geschrieben am 2. Juli 2009 mit einem Kommentar
Kann sich noch jemand an Volker Stiny erinnern, den Mann, der sein etwas außerhalb Münchens gelegenes Haus nicht verkauft bekam und es dann unter dem Mantel eines Wissensquiz verlosen wollte – bis die Regierung Mittelfranken einschritt und die Aktion untersagte?
Die Story schlug einigermaßen hohe Wellen und schaffte es sogar bis ins TV. Die Hausverlosung galt sogar als mögliches zukunftsträchtiges Konzept der Immobilienvermarktung – bis das Glückspielmonopol der Sache ein jähes Ende bereitete.
Scheinbar hat Stiny – nun sesshaft in Berlin – einen neuen Weg gefunden, seine Immobilie doch noch an den Mann zu bringen. Obwohl, so neu ist dieser gar nicht. Laut einem Bericht des Spiegel streicht er einfach die Verlosung am Ende des Wissensspiels und lässt nun die komplette Aktion als Quiz laufen. Von den 48.000 Mitspielern, die je 19 Euro Einsatz gezahlt haben, um teilnehmen zu dürfen, sollen nach einigen Runden noch 120 übrigbleiben – die den glücklichen Gewinner in einer großen Finalrunde ausspielen.
Mehr dazu bei Spiegel Online.
Von immobilo_mb
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geschrieben am 13. Mai 2009

Urteil: Pferdestall in reinem Wohngebiet unerwünscht.
Das Glück der Erde liegt auf dem Rücken der Pferde – für viele Reiter ist ein Ausflug in die weite Natur mit ihren Gäulen das wahre Paradies. Allerdings liegt auch das Glück der Pferde auf dem Rücken der Erde und versprüht für die empfindlichen Nasen so mancher Anwohner von Pferdekoppeln ein unangenehmes Bouquet, weshalb nach einem Urteil des Verwaltungesgerichts Koblenz in reinen Wohngebieten keine Pferdeställe gebaut werden dürfen.

Nicht jeder erfreut sich am Pferdegeruch.
Während Pferdenarren gerne von der Eleganz, Kraft und Leichtigkeit ihrer Rösser schwärmen, fühlen sich Anwohner, die in unmittelbarer Nähe von Bestallungen wohnen, von den zumeist typischen Gerüchen eher nur belästigt. Im vorliegenden Rechtsstreit klagte ein Ehepaar aus der 7.000-Seelen Gemeinde Asbach (Kreis Neuwied) gegen die ihrer Ansicht nach rechtswidrige Baugenehmigung eines Stalles für drei Pferde, der in knapp zehn Metern Abstand zu ihrem Wohnhaus errichtet werden sollte. Das Verwaltungsgericht Koblenz folgte der Argumentation der Kläger.
Die mit der Haltung von Pferden einhergehende Geruchsbelästigung sei den Anwohnern nicht zuzumuten, so die Richter. Zudem ist selbst bei sorgfältiger Pflege der Pferde mit dem gesteigerten Auftreten von Fliegen und Ungeziefer zu rechnen.
Dies verletze nach Ansicht des Verwaltungsgerichts die Rechte der Bewohner in der näheren Umgebung, weshalb in allgemeinen und reinen Wohngebieten die Pherdehaltung in der Regel nicht erlaubt sei.
Von immobilo_mb
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geschrieben am 13. Mai 2009
Willkommen im Osten: weil Energieleuchten teurer sind als konventionelle Glühbirnen, stürmen deutsche Kunden derzeit bundesweit Lampengeschäfte, um sich einen möglichst großen Vorrat an Glühbirnen zu verschaffen. Diese wird ab dem 1. September nach EU Verordnung vom Markt verbannt und durch umweltschonende Energiesparlampen vollends ersetzt.
Verblüffend, wie schnell dem Deutschen ein Licht aufgeht: Seit dem im Dezember verabschiedeten und ab 1. September geltenden EU-Handelsverbot für Glühlampen, registrieren Händler einen wahren Run auf das Auslaufmodell. Ein Erster will nun Konsequenzen ziehen und fordert drastische Preisaufschläge.
Der Unternehmer Werner Wiesner verlangt eine Preissteigerung für Glühbirnen von je fünf Euro pro Stück. Er sieht in den Hamsterkäufen die Gefahr, dass sich deutsche Verbraucher den umweltschonenden Lampentechnologien von Energieleuchten auf Jahre hin verschließen würden.
Mit der geforderten Verteuerung konventioneller Glühbirnen sieht Wiesner die Chance, dass sich der Umstieg auf Energiesparlampen für den Verbraucher sofort und nicht erst nach Jahren rechnen würde. Das „de-facto-Verbot“ ist seiner Meinung nach „für viele Verbraucher nicht nachvollziehbar und wird als staatliche Gängelung angesehen“. Wiesner wolle den durch einen Preisanstieg erzielten Gewinn nicht bei den Unternehmen lassen, sondern staatliche Umweltprojekte fördern und finanzieren. Zudem würde das Verursacherprinzip gewahrt werden.
Die EU hatte im vergangenen Dezember beschlossen, dass herkömmliche Glühbirnen vom Markt verschwinden sollen und durch stromsparende Lampen wie Leuchtstoff-, Halogen- oder LED-Leuchten ersetzt werden. Die EU rechnet damit, durch den Erlass mehrere Millionen Tonnen Kohlendioxid zu sparen.
Von rdhead
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geschrieben am 28. Februar 2009
Wer in seiner Wohnung in erheblichen Umfang Cannabis-Pflanzen anbaut und züchtet, der riskiert die fristlose Kündigung durch den Vermieter – von den strafrechtlichen Folgen mal komplett abgesehen.

Kein Cannabis-Anbau in der Wohnung
Der Deutsche Mieterbund in Berlin (DMB) weist auf diesen Sachverhalt hin und beruft sich dabei auf mehrere einschlägige Urteile.
Demnach urteilte das Amtsgericht Köln (Az. 219 C 554/07), dass der Anbau von Cannabis in der Wohnung einen „Missbrauch der Mietsache“ darstelle. In dem verhandelten Fall stellten Beamte 13 Marihuana-Pflanzen mit einer Höhe von bis zu 110 Zentimetern sowie 43 Blumentöpfe mit Reststängeln sicher. In solchen Fällen habe der Vermieter das Recht, den Mieter fristlos zu kündigen. Es sei dem Vermieter nicht zuzumuten, dass das Mietverhältnis bis zum Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist aufrecht erhalten werden kann. [mehr » ]
Von rdhead
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geschrieben am 10. Februar 2009
Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Mieter in ihrer Wohnung Wäsche trocknen dürfen, auch wenn in der Hausordnung ein derartiges Verbot verankert ist. Dieses ist laut dem Gericht unwirksam. (AZ.: 21 T 38/08).
Das bedeutet im Einzelnen, dass Mieter ihre Wäsche auch dann in der Wohnung trocknen dürfen, wenn das Mehrparteienhaus einen Gemeinschaftstrockenraum oder einen Speicher hat und ein Trocknen der Wäsche in der Wohnung laut Hausordnung verboten sei. Das Verbot ist durch den Richterspruch unwirksam. Mieter dürfen immer ihre Wäsche mittels eines Wäschetrockners in der eigenen Wohnung trocknen und aufhängen. [mehr » ]
Von rdhead
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geschrieben am 30. Januar 2009 mit 7 Kommentaren
Die Verlosung eines Hauses in Baldham bei München entwickelt sich zu einer interessanten Fortsetzungsgeschichte. Heute meldete sich nun der Hausbesitzer mit einer Stellungnahme zu Wort.

Hausverlosung: Fortsetzung folgt...
Stinys Idee, das Haus unter 100, aus einem Wissensquiz übriggebliebenen, Teilnehmern zu verlosen, rief nicht nur etliche Medien auf den Plan, sondern auch die für das Glücksspiel in Bayern zuständige Regierung von Mittelfranken. Diese befand sogleich, dass es sich dabei mitnichten um ein Geschicklichkeitsspiel handelt, sondern um eine Lotterie - und damit verboten ist, schließlich liegt das Glücksspielmonopol beim Staat.
Deadline Donnerstag 16:00, Stellungnahme am Freitag
Stiny bekam die Aufforderung, die Verlosung bis zum gestrigen Donnerstag 16:00 zu beenden, sonst drohe ein Zwangsgeld. Derzeit ruht das Spiel tatsächlich, auf der Homepage winyourhome.de steht zu lesen: [mehr » ]
Von immobilo_mb
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geschrieben am 28. Januar 2009 mit 9 Kommentaren
Während heute wieder hunderttausende Menschen hoffen, den Millionenjackpot im Lotto zu knacken, ist die private Hausverlosung des Volker Stiny seit gestern Geschichte: Eine Behörde untersagte ihm die Verlosung seines Hauses im Internet.

Hausverlosung im Internet verboten
Über ein Jahr hatte der Rand-Münchner versucht, sein Eigenheim in Baldham bei München auf herkömmliche Weise zu verkaufen, doch für den Preis von 500.000 Euro fand sich kein Interessent. Also versuchte er, die Immobilie per Internet-Lotterie zu verlosen, ein Konzept, das in Österreich seit einiger Zeit erfolgreich läuft und in Deutschland in der vergangenen Woche für einiges Aufsehen sorgte. Rechtlich wähnte sich Stiny auf der sicheren Seite, denn er tarnte die Verlosung als „Geschicklichkeitsspiel“ im Stile von „Wer wird Millionär“ und fand sogar einen Anwalt, der die Rechtmäßigkeit der Hausverlosung bescheinigte. [mehr » ]
Von immobilo_mb
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