geschrieben am 11. März 2010
Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Mieter gestärkt. In einem Urteil haben die Richter die Gültigkeit der 10%igen Toleranzschwelle für die Angabe der Wohnfläche bestätigt, auch wenn diese mit einem relativierenden „ca.“ ergänzt wird. Dies führe nicht zu einer Erhöhung der Toleranz, es gelte die im Vertrag notierte Zahl. Betroffene Mieter können Geld von ihrem Vermieter zurückfordern.

Wer zum Zollstock greift, kann unter Umständen die Miete mindern.
Das Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern ist zwar nicht so schlecht, wie man manchmal denken könnte, aber dennoch oft genug eine Geschichte voller Missverständnisse. So kommen z.B. Mieter aus dem Staunen nicht heraus, wenn die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche anscheinend nach dem Prinzip „Pi mal Daumen“ ermittelt wurde und zusätzlich noch mit einem unschuldigen „ca.“ ergänzt ist.
Damit dies nicht zum Nachteil des Mieters gereicht und die tatsächliche Wohnfläche deutlich unter der im Mietvertrag angegebenen liegt, hat das BGH in seiner bisherigen Rechtsprechung eine Toleranzschwelle von 10 Prozent festgelegt. Eine im Mietvertrag mit 100 m² Wohnfläche angegebene Wohnung darf also nicht kleiner als 90 m² sein, sonst kann der Mieter die Miete mindern oder fristlos kündigen. [mehr » ]
Von immobilo_mb
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geschrieben am 9. März 2010 mit einem Kommentar
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Lockerung des Schornsteinfegermonopols bestätigt – indem sie die Beschwerde mehrerer Handwerker und Betriebe gar nicht erst zur Entscheidung zugelassen hat. Die Ofenreiniger müssen sich jetzt endgültig auf mehr Wettbewerb einstellen.

Schornsteinfeger bekommen Konkurrenz - endgültig.
Es gibt Dinge, die waren schon immer so und ändern sich scheinbar nie. Geheimlogen bestimmen den Lauf der Welt, die englische Fussball-Nationalmannschaft kann kein Elfmeterschießen gewinnen und die Schornsteinfeger haben ihr Monopol. Und während Ersteres nie bewiesen wurde und Zweiteres wohl noch lange anhält, ist Letzteres seit einiger Zeit arg ins Wanken geraten.
2003 strengte die EU wegen der starren Regeln im Schornsteinfegergewerbe ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland an, das 2008 endgültig in einem „Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens“ mündete. [mehr » ]
Von immobilo_mb
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geschrieben am 18. Februar 2010
In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe beschlossen, dass das Recht auf eine Beseitigung von Mängeln in Mietwohnungen auch nach mehreren Jahren nicht verfällt. Vermieter sind somit verpflichtet, den Wohnraum in anstandslosem Zustand zu halten.
Die Richter des BGH haben entschieden, dass Mängel an einer Mietwohnung vom Vermieter behoben werden müssen, auch wenn sie schon seit längerem bestehen. Sobald der Mangel jeden Tag zu spüren sei, würde der Anspruch auf eine Verbesserung immer wieder neu entstehen.
Das Gericht folgt der Meinung, ein Vermieter sei „dauerverpflichtet“, seine Wohnungen in einem „gebrauchstauglichen Zustand“ zu halten. Zuvor war der Anspruch auf eine Beseitigung der Mängel nach drei Jahren verfallen. [mehr » ]
Von immobilo_marie
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geschrieben am 12. Februar 2010
Jeden Tag neue Nachbarn – was sich nach einem abgestandenen Witz über Alzheimerpatienten anhört, ist für eine Eigentümergemeinschaft in Berlin die Realität. Einer der Miteigentümer hatte seine Wohnung an Touristen und Gäste vermietet. Die Eigentümergemeinschaft wollte ihm das untersagen – zu Unrecht, wie der BGH nun entschied.
Ständig neue Nachbarn in einer Wohnanlage sind nicht gerade die Idealvorstellung einer harmonischen Hausgemeinschaft. Wenn es sich bei den Gästen zudem um Touristen handelt, die nun nicht gerade für viel Rücksicht auf Einheimische bekannt sind, kann es das Zusammenleben der Parteien zusätzlich belasten. Dennoch dürfen Eigentümer ihre Wohnung an Feriengäste und Touristen vermieten, wie der BGH in Karlsruhe urteilte. [mehr » ]
Von immobilo_mb
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geschrieben am 11. Februar 2010
Mieter haben einen grundsätzlichen Anspruch auf eine ausreichende Stromversorgung ihrer Wohnung, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied. Zumindest der gleichzeitige Betrieb eines Großgerätes und mehrerer Haushaltsgeräte muss vom Vermieter sichergestellt werden.

Waschmaschine geht nicht, weil schon der Fernseher läuft: Mieter haben Anspruch auf ausreichende Stromversorgung
Man mag es sich gar nicht vorstellen: Die Wäsche wieder per Hand schrubben oder Berge von Tellern und Besteck auf traditionelle Weise abwaschen. Man könnte in der Zeit gar nicht mehr seinen Facebook-Status ändern!
Nicht umsonst wurden all die elektischen Haushaltshelfer erfunden, die uns lästige Haushaltsaufgaben abnehmen – also möchte man sie auch betreiben können, und das möglichst gleichzeitig und nicht hintereinander. Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung den Anspruch von Mietern bekräftigt, mindestens ein Großgerät und mehrere kleinere Haushaltsgeräte gleichzeitig betreiben zu dürfen. [mehr » ]
Von immobilo_mb
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geschrieben am 3. Februar 2010
Gute Nachrichten für Wasserverbraucher kommen aus Karlsruhe. Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat in einem Grundsatzurteil die Senkung von Wasserpreisen durch Kartellbehörden genehmigt. Private Wasserversorger müssen nun mit scharfen Kontrollen rechnen.

Tropfender Wasserhahn: Künftig nicht mehr so teuer?
Kunden privater Wasserversorger dürfen nach einem Grundsatzurteil des BGH auf günstigere Preise für Trinkwasser hoffen. Die Karlsruher Richter hatten entschieden, dass von staatlicher Seite angeordnete Wasserpreissenkungen rechtmäßig sind.
Im Vorfeld des Verfahrens hatte das Hessische Wirtschaftministerium die Energie- und Wassergesellschaft Enwag in Wetzlar gezwungen, die nach Auffassung der Behörde überhöhten Preise für Wasser um 29 Prozent zu senken. Bereits eine Beschwerde des Wasserversorgers vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main war erfolglos. Die mehrheitlich der Stadt Wetzlar gehörende Enwag hatte argumentiert, dass die Wasserverteilung am Rande eines Mittelgebirges besonders aufwendig und kostenintensiv wäre. [mehr » ]
Von immobilo_mb
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geschrieben am 28. Januar 2010 mit einem Kommentar
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karsruhe hat die Rechte von Wohnungseigentümern gestärkt. Vermieter dürfen ihren Mietern nun auch wegen Eigenbedarf für entfernte Verwandte wie Nichten oder Neffen kündigen. Die Vermieterlobby kann sich freuen, der Mieterbund ist wenig begeistert.

BGH: Eigenbedarfskündigung auch für Nichten möglich.
Im verhandelten Fall war eine 85-jährige Wohnungseigentümerin in eine Seniorenresidenz umgezogen und hatte ihre Wohnung in Baden-Baden ab September 2004 an die Beklagte vermietet. Nach wenigen Jahren übertrug die kinderlose Seniorin das Wohneigentum in vorweggenommener Erbfolge auf die Tochter ihrer Schwester, die sich wiederum verpflichtete, im Haushalt zu helfen und die häusliche Grundpflege der älteren Dame zu übernehmen. Die ersten Klagen der Vermieter wegen Eigenbedarfs blieben allerdings sowohl vor dem Amtsgericht als auch in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Baden-Baden ohne Erfolg. [mehr » ]
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geschrieben am 22. Januar 2010 mit einem Kommentar
Vermieter dürfen ihren Mietern keine Farbvorgaben für die Gestaltung der Wohnung machen. Das gilt auch für den Anstrich von Türen und Fensternrahmen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden hat. Entsprechende Mietvertragsklauseln gelten maximal für die Wohnungsrückgabe.

Die Farben sind frei - wer kann sie verbieten? Der Vermieter jedenfalls nicht.
Schönheitsreparaturen und Renovierung von Mietwohnungen sind seit Langem ein leidiges Thema mit vielen Missverständnissen und Unklarheiten. Der Bundesgerichtshof hat nun erneut die Rechte der Mieter bei Gestaltung ihrer Wohnung gestärkt und für Licht im Dunkel gesorgt. In einem Urteil stellte der BGH klar, dass Klauseln, die dem Mieter vorschreiben, Türen und Fenster in einer bestimmten Farbe zu streichen, ungültig sind und dazu führen, dass der Mieter gar keine Schönheitsreparaturen durchführen muss.
Im verhandelten Fall gab eine Klausel vor, dass „bei der Ausführung von Schönheitsreparaturen die Türblätter, Türrahmen, Fensterflügel und Fensterrahmen … nur weiß zu lackieren … sind.“ [mehr » ]
Von immobilo_mb
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geschrieben am 21. Januar 2010 mit einem Kommentar
Die Laute eines im Garten spielenden autistischen Kindes sind kein Sachmangel an einer Eigentumswohnung. Das entschied das Landgericht Münster, nachdem der Käufer einer benachbarten Wohnung auf Schadensersatz geklagt hat.
Streitigkeiten zwischen Nachbarn gibt es wohl schon, seitdem der Mensch sesshaft geworden ist. Seitdem zankt man sich um die Höhe von Zäunen, Bäume, Einfahrten und hundert andere Dinge. Nicht selten geht es dabei auch um Geräusche und Ruhestörung – sofern es sich dabei tatsächlich um eine handelt. Einen besonders denkwürdigen Fall von unerwünschten Geräuschen musste das Landgericht Münster verhandeln. [mehr » ]
Von immobilo_mb
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