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    Neue Form des Wohnens für junge Familien im Speckgürtel Frankfurts

    geschrieben am 23. Mai 2011

    In der hessischen Kleinstadt Unterliederbach bei Frankfurt entsteht unter der Führung der Unternehmensgruppe Wilma Wohnen Süd das Projekt „Family Gardens“. Der im Rhein-Main-Neckar-Gebiet tätige Bauträger lässt 58 Einfamilienhäuser in 5 Variationen entstehen.

    Wilma Wohnen schafft 58 Reihenhäuser in 5 Variationen für junge Familien in Nähe Frankfurt. Foto:Rainer Sturm/ pixelio.de

    Wilma Wohnen schafft 58 Reihenhäuser in 5 Variationen für junge Familien in Nähe Frankfurt. Foto:Rainer Sturm/ pixelio.de

    Ein passendes Eigenheim zu finden, ist oftmals sehr mühsam und kostspielig. Besonders für junge Familien mit einem relativ geringen Budget gestaltet sich die Suche nach einem geeigneten und kinderfreundlichen Zuhause meist schwierig. Die Unternehmensgruppe Wilma Wohnen Süd hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, für Familien einen erschwinglichen aber dennoch attraktiven Wohnraum zu schaffen. So sollen in einem Wohngebiet in Unterliederbach, nahe Frankfurt, 58 Einfamilienhäuser in 5 Variationen entstehen. [mehr » ]



    Phantommieten auch bei möblierter Wohnung unzulässig

    geschrieben am 3. März 2011 mit einem Kommentar

    Erneut wurde beim Bundesgerichtshof über eine Mietminderung wegen der Flächenunterschreitung einer Wohnung entschieden. Diesmal war eine möblierte Wohnung zu klein - und obwohl der Vermieter kreativ argumentrierte, gaben die Richter dem Mieter recht.

    Der Bundesgerichtshof urteilt über Mietminderung bei Flächenunterschreitungen

    Der Bundesgerichtshof urteilt über Mietminderung bei Flächenunterschreitungen

    Schon öfter standen ähnliche Fälle zur Debatte, die Urteile des BGH muteten oftmals wie reine Einzelfallentscheidungen an. Eine klare Linie ist zumindest nicht zu erkennen. Besonderheit des aktuellen Falles ist, dass es sich um eine möblierte Mietwohnung handelt. Seit 2006 wohnt der Kläger in der vollständig möblierten und mit Hausrat ausgestatteten Wohnung des Beklagten. Zu der monatlich zu zahlenden Kaltmiete von 560 € kamen noch ein Heizkostenvorschuss von 15 € und ein Stromkostenvorschuss von 25 € dazu. [mehr » ]



    Immobilien-News und Themen KW 07-2011

    geschrieben am 20. Februar 2011 mit einem Kommentar

    Vermieter oft zu leichtgläubig Bei der Wahl ihrer Mieter sind Vermieter oftmals viel zu leichtgläubig und prüfen nur selten Einkommen oder Schufa-Einträge der Interessenten. Ist der Mietvertrag dann unterschrieben, folgt nicht selten das böse Erwachen. Laut einem Gutachten der Bundesregierung fallen vor allem „Armateur-Vermieter“ immer wieder auf Betrüger und Mietnomaden herein. [Rhein-Main-Zeitung]

    Risikobereitschaft der Immobilien-Anleger wächst. Anstatt weiterhin in langfristig vermietete, hochwertige Topimmobilien zu investieren, versuchen sich Immobilien-Anleger nun verstärkt an riskanteren Objekten. Der Grund warum immer mehr Investoren den sogenannten „Core-Objekten“ den Rücken kehren und ihr Geld eher in risikoreiche Immobilien mit höheren Renditen anlegen, ist das fehlende Angebot der Top-Immobilien. [Handelsblatt]

    Immobilienfonds setzen auf Grünes Wohnen. Als Europas Umwelthauptstadt geht Hamburg mit gutem Beispiel voran, denn in der Hansestadt wurde deutschlandweit der erste geschlossene Green-Building-Fonds gegründet. Dahinter steht das Unternehmen Hesse Newman Capital, welches Investoren die Möglichkeit bietet, ihr Geld in der „grünen“ Siemens Niederlassung Rhein Ruhr direkt am Düsseldorfer Flughafen anzulegen. [Welt]

    Immobilien-Betrüger hinter Gitter. Der Kripo Passau ist es nun gelungen drei mutmaßliche Anführer einer ganzen Bande von Immobilienbetrügern festzunehmen. Bereits zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Passau zwei weitere Männer abgeurteilt. Die angeblichen „Immobilien-Vermittler“ verkauften unter Verwendung falscher Tatsachen ahnungslosen Interessenten viel zu überteuerte Immobilien. Die genaue Schadenssumme wird derzeit noch ermittelt. [Wochenblatt]



    Falsche Wohnfläche: Quadratmeterzahl muss nicht im Mietvertrag stehen

    geschrieben am 24. Juni 2010

    Wenn die tatsächliche Fläche einer Wohnung von der im Mietvertrag genannten deutlich abweicht, kann die Miete gemindert werden. Das gilt sogar dann, wenn die Quadratmeterzahl im schriftlichen Mietvertrag gar nicht explizit erwähnt wird. Bereits eine Vereinbarung vor Vertragsabschluss reicht für eine Mietminderung aus, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat.

    Die Wohnung ausmessen kann Geld sparen.

    Die Wohnung ausmessen kann Geld sparen.

    Wenn Mieter zum Zollstock greifen und ihre Wohnung vermessen, erleben sie häufig eine böse Überraschung: Oft ist ihre Wohnung in Wirklichkeit deutlich kleiner als im Mietvertrag oder Grundriss angegeben. Wenn sich die Abweichung in Grenzen hält, müssen die Mieter mit ihrer kleineren Wohnung leben, doch wenn der Vermieter bei der Berechnung der Wohnfläche zu kreativ nach oben aufgerundet hat, drohen ihm finanzielle Einbußen. [mehr » ]



    BGH: „ca.“ Angabe im Mietvertrag erlaubt keine weitere Toleranz

    geschrieben am 11. März 2010 mit einem Kommentar

    Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Mieter gestärkt. In einem Urteil haben die Richter die Gültigkeit der 10%igen Toleranzschwelle für die Angabe der Wohnfläche bestätigt, auch wenn diese mit einem relativierenden „ca.“ ergänzt wird. Dies führe nicht zu einer Erhöhung der Toleranz, es gelte die im Vertrag notierte Zahl. Betroffene Mieter können Geld von ihrem Vermieter zurückfordern.

    Wer zum Zollstock greift, kann unter Umständen Miete mindern.

    Wer zum Zollstock greift, kann unter Umständen die Miete mindern.

    Das Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern ist zwar nicht so schlecht, wie man manchmal denken könnte, aber dennoch oft genug eine Geschichte voller Missverständnisse. So kommen z.B. Mieter aus dem Staunen nicht heraus, wenn die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche anscheinend nach dem Prinzip „Pi mal Daumen“ ermittelt wurde und zusätzlich noch mit einem unschuldigen „ca.“ ergänzt ist.

    Damit dies nicht zum Nachteil des Mieters gereicht und die tatsächliche Wohnfläche deutlich unter der im Mietvertrag angegebenen liegt, hat das BGH in seiner bisherigen Rechtsprechung eine Toleranzschwelle von 10 Prozent festgelegt. Eine im Mietvertrag mit 100 m² Wohnfläche angegebene Wohnung darf also nicht kleiner als 90 m² sein, sonst kann der Mieter die Miete mindern oder fristlos kündigen. [mehr » ]



    Immobilien-News und Themen Kalenderwoche 51-2009

    geschrieben am 20. Dezember 2009 mit einem Kommentar

    BGH: Begriff „Mietraumfläche“ muss mieterfreundlich ausgelegt werden. Mieter einer Dachgeschosswohnung haben es eh schon nicht leicht: Im Sommer wird die Wohnung zur Sauna, im Winter heizt niemand von oben. Wenigstens beim Kampf um die genaue Wohnfläche bekommen Dachgeschossbewohner nun Schützenhilfe vom Bundesgerichtshof. Unter dem bisher rechtlich unklaren Begriff „Mietraumfläche“ dürfen Mieter nun die tatsächliche Wohnfläche verstehen. [Welt]

    Lebensmittel-Discounter dürfen nicht überall expandieren. Die Einheitsarchitektur der überall auftauchenden Lebensmittel-Discountmärkte ist schon kein Genuss für das Auge, die Folgen für die umliegenden Geschäfte sind oft noch viel dramatischer. Das Bundesverwaltungsgericht springt nun den traditionellen Tante-Emma Läden zur Seite: die Eröffnung von Filialen sei unzulässig, wenn dadurch alteingesessene Geschäfte geschädigt werden könnten, entschieden die Richter. [Spiegel] [mehr » ]



    BGH: Keine Mietrückzahlung trotz Verstoß gegen die Bauvorschriften

    geschrieben am 17. September 2009

    Räume, die nicht den Bauvorschriften entsprechen und somit nicht zum Wohnen geeignet sind, können unter Umständen trotzdem zur Gesamtwohnfläche gerechnet werden, wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gestern entschied. Denn auch ungeeignete Räume kann man zum Wohnen nutzen - zumindest, solang die Behörden nicht eingreifen.

    Dass alle Wohnräume einer Mietsache zur Wohnfläche zählen, für die jeden Monat Miete fällig wird, ist hinreichend bekannt. Wenn aber einzelne Räume die Vorschriften des Bauordnungsrechts nicht erfüllen und somit für Wohnzwecke ungeeignet sind, werden sie auch nicht zur Wohnfläche gerechnet - so steht es zumindest in der Wohnflächenverordnung. In einem aktuellen Fall sah der BGH das allerdings anders: Obwohl das Dachgeschoss eines Einfamilienhauses gegen die öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften verstößt, müssen die Mieter weiterhin auch für diese Fläche Miete zahlen. [mehr » ]



    Falsche Angaben: Mieterhöhung darf sich nach Fläche im Mietvertrag richten

    geschrieben am 8. Juli 2009

    Dass eine Wohnung nicht exakt so groß ist, wie im Mietvertrag angegeben, ist keine Seltenheit. Ist sie tatsächlich größer, wird sich wohl kaum ein Mieter beschweren, ist sie kleiner als vereinbart, gibt es häufig Ärger - besonders, wenn es um die Berechnung einer Mieterhöhung geht.

    Mieterhöhung: Die vereinbarte Fläche gilt

    Mieterhöhung: Die vereinbarte Fläche gilt

    Bei Streitereien wegen einer Differenz zwischen vereinbarter und tatsächlicher Wohnungsgröße taucht in den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs des Öfteren die „magische Grenze“ von 10 Prozent auf. Beispielsweise liegt erst dann ein Mangel vor, wenn die tatsächliche Wohnungsgröße mindestens 10 Prozent unter der liegt, die im Mietvertrag angegeben ist. Auch die Betriebskosten richten sich nur dann nach der tatsächlichen Fläche, wenn diese 10 Prozent kleiner ist, als vereinbart. [mehr » ]



    Die Deutschen mieten sich an die europäische Spitze

    geschrieben am 3. Juli 2009

    Dass ein Mann in seinem Leben unter anderem ein Haus bauen muss - zumindest im Idealfall - ist eigentlich allgemein bekannt. Die Deutschen scheinen das allerdings nicht richtig ernst zu nehmen - in keinem EU-Staat wird so viel zur Miete gewohnt wie hierzulande. Immerhin zeichnet sich eine Richtung ab: Die Zahl der Wohneigentümer wächst.

    Der Vergleich zu früheren Erhebungen zeigt, dass es die Deutschen immer mehr in die eigenen vier Wände zieht. Laut den Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes aus der Allgemeinen Angaben der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 wohnen aber trotzdem noch 57 Prozent der deutschen Haushalte zur Miete, lediglich 43 Prozent im Eigenheim. [mehr » ]



    Schwarz auf Weiß: Wohnfläche in Nebenkostenregelung ist verbindlich

    geschrieben am 4. Juni 2009

    Auch wenn im Mietvertrag keine Flächenangaben gemacht werden: Ist in der Nebenkostenregelung eine Wohnungsgröße festgelegt, ist diese verbindlich. Stellt sich heraus, dass die Wohnung tatsächlich kleiner ist als vereinbart, gibt es für den Mieter Geld zurück.

    In einem Fall vor dem Landgericht Bautzen in Sachsen hatte ein Mieter herausgefunden, dass seine Maisonette-Wohnung statt guten 50 Quadratmeter nur knappe 37 Quadratmeter groß war. Die Wohnung war mit 50 Quadratmetern beworben worden, in der Nebenkostenregelung war eine Größe von 50,60 Quadratmetern angegeben. Jetzt muss ihm die Miete, die er bisher zu viel bezahlt hat, zurückerstattet werden. [mehr » ]