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    Erst Grundbuch, dann Hausgeld

    geschrieben am 4. Mai 2009

    Laut einem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth müssen Wohnungseigentümer erst nach Eintrag in das Grundbuch Hausgeld entrichten. Darauf weist der Deutsche Anwaltsverein in Berlin hin. (Az.: 14 S 7346/08)

    Wohneigentümer müssen erst nach Eintrag ins Grundbuch Hausgeld an eine Eigentümergemeinschaft entrichten. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verhandelte einen Fall, bei dem eine Eigentümergemeinschaft einen Mann auf Zahlung des Hausgeldes verklagte, nachdem er die Eigentumswohnung seiner Mutter abkaufte. Der Sohn vermietete die Wohnung ohne jedoch im Grundbuch als Eigentümer genannt zu werden. Nach vier Jahren wurde der Kaufvertrag wieder aufgehoben. Die Eigentümergemeinschaft wollte daraufhin die Zahlung des Hausgeldes einklagen. Da dieser Kauf aber nicht im Grundbuch verankert wurde und somit der Mann nicht als Eigentümer in das Register aufgenommen wurde, wiesen die Richter die Klage ab.

    In der Begründung des Gerichts hieß es, dass der Mann zur Zahlung von Hausgeld nur verpflichtet sei, wenn er selbst als Eigentümer der Wohnung im Grundbuch stehen würde. Außerdem habe es nur zwischen dem Sohn und seiner Mutter eine kaufvertragliche Vereinbarung gegeben, die auch zur Zahlung von Hausgeld verpflichtet hätte.



    Stirbt die Maklerprovision aus?

    geschrieben am 13. Januar 2009 mit 6 Kommentaren

    Ist er ein pfiffiger Geschäftsmann mit einem innovativen Geschäftsmodell oder ein „Judas“ seiner Branche, der alleine auf weiter Flur kämpfen wird?

    Wo genau es für den Makler Harald Blumenauer und seinem Projekt iMakler hingeht, steht noch in den Sternen. Eines ist aber sicher: mit seiner Idee, anstelle der üblichen und althergebrachten Maklerprovision einen Festbetrag für vermittelte Immobilien zu verlangen, schüttet er ordentlich Öl ins Feuer – und erfährt massiven Gegenwind der Lobbyisten. In einem Interview mit Welt Online steht Blumenauer Rede und Antwort – auch zu seinen Zukunftsplänen.

    Das Geschäftsmodell von Blumenauer klingt logisch und hat bereits erfolgreich die Maklerszene in Holland umgekrempelt – denn daher hat der Unternehmer seine Idee. Der Immobilienverkäufer zahlt an iMakler ein Fixum von 995 Euro, dafür erhält er bestimmte Leistungen, die zur Vermittlung an einen Käufer führen sollen. Inkludiert ist zum Beispiel die Marktwerteinschätzung des Objekts, das Schalten von Anzeigen, die Verhandlungsführung, Terminorganisation zur Besichtigung bis hin zum Abschluss des Kaufvertrages. [mehr » ]



    Letzte Ausfahrt Energieausweis

    geschrieben am 19. November 2008 mit 2 Kommentaren

    Der Countdown läuft: Ab dem 1.1.2009 müssen alle Vermieter und Verkäufer älterer Wohnimmobilien potenziellen Käufern oder Mietern einen gültigen Energieausweis vorlegen.

    Wer diesen nicht vorweisen kann, dem drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Derzeit gibt es aber keinen konkreten Bußgeldkatalog, so eine Sprecherin des Deutschen Anwaltsverein DAV.

    Fakt ist aber, dass nicht jeder Einblick in den Energieausweis bekommt. Nur ernsthaft Interessierte haben ein Anrecht auf einen Blick in das Dokument. Außerdem gilt die Energieausweisregelung nur für neu zu vermietende oder zu verkaufende Objekte, d.h. aktuelle Mieter einer Immobilie können nicht rückwirkend den Energieausweis für ihr Objekt verlangen. Keinen Energieausweis brauchen im Übrigen alle Immobilienbesitzer, die weder vermieten, verkaufen oder verpachten und ihr Objekt selbst nutzen.

    Die Ausweispflicht gilt ab dem 1.1.2009 für alle Häuser, die nach 1965 gebaut wurden. Vermieter und Verkäufer von Wohnimmobilien, die vor 1965 erbaut wurden, müssen den Ausweis bereits seit dem 1.7.2008 vorweisen.