geschrieben am 16. August 2011
Vereinbarungen zur Verlängerung der Betriebskostenabrechnung über einen Zeitraum von 12 Monaten hinaus sind nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zulässig, solange sie sowohl dem Vermieter als auch dem Mieter keine schwerwiegenden Nachteile einbringen. Wenn also die Vereinbarung den gleichen Zweck verfolgt, sind abweichende Vereinbarungen nach dem BGH auch rechtens.

Urteil des BGH zur Verlängerung der Btriebskostenabrechnung über einen Zeitraum von 12 Monaten. Foto: Thorben Wengert / pixelio.de
Der Abrechnungszeitraum für die Betriebskostenabrechnung darf einmalig über den gesetztlich vorgeschriebenen Zeitraum von 12 Monaten verlängert werden, jedoch nur, wenn die Vereinbarung einen Vorteil sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter impliziert. Dies Urteilte der Bundesgerichtshof (BHG). Ins Rollen wurde der geschilderte Sachverhalt durch den Mieter einer Wohnung gebracht, der sich mit dem Testamentvollstrecker des Vermieters über die Nachzahlung von Betriebskosten auseinandergesetzt hat, nachdem der Vermieter im Jahr 2009 verstorben war.
Einen Monat vor dem Tod des Vermieters erteilte der damalige Testamentvollstrecker und Betreuer dem Mieter der Wohnung eine Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum vom 01.06.2007 bis 31.12.2008, da der Betreuer zuvor mit dem Mieter eine einmalige Verlängerung des Abrechnungszeitraums von 12 auf 19 Monate vereinbart hatte. Grund für diese Verlängerung war die erst dadurch möglich gewordene Umstellung auf eine kalenderjährliche Abrechnung. [mehr » ]
Von immobilo_theresa
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geschrieben am 12. April 2011
Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt das Recht der Fernwärmekunden und fordert eine transparente Darstellung der Kosten. Aus den Lieferverträgen der Energieversorger muss deutlich werden, warum Mieter und Wohnungsunternehmen höhere Energiekosten zahlen sollen.

Fernwärme: BGH stärkt Rechte der Verbraucher. Foto: Markus Kräft /pixelio.de
Fernwärmekunden können sich nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs gegen undurchsichtige Preiserhöhungen wehren. Der BGH hatte am vergangenen Mittwoch in Karlsruhe entschieden, dass Fernwärmekunden das Recht besitzen, „offensichtliche“ Abrechnungsfehler zu verweigern und Preisanpassungsklauseln nicht zu akzeptieren. Beanstandet wurde zudem eine Koppelung der Preisanpassung bei Fernwärme an die Ölpreisentwicklung. [mehr » ]
Von immobilo_luisa
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geschrieben am 3. März 2011
Für Mieterhöhungen im Zuge einer Sanierung ist es zukünftig entscheidend, dass die Maßnahme tatsächlich durchgeführt wurde. Eine vorherige Ankündigung ist nicht nötig, wie der Bundesgericht jüngst entschied. Der Mieterbund kritisiert das Urteil.

Fahrstuhl eingebaut: Vermieter kann trotz fehlender Ankündigung Miete erhöhen. Michael Bührke / pixelio.de
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied heute über einen Rechtsstreit zwischen Vermieter und Mieter bezüglich einer Modernisierungsmaßnahme. Die Sachlage ist weit komplizierter, als man annehmen könnte, denn offensichtlich kommt es nicht mehr darauf an, ob die Maßnahme angekündigt wurde oder nicht.
Ein Vermieter stritt in Berlin mit seiner 86-jährigen Mieterin um eine Mieterhöhung, die er aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen erhoben hatte. Der Kläger wollte in seiner Immobilie einen Fahrstuhl einbauen lassen und hatte seine Mieter darüber auch informiert. Die beklagte Mieterin legte daraufhin Widerspruch gegen die Modernisierung ein, woraufhin der Vermieter von der Modernisierungsankündigung zurücktrat. [mehr » ]
Von immobilo_silke
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geschrieben am 20. Januar 2011
Mieter, die Nebenkostenrückzahlung erhalten haben, sollten sich nicht zu früh freuen. Der Vermieter darf die Abrechnung innerhalb eines Jahres korrigieren und eventuelle Gutschriften zurückfordern. Das stellte der Bundesgerichtshof in einem Urteil klar.

Vermieter dürfen Nebenkostenabrechnung nachträglich korrigieren. Foto: knipseline / pixelio.de
Vermieter dürfen die Betriebs- und Heizkostenabrechnung innerhalb der einjährigen Abrechnungsfrist korrigieren, auch wenn dies zum Nachteil des Mieters ist. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.01.2011 hervor. Vorausgegangen war ein Streit um eine nachträgliche Korrektur einer Nebekostenabrechnung durch den Vermieter. Dieser buchte eine Gutschrift nach der Abrechnungskorrektur wieder zurück.
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Von immobilo_anne
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geschrieben am 20. Januar 2011
Hat ein Vermieter öffentliche Fördermittel für die Instandsetzung seiner Immobilie erhalten, muss er dies bei einem Mieterhöhungsverlangen nicht in jedem Falle angeben. Die Wirksamkeit der Mieterhöhung hänge davon nicht ab, urteilte der Bundesgerichtshof.

Öffentliche Fördermittel: Müssen bei Mieterhöhungen nicht unbedingt angegeben werden
Im verhandelten Fall hatte die Mieterin einer Wohnung in Berlin-Mitte die Zustimmung zu einem Mieterhöhungsverlangen ihres Vermieters verweigert. Nach Ansicht des Mieters sei die Mieterhöhung unwirksam, da der Vermieter erhaltene öffentliche Fördergelder nicht aufgeführt hatte. Beide Seiten konnten sich nicht einigen, der Streit landete vor Gericht.
Auf den Fördermitteleinsatz kommt es an
Die besagten öffentlichen Fördermittel hatte der Vorbesitzer der Immobilie bereits im Jahr 1999 als Zuschüsse für die Finanzierung von Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten erhalten. [mehr » ]
Von immobilo_mb
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geschrieben am 12. Januar 2011
Geprellte Anleger von „Schrottimmobilien“ können seit dem gestrigen Urteil des BGH gegen die Badenia auf Schadensersatz hoffen. Die Bausparkasse hatte nach Ansicht der Richter ihre Aufklärungspflicht verletzt, indem sie ihren Kunden die gesamte Höhe der Provisionszahlungen verschwieg.

Geprellte Anleger: Schadensersatz für Schrottimmobilien
Der verhandelte Sachverhalt reicht in die 1990er Jahre zurück, als sogenannte „Schrottimmobilien“ über freie Vermittler an tausende von Anlegern verkauft worden sind. Statt gesparter Steuern und garantierter Mieteinnahmen saßen die Anleger jedoch auf Immobilien fest, die kaum noch Mieter hatten und sich zunehmend als Verlustgeschäft entpuppten.
In den verhandelten Fällen übernahm die Badenia Bausparkasse die Finanzierung der Objekte per Bausparvertrag, verschwieg nach Ansicht der BGH aber die exakte Höhe der an die Vermittler gezahlten Vertriebsprovisions - und täuschte die Anleger somit arglistig. [mehr » ]
Von immobilo_mb
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geschrieben am 15. Dezember 2010
Vermieter brauchen sich künftig nicht mehr die Mühe machen und die Mieterhöhung eigenhändig unterschreiben. Der BGH hat in einem Urteil klargestellt, dass entsprechende Schreiben auch als maschinelle Variante gültig sind – selbst wenn im Mietvertrag die Schriftform vereinbart wurde.

BGH: Ein eigenhändige Unterschrift ist für Mieterhöhungsschreiben nicht notwendig. Foto: Peter Kirchhof / pixelio.de
„Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig“ – was der Kugelschreiberindustrie den Schweiß auf die Stirn treibt und beim Empfänger mangels persönlicher Note eher unbeliebt ist, kommt immer mehr in Mode. Selbst bei Mieterhöhungsschreiben sind die automatisierten Briefe rechtens, wie der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte.
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Von immobilo_mb
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geschrieben am 8. Dezember 2010 mit 2 Kommentaren
Die von Bausparkassen erhobene Abschlussgebühr für Bausparverträge ist rechtens, wie der BGH befunden hat. Eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen entsprechende Klauseln ist somit gescheitert.

BGH: Bausparkassen dürfen weiterhin Abschlussgebühren verlangen.
Bausparkassen dürfen weiterhin Abschlussgebühren von Neukunden verlangen. Das entschied der Bundesgerichtshof am vergangenen Dienstag. In dem über mehrere Instanzen gehenden Musterprozess klagte die Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Bausparkasse Schwäbisch Hall. Ihrer Meinung nach wären die Abschlussgebühren eine „Benachteiligung von Neukunden“. Außerdem könne man sich nicht allein auf den angegebenen Zinssatz verlassen, da sich die Gebühren im Kleingedruckten verbergen. [mehr » ]
Von immobilo_anne
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geschrieben am 14. Juli 2010
Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Mieter
gestärkt. Muss die Miete bis zum dritten Werktag eines Monats bezahlt werden, ist der Samstag nicht als Werktag zu berücksichtigen, wie aus dem aktuellen Urteil hervorgeht.

BGH: Der Sonnabend zählt nicht mit
Wem es schwer fällt, die Mietüberweisung jeden Monat pünktlich zu tätigen, dem dürfte das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs gelegen kommen. Dieser hat jetzt entschieden, dass in Fällen, in denen sich die Miete spätestens am dritten Werktag des Monats auf dem Konto des Vermieters befinden muss, der Samstag nicht mitzählt. In den beiden vorliegenden Fällen hatten die Vermieter jeweils aufgrund von Zahlungsverzug den Mietern fristlos gekündigt. Die Überweisung war im ersten Fall am 5. Februar 2008, im zweiten am 5. Dezember 2006 eingegangen – beides Dienstage. Die Vermieter waren jeweils der Meinung, die Mieten seien zu spät gezahlt worden, da der Samstag bei der Zahlungsfrist als Werktag zähle und damit der Freitag der erste und der Dienstag der vierte Werktag des Monats gewesen sei. [mehr » ]
Von immobilo_marie
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geschrieben am 8. Juli 2010
Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Rechte der Vermieter beim Streit um ausreichenden Schallschutz in der Wohnung. Nach Auffassung der Richter sind diesbezüglich die zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltenden Normen entscheidend. Im konkreten Fall hatten die Mieter eine Mietminderung gefordert, da sie sich durch Trittschall aus der Nachbarwohnung gestört fühlten.
Laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe können Mieter für ihre Wohnung nur die Schalldämmung verlangen, die zum Zeitpunkt von deren Erbauung dem Standard entsprach. Demnach besteht kein Anspruch auf eine bessere Schalldämmung als zur Zeit der Errichtung des Gebäudes in DIN-Normen festgelegt war. [mehr » ]
Von immobilo_marie
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