Nach BGH-Urteil: Hoffen auf niedrigere Wasserpreise
geschrieben am 3. Februar 2010Gute Nachrichten für Wasserverbraucher kommen aus Karlsruhe. Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat in einem Grundsatzurteil die Senkung von Wasserpreisen durch Kartellbehörden genehmigt. Private Wasserversorger müssen nun mit scharfen Kontrollen rechnen.

Tropfender Wasserhahn: Künftig nicht mehr so teuer?
Kunden privater Wasserversorger dürfen nach einem Grundsatzurteil des BGH auf günstigere Preise für Trinkwasser hoffen. Die Karlsruher Richter hatten entschieden, dass von staatlicher Seite angeordnete Wasserpreissenkungen rechtmäßig sind.
Im Vorfeld des Verfahrens hatte das Hessische Wirtschaftministerium die Energie- und Wassergesellschaft Enwag in Wetzlar gezwungen, die nach Auffassung der Behörde überhöhten Preise für Wasser um 29 Prozent zu senken. Bereits eine Beschwerde des Wasserversorgers vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main war erfolglos. Die mehrheitlich der Stadt Wetzlar gehörende Enwag hatte argumentiert, dass die Wasserverteilung am Rande eines Mittelgebirges besonders aufwendig und kostenintensiv wäre. [mehr » ]





