Tauwetter: wer für Dachlawinen haftet
geschrieben am 25. Januar 2010 mit einem KommentarNachdem Väterchen Frost in den vergangenen Wochen ganz Deutschland in seinen Fängen hatte und angesichts ausfallender Züge gar von „sibirischen Temperaturen“ die Rede war, können sich Teile der Republik inzwischen wieder über Plusgrade freuen. Allerdings erhöhen Regenfälle das Gewicht der Schneemassen auf den Dächern und bringen gefährliche Dachlawinen ins Rutschen. Womit Hausbesitzer bei steigenden Temperaturen rechnen müssen und wie die Haftungssituation für Hausbesitzer aussieht, erläutert die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Eis und Schnee: Gefährliche Kombination auf dem Dach
Wer grundsätzlich für Schäden haftet
Werden Passanten durch herabfallende Schnee- oder Eisklumpen verletzt, ist der Hauseigentümer in der Pflicht: Er muss für Sachschäden und Personenschäden haften, sofern er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Im Einzelfall kann aber auch der Mieter des Gebäudes zur Verantwortung gezogen werden, wenn die Verkehrssicherungspflicht im Mietvertrag auf ihn übertragen wurde. In Gebieten, die erfahrungsgemäß von stärkerem Schneefall betroffen sind und in denen gewohnheitsmäßig mit Dachlawinen zu rechnen ist, können dabei bestimmte Sicherheitsmaßnahmen vorgeschrieben sein.
Für Hausbesitzer bedeutet dies, Schneefanggitter oder Schneestopper am Dach anbringen zu lassen. Dies empfiehlt sich vor allem bei Häusern mit stärkerer Dachneigung. „Besteht die akute Gefahr, dass eine Dachlawine über einer öffentlichen Straße abgeht, sollte der Hausbesitzer Warnschilder und Stangen an der Hausfassade aufstellen, um den Gehweg freizuhalten“, [mehr » ]





