geschrieben am 14. Juli 2010
Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Mieter
gestärkt. Muss die Miete bis zum dritten Werktag eines Monats bezahlt werden, ist der Samstag nicht als Werktag zu berücksichtigen, wie aus dem aktuellen Urteil hervorgeht.

BGH: Der Sonnabend zählt nicht mit
Wem es schwer fällt, die Mietüberweisung jeden Monat pünktlich zu tätigen, dem dürfte das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs gelegen kommen. Dieser hat jetzt entschieden, dass in Fällen, in denen sich die Miete spätestens am dritten Werktag des Monats auf dem Konto des Vermieters befinden muss, der Samstag nicht mitzählt. In den beiden vorliegenden Fällen hatten die Vermieter jeweils aufgrund von Zahlungsverzug den Mietern fristlos gekündigt. Die Überweisung war im ersten Fall am 5. Februar 2008, im zweiten am 5. Dezember 2006 eingegangen – beides Dienstage. Die Vermieter waren jeweils der Meinung, die Mieten seien zu spät gezahlt worden, da der Samstag bei der Zahlungsfrist als Werktag zähle und damit der Freitag der erste und der Dienstag der vierte Werktag des Monats gewesen sei. [mehr » ]
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geschrieben am 8. Juli 2010
Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Rechte der Vermieter beim Streit um ausreichenden Schallschutz in der Wohnung. Nach Auffassung der Richter sind diesbezüglich die zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltenden Normen entscheidend. Im konkreten Fall hatten die Mieter eine Mietminderung gefordert, da sie sich durch Trittschall aus der Nachbarwohnung gestört fühlten.
Laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe können Mieter für ihre Wohnung nur die Schalldämmung verlangen, die zum Zeitpunkt von deren Erbauung dem Standard entsprach. Demnach besteht kein Anspruch auf eine bessere Schalldämmung als zur Zeit der Errichtung des Gebäudes in DIN-Normen festgelegt war. [mehr » ]
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geschrieben am 30. Juni 2010 mit einem Kommentar
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Bausparkasse Badenia zu einer Schadensersatzzahlung an eine Kundin verurteilt. Diese hatte bei der Bausparkasse einen Kredit für den Kauf einer Eigentumswohnung aufgenommen. Nach Auffassung der Richter war sie von der Vertriebsgesellschaft arglistig getäuscht worden, indem ihr Angaben über Provisionszahlungen nicht wahrheitsgetreu mitgeteilt wurden.

BGH: Badenia muss Schadensersatz zahlen
Wer eine hohe Provision vor dem Anleger gezielt versteckt, muss den Schaden ersetzen und akzeptieren, wenn eine Rückabwicklung des Geschäfts gefordert wird, da es sich in einem solchen Fall um vorsätzliche Täuschung handele. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hat die Bausparkasse Badenia eine Käuferin einer sogenannten Schrottimmobilie arglistig getäuscht. So befanden die Richter jetzt in einem Urteil, dass die Klägerin von der Karlsruher Bausparkasse nicht über die genauen Provisionen der zuständigen Vermittlerfirma Heinen & Biege informiert worden war. Die Bank sei deshalb verpflichtet, der Frau Schadensersatz zu zahlen. [mehr » ]
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geschrieben am 17. Juni 2010
Selbst wenn ein qualifizierter Mietspiegel vorhanden ist, reicht ein einfacher Mietspiegel als Grundlage für eine Mieterhöhung aus. Auch ein Mietspiegel einer benachbarten Gemeinde kann dafür ausreichen, wie aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervorgeht.

BGH erleichtert Mieterhöhungen
Das gestrige Urteil des Karlsruher Bundesgerichtshofs (BGH) dürfte für Aufatmen bei vielen klammen Gemeinden gesorgt haben. Sie müssen auch in Zukunft nicht die Kosten und Mühen für die Erstellung eines Mietspiegels auf sich nehmen, wenn vergleichbare Nachbargemeinden dies bereits getan haben. [mehr » ]
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geschrieben am 14. Juni 2010 mit 5 Kommentaren
Mieter, die sich durch schnarchende Nachbarn belästigt fühlen, haben weder Anspruch auf Schadensersatz noch einen rechtmäßigen Grund für eine fristlose Kündigung. Das entschied das Bonner Amtsgericht in einem Urteil. So konnte selbst die Bestätigung der Lärmbelästigung durch einen Gutachter einem Ehepaar nicht helfen, ihre Klage gegen die schlafraubenden Geräusche ihres Nachbarn durchzusetzen.

Schnarchen nervt nicht nur den Bettnachbarn
Arten der Lärmbelästigung durch rücksichtslose Nachbarn gibt es viele. So müssen einige Mieter störende Geräusche durch Herumlaufen mit Straßenschuhen in der Wohnung eines darüber wohnenden Mieters genauso ertragen wie arbeitswütige Nachbarn, die nach 22.00 Uhr noch auf ihre Tastatur einhämmern. Während in letzterem Fall tatsächlich eine Mietminderung von bis zu 10 Prozent gerechtfertigt sein kann, haben Mieter in Bezug auf eine andere, schlafraubende Lärmbelästigung keine Chance. [mehr » ]
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geschrieben am 10. Juni 2010
Der do-it-yourself Gedanke ist nicht nur passionierten Heimwerkern vorbehalten, auch tausende Mieter bringen ihre Wohnung in Eigenregie auf Vordermann. Der Vermieter kann ihnen das auch nicht verbieten, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe nun urteilte. Anderslautende Vertragsklauseln seien ungültig, so die Richter.

Schönheitsreparaturen in Eigenregie können nicht untersagt werden.
Millionen Hobbydekorateure können aufatmen: Als Mieter dürfen sie auch weiterhin die sogenannten Schönheitsreparaturen wie Tapezieren oder Wände streichen in Eigenregie oder mit Hilfe von Freunden ausführen. Das geht aus einem am gestrigen Mittwoch gefällten Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Der Wohnungseigentümer kann die Mieter nicht dazu verpflichten, diese Arbeiten von einem professionellen Handwerker durchführen zu lassen. [mehr » ]
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geschrieben am 26. Mai 2010 mit 3 Kommentaren
Eine vom Vermieter auferlegte Vertragsklausel muss nicht gültig sein, wenn sie Regelungen betrifft, die den Mieter überraschen und sich aus dem Mietvertrag nicht eindeutig ableiten lassen. Das entschied das Amtsgericht Köln in einem Urteil. Ein Vermieter hatte versucht, seinen Mieter zum Reinigen des nur durch Ersteren genutzten Speichers zu verpflichten.
Gründe für Streitigkeiten mit dem Vermieter gibt es unzählige, ebenso wie vom Mieter als nervig empfundene Pflichten. Durch den Hausbesitzer auferlegte Mietvertragsklauseln müssen aber nicht zwangsläufig zulässig sein, wenn sie für den Mieter überraschend und absolut nicht ersichtlich sind. So kann der Vermieter seinen Mieter beispielsweise nicht dazu veranlassen, den Dachboden des Hauses zu reinigen, deren Nutzung dem Mieter nicht einmal gestattet ist. [mehr » ]
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geschrieben am 20. Mai 2010
Gute Nachrichten für Vermieter kommen vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Wohneigentümer können eine Erhöhung der Miete auch mit einem Sachverständigengutachten begründen, das sich statt auf die Wohnung des Mieters auf eine vergleichbare Wohnung bezieht. Während der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) das Urteil begrüßt, kommt vom Mieterbund Kritik.

Typengutachten reicht aus: BGH erleichtert Mieterhöhungen.
Die formellen Anforderungen an die Begründung einer Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete sind auch durch ein als Typengutachten bezeichnetes Sachverständigengutachten erfüllt, wie die Karlsruher Richter in einem Urteil entschieden. Dieses Gutachten bezieht sich nicht auf die Wohnung des Mieters, sondern auf in Größe und Ausstattung vergleichbaren Wohnungen. [mehr » ]
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geschrieben am 14. Mai 2010 mit 4 Kommentaren
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe stärkte in einem Urteil die Rechte der Vermieter: Ein gleichbleibender Fehler in der Betriebskostenabrechnung muss Jahr für Jahr neu reklamiert und damit immer wieder neu geltend gemacht werden. Der Deutsche Mieterbund beklagt eine Benachteiligung der Mieter und bezeichnet die Entscheidung als „nicht nachvollziehbar“.

Nebenkosten: Mieter müssen fehlerhafte Betriebskostenabrechnungen immer wieder reklamieren.
Hat ein Wohnungsmieter Zweifel an einzelnen Punkten seiner Betriebskostenabrechnung, muss er Beanstandungen innerhalb der dafür vorgesehenen einjährigen Frist beim Vermieter einreichen. Das gilt auch, wenn der Mieter in den Vorjahren den immer gleichen Fehler des Vermieters in der Betriebskostenabrechnung regelmäßig reklamiert hätte, wie jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil entschieden hat. [mehr » ]
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geschrieben am 14. Mai 2010 mit einem Kommentar
Der Bundesgerichtshof hat das Recht von Vermietern zur fristlosen Kündigung bei Zahlungsverzug des Mieters gestärkt. Demnach reiche ein Mietrückstand des Mieters durch geminderte Monatsmieten über einen längeren Zeitraum als Kündigungsgrund, so die Karlsruher Richter.
Im verhandelten Fall hatten die Mieter zwischen März 2004 bis Oktober 2007 meist nur einen Teilbetrag der eigentlich fälligen Miete gezahlt. Der Vermieterin akzeptierte die Mietminderung in der von den Mietern geltend gemachten Höhe allerdings nicht und kündigte das Mietverhältnis daraufhin in einem Schreiben fristlos wegen Zahlungsverzuges. Ingesamt summierten sich die Rückstände laut Vermieterin auf 5.303,27 €. [mehr » ]
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