Garten-Knigge: So klappts mit dem Nachbarn
geschrieben am 17. April 2010 mit 2 KommentarenNach dem langen Winter werden alle Anzeichen der wärmeren Jahreszeit begeistert begrüßt: Vielleicht reicht der Sonnenschein bereits, um doch schon mal den Grill anzuwerfen…? Was den einen Gartenbesitzer freut, ist allerdings des anderen Leid: Angesichts dichter Rauchschwaden von Nachbars Grill, begeisterten Kindern beim ersten Fußballspiel im Freien und dem Rattern des Rasenmähers, der auch schon Frühlingsluft schnuppern soll, wünscht sich so mancher den (ruhigen) Winter zurück. Für einen harmonischen Start in den Frühling lohnt es sich daher, den kleinen Garten-Knigge der D.A.S. Rechtsschutzversicherung mit aktuellen Infos über Grillen, Rasenmähen und Kinderlärm zu beachten.
In der warmen Jahreszeit, wenn das Leben mehr im Garten oder auf der Terrasse als im Wohnzimmer stattfindet, sind in der Nachbarschaft vermehrt Rücksichtnahme und Toleranz gefordert. Besonders beim Grillen kommt es häufig zum Streit, denn Würstchenduft und Rauchschwaden machen am Gartenzaun nicht Halt. „Ein gesetzliches Verbot gegen Grillen gibt es nicht. Die Grundregel lautet: Solange es die Gemeinschafts- bzw. Hausordnung nicht verbietet, steht dem gelegentlichen Brutzeln von Würstchen nichts im Wege. Allerdings ist jeder verpflichtet, darauf zu achten, dass dabei nicht zu viel Qualm entsteht und dieser nicht in Nachbars Wohnung zieht“, so die D.A.S. Juristin Anne Kronzucker. [mehr » ]





