Grund für die Einführung der Meldepflicht ist die Ermittlung der Vergütungssätze für Ökostrom. Dieser ist einer jährlichen Degression unterworfen. Das bedeutet, dass je später eine Anlage in Betrieb genommen wird desto geringer wird der Vergütungssatz. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurz, erklärt: „je stärker der Zubau von Photovoltaikanlagen ist, desto geringer ist der Vergütungssatz für im Folgejahr in Betrieb gehende Anlagen.“ Die Degressions- und Vergütungssätze werden jährlich von der BNetzA ermittelt und zum 31. Oktober im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Von rdhead
in Geld / Finanzierung, Ratgeber
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