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    Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nur einmal möglich

    geschrieben am 8. Oktober 2010

    Ehepaare können Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen nur für eine Wohnung in Anspruch nehmen, wie der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden hat. Dem Urteil vorausgegangen war ein Streitfall, bei dem ein Ehepaar Einfamilienhäuser an verschiedenen Orten bewohnten, für beide Wohnungen aber Steuerermäßigungen beantragten.

    Steueremäßigung für Handwerker gilt bei Ehegatten nur für einen Wohnsitz

    Steueremäßigung für Handwerker gilt bei Ehegatten nur für einen Wohnsitz

    Manchmal ist es im Alltag, sei es aus beruflichen oder privaten Gründen, auch für Eheleute nicht möglich, im selben Ort zu wohnen. Dementsprechend können für jeden Wohnsitz Handwerkerkosten für Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen anfallen. Leben zusammen veranlagte Eheleute nun in mehreren Wohnungen, können sie Steuerermäßigungen in der Einkommenssteuererklärung jedoch nur für eine Wohnung beantragen. [mehr » ]



    Der Preis ist hoch: Immobilien-News und Themen KW 31-2010

    geschrieben am 8. August 2010 mit 2 Kommentaren

    Stromkunden werden Preissenkungen vorenthalten. Stromkonzerne kassieren zu viel von deutschen Verbrauchern. So erhalten sie in diesem Jahr wohl eine Milliarde zusätzlich, nachdem sie Preissenkungen im Großhandel nicht an die Kunden weitergegeben haben. Zur gleichen Zeit protestieren die Konzerne jedoch gegen die Brennelementesteuer der Regierung. [Focus]

    Mit strengeren Vorgaben will China gegen Immobilienblase vorgehen. China versucht die Immobilienblase im Land platzen zu lassen und verschärft seinen Kampf gegen Immobilienspekulanten, indem es seine Banken einem Stresstest unterzieht. Diese sollen dann prüfen, ob sie mit stark fallenden Immobilienpreisen in einigen Städten zurechtkommen. [Welt]

    Haus kann von Ehegatten steuersparend verschenkt werden.Seit Anfang 2009 werden Grundstücke und Immobilien bei der Berechnung der Erbschaftsteuer mit ihrem tatsächlichen, zu diesem Zeitpunkt in der Regel teureren Marktwert erfasst. Ehe- und eingetragene Lebenspartner sind davon allerdings nicht betroffen und können sich unabhängig vom Preis Haus oder Wohnung steuerfrei schenken.[FTD]

    NRW: Baugrundstücke in Düsseldorf am teuersten.Die Landeshauptstadt Düsseldorf bleibt laut einer Studie bezüglich des Baulands in Nordrhein-Westfalen für Bauherren das mit Abstand teuerste Pflaster des Landes. Hier müssen Grundstückskäufer teilweise über zehn Mal mehr für bebaubares Gebiet bezahlen als auf dem Land. [Haufe]

    Expo Real in München: Viele Aussteller zur Immobilienmesse erwartet. Auf der Münchner Gewerbeimmobilienmesse Expo Real werden sich in diesem Herbst wie im Vorjahr 1600 Unternehmen präsentieren; damit soll mindestens das gleiche Ausstellerniveau wie 2009 erreicht werden. Die Veranstalter sind optimistisch und rechnen besonders aus Frankreich mit einer hohen Beteiligung bei der diesjährigen Messe. [Welt]



    Immobilien: Wo 2009 Steuergelder verschwendet wurden

    geschrieben am 29. März 2010 mit 2 Kommentaren

    Der Bund der Steuerzahler wird seine Arbeit nie verlieren: Auch 2009 wurde wieder öffentliches Geld für zweifelhafte Immobilienprojekte ausgegeben - und im Schwarzbuch moniert.

    Das "Schwarzbuch Steuerzahler" listet die Verschwendung von Steuergeldern auf.

    Das "Schwarzbuch Steuerzahler" listet die Verschwendung von Steuergeldern auf.

    Das System der Zahlungspflicht von Bürgern an den Staat zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs in Form von Steuern existiert zwar schon seit der Zeit der alten Römer, mindestens genauso alt sind aber auch die Klagen über die Abgabe - und deren sorglose Verschwendung.

    Die größten Fehlplanungen, Kostenexplosionen sowie teure Investitionsfehler hat der Bund der Steuerzahler auch im vergangenen Jahr in seinem „Schwarzbuch“ veröffentlicht. Da werden Türme errichtet, U-Bahnen gebaut und Spaßbäder renoviert, die den Bürger Unmengen an Steuergeldern kosten und schlussendlich nicht einmal ihren vorgesehenen Zweck erfüllen.

    Die zehn unsinnigsten und teuersten öffentlichen Verschwendungen bei Bau und Renovierung von Gebäuden, Anlagen und ähnlichem, an denen sich der Steuerzahler eigentlich hätte erfreuen sollen, finden sich hier. [mehr » ]



    Das ändert sich 2010

    geschrieben am 30. Dezember 2009

    Neues Jahr, neues Glück: Wenn die Sektkorken knallen und die Rakten fliegen, treten Neuregelungen in Kraft oder sind zu Erwarten. Im Folgenden eine kleine Zusammenfassung einiger wichtiger Änderungen.

    Abfall- und Abwassergebühren. Im Koalitionsvertrag ist es bereits ankündigt und falls daran unerwarteterweise keine weiteren Änderungen mehr vorgenommen werden, wird es teuer. Die Preise für Abfall und Abwasser könnten Experten zufolge um 12 bis 20 Prozent ansteigen. Grund dafür ist die Mehrwertsteuer, die dann auch von den kommunalen Versorgungsbetrieben gezahlt werden soll.

    Energieausweise bei Immobilien sind in Deutschland bereits Pflicht. Doch diese Restriktionen werden im kommenden Jahr noch erweitert und verschärft. Demnach muss der Energieverbrauch direkt in der Wohnungsannonce ausgewiesen werden. Das Informationsrecht wird so zur Informationspflicht. [mehr » ]



    Wohn-Riester: Kaum Glückwünsche zum Einjährigen

    geschrieben am 10. September 2009

    Knapp ein Jahr nach dem Start hat sich die Riester-geförderte Wohnimmobilienfinanzierung noch nicht zu einem Erfolgsmodell entwickelt – trotz staatlicher Zuschüsse. Die Gründe für das ausbleibende Kundeninteresse sind vielschichtig.

    Gerade mal fünf von hundert Immobilienkäufern fragen beim Erstgespräch mit ihrem Berater von sich aus nach Wohn-Riester-Produkten, wie eine Umfrage des Immobilien- und Finanzierungsvermittlers PlanetHome unter Kreditinstituten und Baugeldvermittlern ergab. Und auch wenn die Berater auf das Thema „Wohn-Riester“ zu sprechen kommen, sind nur wenige Kunden an dieser Art der Förderung interessiert – wegen der nachgelagerten Besteuerung, wie Dr. Bernd Klosterkemper von Planethome erklärt. Selbst die sofort wirksam werdenden steuerlichen Vorteile würden nur wenige überzeugen, da die Einbindung eines Steuerberates das komplette Prozedere zu kompliziert macht. [mehr » ]



    Die Top 10 der Verschwendung von Steuergeldern für Immobilienprojekte in 2008

    geschrieben am 15. Januar 2009
    Das Schwarzbuch listet Steuergeldverschwendungen auf

    Das Schwarzbuch listet verschwendete Steuergelder auf

    Jahr für Jahr geben Bund, Länder und Gemeinden Steuergelder in Milliardenhöhe für Investitionen aus. Dabei ist nicht jede Anlage ein Glücksgriff. Der Bund der Steuerzahler listet alljährlich in seinem „Schwarzbuch“ die schlimmste Fälle von Verschwendung öffentlicher Gelder auf. Wir haben eine Übersicht mit den teuersten Fehlgriffen bei Immobilieninvestitionen erstellt.

    Platz 10: Verwaltungsumzug in Chemnitz. Verschwendung: Rund 3 Mio. €
    Die Stadtverwaltung Chemnitz wollte in die City ziehen, um Handel und Innenstadt zu stärken. Doch anstatt kostengünstig zwei leer stehende Bürogebäude zu nutzen, ließ die Stadtverwaltung Chemnitz einen Neubau errichten. Pro Jahr entstehen nun Mehrkosten von 142.000 Euro, insgesamt werden knapp 3 Millionen Euro fällig.

    Platz 9: Darmstadtium: 3,1 Mio. € + x
    Das insgesamt mit knapp 80 Millionen Euro Baukosten eh schon recht teure Kongress- und Wissenschaftszentrum ist für die Stadt ein Zuschussgeschäft. Für den überdimensionierten Bau werden Jahr für Jahr rund 3,1 Millionen Euro für den Betrieb benötigt.

    Platz 8: Bewegungsbad Bad Schussenried: 3,1 Mio. €
    Das 1996 fertiggestellte und 3,36 Millionen Euro teure Bewegungsbad wurde nie offiziell eröffnet, weil der Hauptmieter, eine Rheumaklinik, schließen musste. Nachdem jahrelang kein Nachmieter gefunden werden konnte, wurde der Bau nun für 226.000 Euro versteigert.

    Platz 7: Rathausneubau Freudenberg: 4,4 Mio. €
    Die Kosten des Neubaus stiegen von 4,6 auf knapp 9 Millionen, da diverse Kosten nicht eingerechnet wurden. Zwar zahlt ein privater Investor die Baukosten, die Stadt muss diese aber monatlich in Form von 27.000 Euro Miete zurückzahlen.

    Platz 6: Maritimes Sicherheitszentrum im Cux-Hafen-Haus: 4,6 Mio. €
    Das Maritime Sicherheitszentrum Cuxhaven sollte in das sogenannten „Cux-Hafen-Haus“ einziehen. Nach dem Erwerb und jahrelanger Sanierung wurde jedoch festgestellt, dass die Immobilie aus „wirtschaftlichen und funktionalen Gründen“ nicht geeignet sei.

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    Immobilien und die Abgeltungssteuer – was ist zu beachten?

    geschrieben am 15. Dezember 2008

    Nicht mal mehr drei Wochen und dann kommt sie: die Abgeltungssteuer. Doch obwohl diese Steuer auf viele Menschen Einfluss haben wird, wissen die wenigsten Bundesbürger, inwieweit sie von der neuen Abgabe betroffen sind. Wichtig ist: bei Immobilien ändert sich trotz der Abgeltungssteuer kaum etwas. Während Immobilienbesitzer nicht von der Steuer betroffen sind, trifft es die Bausparer und deren Zinserträge, die unter die Abgeltungssteuer fallen.

    25 Prozent für Vater Staat

    So greift die Steuer bei Erträgen aus Zinsen, Aktien und Investmentfonds mit rund 25 Prozent, plus Soli-Zuschlag und einer eventuellen Kirchensteuer sind es ca. 28 Prozent, die beim Fiskus bleiben. Wer aber am Ende des laufenden Jahres noch Geld anlegt und diese Anlage mindestens 1 Jahr unberührt im Depot liegen lässt, kann noch einmal die Steuerfreiheit ausnutzen. Alles was nach dem 31.12.2008 angelegt und gekauft wird fällt unter die Abgeltungssteuer.

    Immobilien nicht betroffen

    Immobilienbesitzer, die ihr Haus oder eine Wohnung selbst nutzen, sind von der Steuer überhaupt nicht betroffen – selbst wenn sie die Immobilie verkaufen und einen Gewinn mitnehmen. Wenn man seit dem Kauf oder dem Bau oder im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren ständig die Immobilie bewohnt hat, bleibt diese beim Verkauf steuerfrei. Nur wenn dies nicht der Fall ist, dann muss ein möglicher Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz bemessen werden, wenn nicht schon seit dem Kauf 10 Jahre vergangen sind.

    Auch bei vermieteten Häusern oder Wohnungen ändert sich durch die Abgeltungssteuer wenig, denn Mieteinnahmen bleiben weiterhin steuerpflichtig. Hier gilt auch die oben erwähnte 10 jährige Spekulationsfrist. Wer danach verkauft, der kann seinen Gewinn komplett behalten, ansonsten fällt wieder der persönliche Steuersatz an.