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    Grundsteinlegung für erstes Ikea-Fertighaus: Wird Bloklok zum Ladenhüter?

    geschrieben am 5. April 2011

    Ikea gibt nicht auf: Das erste Ikea- Fertighaus „Boklok“ wird gebaut. Nach einem Vorlauf mit diversen Schwierigkeiten folgt nun in Wiesbaden der erste Spatenstich. Das Projekt bleibt dennoch umstritten.

    Doch noch Grundsteinlegung für Ikea-Fertighaus.

    Doch noch Grundsteinlegung für Ikea-Fertighaus.

    Der geplante Super-Coup des schwedischen Einrichtungshaus Ikea lies lange auf sich warten. Vor etwa einem Jahr begann mit großer Resonanz der Verkauf von Immobilien des Wohnkonzeptes „Boklok“. Zum Konzept gehören Mehrfamilien- sowie Reihenhäuser, die nach skandinavischem Vorbild aus Holz gefertigt sind. Das Interesse der Kunden nach Besichtigung von Musterhäusern war anfangs so groß, dass überlegt wurde, das Los über den Kaufzuschlag entscheiden zu lassen. Im Wiesbadener Stadtteil Auringen erfolgt nun in wenigen Tagen die Grundsteinlegung für das erste „Boklok“- Reihenhaus, sieben weitere sollen hier, nochmals acht in Offenbach folgen. Allerdings sind noch nicht alle der Häuser verkauft, wie eine Unternehmenssprecherin von Ikea bestätigt. [mehr » ]



    Kritik am IKEA Fertighaus: BoKlok und Bien Zenker beziehen Stellung

    geschrieben am 11. Mai 2010 mit einem Kommentar

    Das könnte eine Fortsetzungsgeschichte geben: Nur wenige Tage, nachdem die Stiftung Warentest Knebelklauseln im Kaufvertrag und baulichen Mängel am IKEA-Fertighaus bemängelt hat, bestreiten die Hersteller die Vorwürfe. Die Kritik beruhe demnach hauptsächlich auf Beschreibungen, die sich noch gar nicht auf den neusten Stand befunden hatten.

    Streit ums Fertighaus: Bien-Zenker weißt die Vorwürfe der Tester zurück.

    Streit ums Fertighaus: Bien-Zenker weist die Vorwürfe der Tester zurück. Foto: boklok.com

    Nachdem die Verbraucherschutzorganisation Stiftung Warentest das BoKlok-Musterhaus und den dazu gehörigen Kaufvertrag der schwedischen Möbelkette IKEA vor wenigen Tagen sorgfältig geprüft und dabei den Kunden erheblich benachteiligende Klauseln sowie Mängel am Gebäude gefunden hatte, hat BoKlok zu den Vorwürfen Stellung bezogen.

    Bereits kurz nach der Veröffentlichung der Ergebnisse des Verbrauchertests hatte das Unternehmen sich vorsichtig dazu geäußert: Die Argumente der Stiftung würden ernst genommen, seien aber nicht komplett nachzuvollziehen, außerdem kündigte man eine genauere Untersuchung der Kritikpunkte an. [mehr » ]



    Kritik an BoKlok: Stiftung Warentest beanstandet Knebelklauseln und Baumängel beim IKEA Fertighaus

    geschrieben am 10. Mai 2010 mit einem Kommentar

    Die Verbraucherschutzorganisation Stiftung Warentest hat das Aufsehen erregende Fertighaus von IKEA nach Eröffnung der ersten Musterhäuser genauer unter die Lupe genommen und Erschreckendes festgestellt: Der Kaufvertrag enthalte Knebelklauseln, das Gebäude sogar erhebliche Mängel. Der Möbelriese kann die Beanstandungen nicht nachvollziehen, verspricht aber eine Prüfung.

    Boklok Wohnungen- und Fertighäuser: Stiftung Warentest findet Mängel. Foto: boklok.com

    Boklok Wohnungen- und Fertighäuser: Stiftung Warentest findet Mängel. Foto: boklok.com

    Der schwedische Wohntraum: günstige Häuser in hochwertiger Qualität mit geschickt geschnittenen Grundrissen. Eröffnete der Möbelhersteller IKEA erst vor drei Wochen das erste Musterhaus seines nach eigenen Angaben „bahnbrechenden Wohnungsbaukonzepts“ BoKlok, das es in Zukunft Tausenden ermöglichen soll, „ein ansprechendes, komfortables Eigenheim zu erwerben“, melden sich nun ernst zu nehmende Kritiker zu Wort.
    [mehr » ]



    Die Miete richtig mindern

    geschrieben am 20. Januar 2009 mit einem Kommentar

    Diesem Thema hat sich die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift Finanztest von Stiftung Warentest angenommen und zeigt auf, wie man als Mieter einer Wohnung mit ein paar einfachen Hilfsmitteln Mängel in der eigenen Wohnung als Mietminderung vor dem Vermieter rechtfertigen kann.

    Als Mieter müssen Mängel in der Wohnung nicht per „Antrag“ dem Vermieter angezeigt werden. So ist die kalte Heizung oder der Schimmelbefall schon von Gesetzes wegen ein Grund für eine Mietminderung. Selbst Baulärm in der Nachbarschaft kann zu einer Mietkürzung führen. [mehr » ]